Leasing

Begriffserklärung

Mit Leasing nutzen Unternehmer bestimmte Gegenstände gegen eine hierfür zu erbringende monatliche Gebühr. Im Vergleich zu einem normalen Kauf stellt Leasing die etwas kostspieligere Variante dar, andererseits ergeben sich hieraus aber auch wieder gewisse Vorteile. Durch die monatliche Ratenzahl verschafft sich der Leasingnehmer zum einen Zinsvorteil, den ein Barzahler nicht hat, gleichfalls können die Leasingraten steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Hierdurch verfügt der Leasingnehmer bereits ab der ersten Leasingrate über einen Gegenstand, der nicht erst im Voraus bzw. ab einem bestimmten Nutzungszeitpunkt komplett bezahlt werden muss. Und die Steuerersparnis greift besonders bei Existenzgründern, da diese in den ersten Anlaufjahren höhere Aufwendungen als Erträge zu verzeichnen haben. Auf diese Weise lässt sich neben dem Gewerbekapital auch Vermögenssteuer sparen.

Leasing eignet sich dabei sowohl für Fahrzeuge, für Büromaschinen, aber auch für ganze Produktionsmaschinen oder Anlagen. Zu den Nutzern zählen dabei nicht nur die produzierenden Unternehmen, auch die gesamte Dienstleistungsbranche greift zwischenzeitlich auf Leasing zurück. Zu diesem Kreis gehören neben den Ärzten zwischenzeitlich auch Anwälte, die Gastronomie oder Hotels. Die genannten Zielgruppen schonen damit nicht nur ihr Eigenkapital, sie nutzen auch die Zusatzleistungen, die viele Leasinggesellschaften ihren Kunden zusätzlich noch bieten. So werden vielfach neben Wartungs- und Versicherungsverträgen auch Softwareservice, ein komplettes Maschinen- bzw. Fuhrparkmanagement bis hin zur kompletten Übernahme der Baubetreuung in Bezug auf Immobilienleasing angeboten. Entsprechend muss natürlich darauf geachtet werden, dass diese Servicekosten nicht versteckt in den Leasingraten enthalten sind. Da die meisten Hersteller mit den Produkten vertraut sind, findet auch während der gesamten Leasinglaufzeit eine entsprechende Kundenbetreuung statt. Dies wiederum hat den Vorteil, dass der Leasingnehmer sowohl auf Produktverbesserungen als auch auf Produktprobleme sofort reagieren kann.

Diese Vorteile können sich – rein rechnerisch – entsprechend auch wieder nachteilig auswirken, da Leasing nun einmal die teurere Variante darstellt als der Barkauf. Dadurch entstehen neben den hohen monatlichen Fixkosten auch langfristige Bindungen an den Leasinggeber. Zudem bleibt der Leasinggeber sowohl in juristischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht Eigentümer des Leasingobjekts. Der Leasingnehmer hingegen übernimmt lediglich Pflichten, Risiken und Rechte.

Der Aufbau eines Leasingvertrages

Die Grundmietzeit, die in einem Leasingvertrag vereinbart wird, ist fest, dennoch wird diese Freist fast immer mit einer Verlängerungsoption ausgestattet. Auch Abschlüsse auf unbestimmte Zeiten sind möglich. Fast immer bietet der Leasinggeber eine Kaufoption nach Ablauf der Leasingzeit an. Auf diese Weise hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, den Leasinggegenstand anzukaufen. Finanzierungsleasing stellt grundsätzlich eine Fremdfinanzierung dar. Wird der Vertrag über eine bestimmte Laufzeit zwischen den Parteien geschlossen, kann dieser innerhalb der Grundmietzeit von den Parteien nicht gekündigt werden. Eine Ausnahme ist lediglich die nicht rechtzeitige Ratenzahlung, in diesem Falle kann der Vertrag sogar fristlos gekündigt werden.

Beinhaltet der Leasingvertrag ein so genanntes Andienungsrecht, steht der Leasingnehmer in der Pflicht, das Leasingobjekt zu einem vorab vereinbarten Restwert zu übernehmen. Vorsicht ist aber auch bei kündbaren Leasingverträgen geboten. Wurde ein solcher nämlich auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen, dann ist eine Kündigung nur für den Fall möglich, dass mindestens 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgelaufen sind. Weiß ein Leasingnehmer hingegen nicht, wie lange er eine Leasingsache benötigt oder ob er den Gegenstand am Ende übernehmen will, eignet sich für ihn das so genannte Operatingleasing. Hier trägt der Leasinggeber das Investitionsrisiko, der Leasingnehmer besitzt hierbei ein jederzeitiges Kündigungsrecht.

