Finanzierungsbesonderheiten
Wer heutzutage einen Kredit oder ein Darlehen benötigt, muss sich die meisten Informationen in Eigenregie besorgen. Denn bei jeder Kreditaufnahme stellen sich Fragen nach und über die bestimmte Kreditart, über Fakten und Funktionsweise, über Konditionen und Angebotsvergleiche. Informationen benötigen dabei nicht nur all diejenigen, die nach einem passenden Angebot suchen, sondern auch diejenigen, die bereits einen Kredit nutzen und damit entsprechende Probleme oder Fragen haben. Die wichtigste Frage, die sich ein Verbraucher stellen sollte, ist die, ob man überhaupt einen Kredit benötigt oder ob es auch andere Möglichkeiten gibt, Kapital einzusparen. Fast immer gibt es andere Alternativen.
Wer einen Kredit aufnimmt, muss sich im Klaren sein, dass ein solcher immer mit Kosten verbunden ist. Wer also sein Urlaubsschnäppchen per Kredit finanziert, den Urlaub hierdurch 300 Euro günstiger bekommt, dafür aber im Umkehrschluss 350 Euro an Zinsen zahlt, der hat nichts gewonnen. Im Gegenteil. Doch nicht nur Kreditkosten gilt es, ins Auge zu fassen, wichtig ist zudem ein Vergleich unter den Anbietern selbst. Dies gilt nicht nur für die Filialbanken am Ort des Kreditnehmers, man sollte auch die Angebote der zahlreichen Direktbanken prüfen. Darlehensaufnahme bedeutet daher, sich nicht mit diesem Thema überhaupt beschäftigen zu müssen, Darlehensnehmer müssen sich vielmehr mit diesen Angeboten auseinandersetzen. Nur so geraten Verbraucher nicht in die Hände von Kreditbetrügern oder Kredithaien.
Auch ist es heutzutage nicht allzu schwer, eine Finanzierung zu bekommen, daher stellen sich immer noch zu wenige die Frage, ob eine Kreditaufnahme überhaupt sinnvoll erscheint. Viele Verbraucher greifen schon fast automatisch zum Kredit, ohne vorher abzuwägen. Natürlich lässt sich nicht jede Anschaffung direkt bar bezahlen, andererseits muss man nicht ständig auf dem neuesten Stand der Technik sein. Viele Technikartikel wie TV-Geräte oder PCs lassen sich auch noch ohne großen Qualitätsunterschied noch einige Jahre länger nutzen. Und wer unbedingt stets jedes Jahr einen neuen PC zum Spielen benötigt, der sollte auch in der Lage sein, sich jeden Monat einen bestimmten Betrag zurückzulegen, damit im nächsten Jahr der PC dann auch bar bezahlt werden kann. In diesem Fall kommt es nicht nur zu einer Zinsersparnis, Barzahler erhalten meistens noch günstigere Konditionen.
Verbraucher sollte also überlegen, ob sie ihre nötigen Anschaffungen nicht aus einem bestehenden Guthaben heraus finanzieren können. Denn es gibt immer noch genügend Personen, die auch dann einen Kredit aufnehmen, obwohl sie auf der anderen Seite genügend Guthaben zur Verfügung hätten. Wer zum Beispiel sein mager verzinsten Festgeldkonto mit 2,0 Prozent nicht auflöst, dafür aber im Gegenzug einen Kredit in Höhe von effektiv 8 Prozent aufnimmt, der sollte nachrechnen, ob er nicht etwas falsch gemacht hat. Denn einen Kredit aufzunehmen, nur weil man an sein Ersparnis nicht herantreten möchte, macht wirklich keinen Sinn. Wirtschaftlich gesehen ist das völlige unsinnig.