Auch wenn vielfach eine gewisse Flexibilität suggeriert wird, denn immer wieder werden Leasingnehmer vor die Wahl gestellt, einen Leasingvertrag für einen festen Zeitraum oder aber einen kündbaren Vertrag abzuschließen. Dabei hat auch ein kündbarer Vertrag eine feste Grundlaufzeit, in der es dem Leasingnehmer untersagt ist, den Vertrag zu kündigen. Da aber erst nach der Grundlaufzeit eine Kündigung möglich ist, wurde die Finanzierung so ausgestaltet, dass der Leasinggeber innerhalb dieser Grundlaufzeit seine Kosten wieder eingespielt hat. So genannte Endlos-Leasingverträge sollten dagegen immer erst gekündigt werden, wenn keine Abschlusszahlung mehr anfällt. Ein weiterer Punkt, den es zu beachten gibt, sind di Kosten, denn einige Leasinggesellschaften rechnen in ihre Raten nicht den gesamten Anschaffungspreis hinein, um auf diese Weise die Leasingraten möglichst niedrig zu halten.

Vielmehr wird dieser Anschaffungspreis um denjenigen Wert reduziert, den das Leasingobjekt nach Ablauf der Grundmietzeit voraussichtlich noch besitzt. Dies hat dann zur Folge, dass in gar nicht so seltenen Fällen der kalkulierte Restwert den tatsächlichen Wert des gesamten Leasingobjektes bei weitem übersteigt. Doch genau dieser Restwert ist maßgebend für die Objektübernahme, und zwar völlig unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Leasingwert ist.

Formen von Leasingverträgen

Bei der Ausgestaltung von Leasingverträgen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Neben Leasingverträgen, die normalen Mietverträgen sehr nahe kommen, gibt es auch noch so genannte Finanzierungsleasingverträge. Ist der Leasingvertrag wie ein Mietvertrag gestaltet, dann trägt die Leasingfirma das volle Risiko über das Leasingobjekt. Der Leasinggeber steht somit in der Verantwortung, neben der Wartung auch die Versicherung und die Reparaturen zu übernehmen. Die Verträge lassen sich hierbei jederzeit ohne Einhaltung einer bestimmten Frist wieder kündigen. Zudem kann das Leasingobjekt immer wieder neu vermietet werden. Geeignet ist diese Form für Gründer, die das jeweilige Leasingobjekt nur für eine kurze Zeit im Betrieb einsetzen möchten.

Im Gegensatz zum Mietvertrag tragen beim Finanzierungsleasingvertrag die Gründer die alleinige Verantwortung für das Leasingobjekt. Da auf die Gründer somit auch das Risiko übergeht, muss für das jeweilige Leasingobjekt auch eine ausreichende Versicherung angeschlossen werden. In diese Leasingvariante fallen neben Fahrzeugen auch Computer oder Büromöbel. Handelt es sich um ein Autoleasing, sollte neben der zwingend vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung auch noch eine Kraftfahrzeugvollversicherung abgeschlossen werden. Um die Beiträge entsprechend zu reduzieren, kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Beim Leasen von Immobilien ist auf eine ausreichende Police zu achten, die die Immobilie vor Feuer-, Sturm- und Leitungswasser absichern. Eine Absicherung der Immobilie sollte zusätzlich durch eine Gewässerschaden sowie durch eine Grundstücks- und Gebäudeschadenversicherung geschehen. Befinden sich wertvolle Computer im Leasing, sollte hierfür eine Elektronikversicherung zum Einsatz kommen.

Finanzierungsleasingverträge enthalten eine fest vereinbarte Grundmietzeit, innerhalb derer für beide Parteien keine Möglichkeit besteht, den Vertrag zu kündigen. Eine fristlose Kündigung ist lediglich bei Nichtzahlung der Leasingrate möglich.

Eine weitere Unterscheidung findet sich innerhalb des Vertragsverhältnisses in der Voll- bzw. Teilamortisation. Die Wahl hängt dabei entsprechend von der Beschaffenheit des Leasinggegenstandes ab. Handelt es sich um einen Vollamortisationsvertrag, erfolgt eine Einrechnung der Anschaffungs- und Herstellungskosten des jeweiligen Leasinggegenstandes in die monatliche Leasingrate. Zudem kann zwischen den Parteien vereinbart werden, dass das Leasingobjekt zu einem Restbuchwert gekauft werden kann. Wird dies nicht gewünscht, fällt das Leasingobjekt nach Ablauf der Grundmietzeit an den Leasinggeber zurück. Auch Vertragsverlängerungen können jederzeit vereinbart werden, allerdings nur für den Fall, das diese Option innerhalb von 6 Wochen vor Vertragsablauf durch den Leasingnehmer erklärt wird.

Kommt es hingegen zu einer Verlängerung der Leasingzeit, ist darauf zu achten, dass sich die Anschlussmiete stets nach dem Erhaltungszustand des Leasinggegenstandes richtet (Restbuchwert des Leasinggegenstandes oder niedriger Marktwert des Leasinggegenstandes). Handelt es sich um einen Teilamortisationsvertrag, werden mit den monatlichen Leasingraten nicht die gesamten Kosten innerhalb der Grundmietzeit gedeckt. Die Höhe des kalkulierten Restwerts (Restbetrag) wird dabei bereits bei Vertragsabschluss mit der Leasinggesellschaft festgesetzt. In diesem Zusammenhang sollte darauf geachtet werden, dass der vertraglich vereinbarte Restwert auch dem tatsächlichen Marktwert zum Ende der Leasingzeit entspricht. Auch hier kann nach Ablauf der Grundmietzeit das Leasingobjekt wieder an die Leasinggesellschaft zurückgegeben werden.

Die Vor- und Nachteile von Leasingverträgen

Leasingnehmer sollten insbesondere darauf achten, welche Schäden sie übernehmen müssen, wenn sie die Leasingsache wieder zurückgeben. Abmachungen sollten hierbei schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Problematisch ist es immer, wenn hierzu Vereinbarungen fehlen, denn für diesen Fall ist der Leasingnehmer verpflichtet, fast immer für etwaige Schäden aufzukommen. Weiter ist darauf zu achten, dass bezüglich des Leasinggegenstandes ein möglichst niedriger Restwert einkalkuliert wird. Zwar liegen hier die monatlichen Leasingraten etwas höher, in der Summe, d.h. insbesondere bei Vertragsende, kann der Leasingnehmer aber sicher sein, dass keine hohen Nachzahlungen an ihn mehr anfallen.

Festgehalten werden sollte auch der jeweilige Verbleib des Leasingobjekts nach Vertragsende. Wer Wert darauf legt, das Objekt zu erwerben, sollte eine Kaufoption aushandeln, wer an eine Verlängerung denkt, kann dies durch eine Mietzeitverlängerung erreichen. Ferner sollte der Leasingnehmer auch wissen, wie sich seine monatlichen Leasingraten zusammensetzen, in diesem Punkt sollte auch der Leasinggegenstand möglichst präzise beschrieben werden. Auch die Vertragsbedingungen sollten in Bezug auf eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit hin überprüft werden. Eine Rücksprache, insbesondere was die steuerlichen Belange des Leasingvertrages anbelangt, ist stets sinnvoll. Da sich die Seriosität einer Leasinggesellschaft fast immer erst am Ende der Leasingzeit zeigt, sollten Angebote von mehreren Gesellschaften eingeholt werden.

In aller Regel ist auch der Leasingberater dafür verantwortlich, dass ein abgeschlossener Vertrag auch den Leasingerlassen im steuerlichen Sinne entspricht. Beruht allerdings ein Vertrag auf einer falschen Steuergrundlage, haben beide Parteien, Leasinggeber wie Leasingnehmer enorme Probleme, denn für diesen Fall kann der Leasingvertrag auch noch rückwirkend in einen Finanzierungsvertrag umgewandelt werden. Die Folge: Da die steuerliche Absetzbarkeit der Leasingkosten nunmehr entfällt, kommt es zu einer Rückforderung der gesamten Steuerleistungen. Wer entsprechende Angebote einholt, sollte zwischen Leasingraten, Vertragslaufzeit, Restwert und Vertragsart vergleichen, denn nicht immer bedeutet die niedrigste Leasingrate in einem Leasingvertrag auch gleich die günstigste. Hier spielen Serviceleistungen ebenso eine Rolle wie die Kosten, die etwa bei einem vorzeitigen Ausstieg anfallen.