Des Weiteren sollten Kredite auf ihre Seriosität hin geprüft werden, denn es gibt viele Wege, ein Darlehen anzubieten. Und nicht alle Wege können dabei auch als seriös betrachtet werden. So gibt es neben den eigentlich Kreditinstituten (Banken, Raiffeisenbanken etc.) auch private Kreditgeber, die außerhalb der Bankenszene arbeiten. Hier finden sich Angebote wie „Schnellkredite“, „Sofortkredite“ oder „Null-Prozent-Finanzierungen“. Wer entsprechend noch mit Schlagworten wie „Sofortkredit bis 100.000 Euro sofort ohne SCHUFA und Gehaltsprüfung“ wirbt, steht nicht gerade für Seriosität. Denn solche Aussagen machen für keinen Kreditgeber einen Sinn. Zu groß wäre die Gefahr, dass dieser bei einer so hohen Summe sein komplettes Geld verliert. Also besitzt so ein Angebot einen Haken.
Dieser Haken liegt meistens in der Tatsache, dass der Kreditsuchende zuerst einmal Kapital vorstrecken muss, dieses wird angeblich für die Aufbereitung, die Kreditvermittlung und die Übergabe des Kredits verwendet. Damit der Kunde angelockt bleibt, wird ihm versprochen, nach Eingang des Geldes sofort seinen Kredit zu erhalten. Was der Kunde letztlich erhält, ist Papiermüll mit völlig überhöhten Zinssätzen. In jedem Falle unseriös, in den meisten Fällen aber kein Wucher, denn ein solcher ist immer dann gegeben, wenn der Zinssatz doppelt so hoch ist als bei vergleichbaren Angeboten. Somit liegt beim Kreditgeber auch fast nie eine Strafbarkeit vor. Viele unseriöse Anbieter verlangen auch im Voraus eine Bearbeitungsgebühr. Dies ist im Bankenbereich zwar auch der Fall, nur fließt diese Gebühr mit in die Kreditrate mit ein und ist keinesfalls vor Auszahlung der Darlehenssumme aufzubringen.
Wer also in Zeitnot ist, weil er dringend einen Kredit benötigt, sollte von freien Angeboten die Finger lassen – auch für den Fall, dass er bei seiner Hausbank keinen Kredit bekommt. Kein Mensch hat heute noch Geld zu verschenken, eine Bank erst recht nicht. Wer sich hier unter Druck setzen lässt, hat bereits verloren. Denn ein solcher unseriöser Kredit wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch nie zurückzahlbar sein. Lediglich Banken, die sich im Ausland befinden, prüfen fast nie die SCHUFA-Daten. Daher hat sich auch die seriöse Alternative des „Schweizer Kredits“ herausgeschält, auf den auch Verbraucher mit einem negativen SCHUFA-Eintrag zurückgreifen können. Ansonsten gilt: Kreditangebote sollten keinesfalls vorteilhaft anmuten, sondern klar strukturiert beim Kunden ankommen. Ansonsten ist Wachsamkeit geboten.
Haftungsfalle „Kreditschulden“ |
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Nicht selten schließen Banken mit einem Partner einen Kreditvertrag, bei dem der andere Ehegatte diesen dann anschließend mit unterzeichnet. Bleibt dann die Rückzahlung durch den Kreditnehmer aus, kündigt die Bank den Kredit. Gleichzeitig wird der andere Ehegatte auf Rückzahlung verklagt. Diese rigide Vorgehensweise der Banken ist jedoch nur selten statthaft. Denn vielmehr muss in einem solchen Fall die Bank beweisen, dass eine Mitdarlehensnehmerschaft vorliegt (BGH, Az. XI ZR 454/07). Auf den Wortlaut des Kreditvertrages kommt es hingegen weniger an.
Nach Ansicht des Gerichts muss die Bank daher grundsätzlich nachweisen, dass beide Ehepartner auch Darlehensnehmer sind. Nur in diesem Fall hat die Bank die Möglichkeit, auch den Anspruch gegenüber beiden Ehepartnern geltend zu machen. Allerdings muss der andere Partner beweisen, dass er selbst kein Interesse an der Kreditgewährung hatte. Hierbei müssen dann auch alle Beweggründe berücksichtigt werden, die zur Kreditaufnahme geführt haben und die im Allgemeinen dem Kreditnehmer besser bekannt waren als der Bank selber. Diese Darlegung ist entscheidend bei der Frage einer sittenwidrigen Überforderung eines Ehepartners.