Handelt es sich um ein gebrauchtes Leasingobjekt, sollte geprüft werden, ob das Leasingobjekt auch noch dem Stand der Technik, der vertraglich vereinbart wurde, entspricht. Weiter sollte die Möglichkeit gegeben sein, dass Gründer während der Laufzeit auch noch weitere Produkte aus dem gleichen Sortiment dazu leasen können. Handelt es sich um einen Immobilienleasingvertrag, sollte geprüft werden, ob das Objekt nicht zur Konkursmasse des Leasingnehmers gehört. Ist dies der Fall und der Leasinggeber geht in die Insolvenz, bleibt das Objekt davon unberührt. Gründer sollten auch entsprechenden Rat einholen, was die Regelungen der juristischen und wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse anbelangt. Generell sollte beim Leasing darauf geachtet werden, dass die Leasingdauer nicht die gewöhnliche Nutzungs- und Abschreibungsdauer des Leasingobjekts überschreitet.

Die Einsatzmöglichkeiten von Leasing

Im gewerblichen Bereich erfolgt der Leasingeinsatz neben dem Immobilienleasing auch im Bereich des Maschinen- und Fahrzeugleasings. Wer hier über Kredit finanziert oder gar eine Barzahlung vornimmt, verliert dadurch leicht an Liquidität. Zudem wird die Kreditlinie eines Unternehmens dadurch belastet. Dabei wird nach Ablauf der Leasingdauer der ohnehin abgeschriebene Leasinggegenstand fast nie übernommen, sondern die neue Maschine wieder direkt über Leasing finanziert. Leasingnehmer haben hier den Vorteil, dass an den Leasingvertrag oftmals auch Wartungs- und Reparaturverträge gekoppelt sind. Hierdurch entstehen dem Nutzer dann keinerlei Kosten. Lediglich Fahrzeuge werden durch den Leasingnehmer nach Ablauf der Leasingdauer mit Zahlung eines Restwert käuflich erworben.

Der Nachteil beim Neuwagenleasing liegt allerdings darin, dass der Leasingvertrag selbst keine Verlängerungsmöglichkeit besitzt, daher muss das Kfz nach Ablauf entweder käuflich erworben oder aber zurückgegeben werden. Nachteilig ist auch die eingeschränkte Nutzung des Kfz während der Vertragslaufzeit in Bezug auf Maximalkilometeranzahl, Wartung, Werkstattbesuche oder erlaubte Fahrtwege. Handelt es sich um Immobilien, werden diese über das Immobilienleasing gemietet oder gepachtet. Da Immobilien einen sehr hohen Wert haben, kommt es durch das Leasing wieder zu einem Liquiditätserhalt. Eine Variante des Immobilienleasings ist das Neubauleasing, also eine Immobilie, die erst noch gebaut werden muss. Dabei lässt der Leasinggeber die Immobilie nach den Wünschen und Vorstellungen des späteren Leasingnehmers bauen, anschließend wird diese Immobilie an den Leasingnehmer vermietet.

Die zweite Variante stellt das so genannte Buy-and-lease“ dar, bei dem eine bereits fertig gestellte Immobilie vom Leasinggeber an den Leasingnehmer vermietet wird. Zum Ende der Leasingzeit hat der Leasingnehmer dann die Möglichkeit, die Immobilie zu kaufen. Wird die Immobilie nicht käuflich erwerbe, endet der Leasingvertrag, in dem die Immobilie wieder an den Leasinggeber zurückgegeben wird. Diese Verträge haben allerdings fast immer eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Auch der Mietkauf stellt eine Leasingvariante dar, auch wenn es sich dabei nicht offiziell um Leasing handelt. Dabei handelt es sich um eine Finanzierungskombination zwischen der Miete einer Wohnung bzw. eines Hauses und dem späteren Erwerb des jeweiligen Objekts. Die Immobilie wird also über einen vorab bestimmten Zeitraum gemietet und anschließend gekauft.

Mehr Spielraum bei den Personalkosten durch „Rundum-sorglos“-Leasingpakete

Die Zeiten für mittelständische Unternehmen sind unberechenbarer geworden. Von daher sind vermehrt Unternehmen auf der Suche nach zuverlässigen Rahmenbedingungen. Rahmenbedingungen, die Mittelständler erreichen können, wenn sie sich denn für Leasing entscheiden. Dieser Schritt, einen externen Dienstleister damit zu betrauen, lohnt sich schon der günstigen Personalkosten wegen. Der Vorteil: Professionelle Dienstleister haben schon wegen ihres Know-hows günstige Preise und können somit eine feste Kalkulationsgrundlage bieten.