Kann der andere Partner hingegen nicht nachweisen, dass er selbst kein eigenes Interesse an der Kreditgewährung hatte, dann ist dieser zur Rückzahlung eines Teilbetrages verpflichtet. Ist hingegen von einer Mitdarlehensnehmerschaft anhand des Vertragstextes auszugehen, ist wiederum der Mitdarlehensnehmer in der Pflicht zu beweisen, dass er kein eigenes Interesse an der Darlehensaufnahme hatte.
Haftungsfalle „Kreditkündigung“ |
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Die Kündigung eines Kredits gegenüber Ehepartner ist auch getrennt wirksam. So der Tenor des OLG Hamm (Az. 34 U 68/06). Dies bedeutet, dass eine Bank zwar verpflichtet ist, einen Kredit mit mehreren Kreditnehmern gegenüber jedem einzelnen Kreditnehmer zu kündigen. Wirksam sind in diesem Zusammenhang jedoch auch Kündigungen, die zeitlich auseinander fallen. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die Bank bei ihrer Kündigung auch ihre Pflichten so weit wie möglich erfüllt hat. Wichtig in diesem Zusammenhang: Da Postlaufzeiten unterschiedlich sein können und der Kreditnehmer somit möglicherweise niemals wirksam kündigen könnte, kommt es auf die gleichzeitige Zustellung der Kündigung an die Kreditnehmer nicht an! Somit ist der eine (ehemalige) Partner gegebenenfalls neben seinem (geschiedenen) Ehepartner zur Rückzahlung verpflichtet.
Haftungsfalle „Forderungsverjährung“ |
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Ein Bürge kann selbst bei einer „verjährten“ Forderung in Haftung genommen werden (BGH, Az. XI ZR 395/07). Grundsätzlich steht jedoch jede Bank bei einer Bürgschaft in der Pflicht, die ihr bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages angegebene Anschrift des Bürgen zeitnah auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Doch genau dieses Vorgehen muss der Bürge beweisen. Hintergrund: Mit dem Eintritt des Sicherungsfalles besteht für Banken generell Anlass, die ihr für die notleidend gewordene Hauptforderung gewährten Sicherheiten auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen. Im Falle einer Bürgschaft gehört hierzu auch die Feststellung der aktuellen Anschrift des Bürgen, um diesen überhaupt in Anspruch nehmen zu können.
Allerdings kann es wegen des unter Umständen langen Zeitablaufs seit Vertragsabschluss dazu kommen, dass sich die Wohnanschrift des Bürgen geändert hat. Eine Benachrichtigungspflicht seitens des Bürgen gegenüber der Bank besteht jedoch nicht! Der Bürge hat nach Auffassung des BGH allerdings zu beweisen, zu welchem Zeitpunkt das zu sichernde Darlehen gekündigt worden ist, und ab welchem Zeitpunkt die Bank hätte Nachforschungen nach der Anschrift des Bürgen hätte anstellen müssen. Einem Bürgen ist es damit praktisch unmöglich, ohne Mithilfe seiner Bank an die entsprechenden Informationen zu gelangen. Gelingt ihm dies nicht, muss das Vorliegen der subjektiven Voraussetzung des § 199 I Nr. 2 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis im Hinblick auf die Person des Schuldners) verneint werden. Der Bürge muss zahlen
OLG Nürnberg, Az. 2 U 417/10:Finanzierungsberatung als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der RatsuchendenDer Vorschlag eines Finanzierungsberaters, beim Kauf eines Hauses fehlendes Eigenkapital durch den Erwerb einer weiteren, voll finanzierten Immobilie (hier: Eigentumswohnung) zu ersetzen, kann sittenwidrig sein. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Erwerber nur über ein begrenztes monatliches Einkommen verfügen. |
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