Ein Beispiel dafür ist die CHG Deutsche Computer Leasing AG in Weingarten. Dieses Unternehmen bietet mittelständischen Unternehmen sowohl die Finanzierung von IT-Lösungen als auch einen Rundumservice, was die Anschaffung, die Miete, die Konfiguration und sogar den Austausch der Geräte und die Logistik betrifft. Des Weiteren übernimmt das Unternehmen die komplette Wartung der genutzten Geräte sowie die Abholung der alten Geräte. Dadurch entfällt für mittelständische Unternehmen jeglicher Aufwand in Bezug auf die IT-Ausrüstung.

Bevor allerdings die meisten Leasingunternehmen für ein Unternehmen tätig werden, führen diese zuerst ein Beratungsgespräch (bspw. der Finanzabteilung). Gemeinsam wird mit dem Leasingunternehmen ein Strategie- und Mietkonzept erarbeitet. Daran anschließend werden die jeweiligen Prozesse und die Aufgaben festgelegt. Auf diese Weise können zum Beispiel alle Prozesse von der Produktauswahl über die Beschaffung, dem Start und der Integration von externen Leistungen (bspw. administrative Abwicklung, Rückgabe etc.) durch den Leasinggeber unternehmensspezifisch begleitet werden.

 Vollständige Übernahme von Administration und Kommunikation

Mit dieser Arbeitsabwicklung übernehmen die meisten Leasinggeber sowohl den Part der Administration als auch die Kommunikation mit den Lieferanten und reicht letztlich bis zur Organisation der Abläufe. Das Unternehmen bzw. der Leasingnehmer behält in diesem Zusammenhang immer die Entscheidungsfreiheit über die Auswahl der Lieferanten bzw. der Ablauforganisation. In den meisten Fällen erfolgt zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber eine langfristige Zusammenarbeit, in dem man mit dem Kunden zusammen individuelle Mietkonzepte entwickelt.

Externe Dienstleister bieten aber noch weit mehr. So können zum Beispiel auch die kompletten kaufmännischen Anforderungen von der Leasinggesellschaft erfüllt werden. Dies geschieht über ein so genanntes Technologie- und Servicemanagement, das die Vertragstransparenz für den Leasingkunden sichert, die Administration deutlich vereinfacht und dem Kunden somit vertragsspezifische Informationen mit Originaldaten zur Verfügung stellt – und das Ganze tagesaktuell. Eingeschlossen in diese Dienstleistung sind somit auch Rechnungsstellung, kostenspezifische Abrechnungen sowie Online-Zugriff des Kunden auf die Daten des Leasingunternehmens.

Unternehmen, die das so genannte Full Service-Leasing anbieten, setzen sich zum Beispiel im Kfz-Bereich mit ganzen Fahrzeugflotten auseinander. So bspw. die Athlon Care Lease Germany in Meerbusch. Dadurch hat der Kunde nicht nur einen zentralen Ansprechpartner, der für ihn zuständig ist. Der Kunde profitiert zudem auch noch von den günstigen Großkundenkonditionen des Leasinggebers, was die Anschaffung der Fahrzeugflotte angeht. Zudem sorgen gute Ergebnisse im Fahrzeugverkauf nach Ablauf des Leasingvertrages für eine Senkung der monatlichen Leasingrate.

Ferner muss sich der Leasingnehmer nicht mehr mit Arbeiten wie das Betanken, die Wartung oder den Reifenservice auseinandersetzen, da die meisten Leasingunternehmen heutzutage bereits vorteilhafte Verträge mit Werkstattpartnern haben. Durch diesen Service ist ein Netzwerk von Werkstätten gegeben, aus dem der Kunde frei wählen kann. Auch ist der Kunde bei der Qualität immer auf der sicheren Seite, da das Leasingunternehmen auch die Arbeiten, d.h. die Werkstattleistung kontinuierlich überprüft.

Mit Leasing und Flottenmanagement die Kosten drücken

Für mittelständische Unternehmen erfreut sich immer mehr die umfangreiche Servicepalette des Fuhrparkmanagements. Führend in diesem Bereich ist die Deutsche Autoleasing, der größte herstellerunabhängige Anbieter in diesem Bereich sowie die Gesellschaft Master Lease mit ihrem vorteilhaften Full-Service. Denn Flottenmanagement bedeutet zum einen eine zentrale Verwaltung durch den Leasingspezialisten, bspw. was die Zulassung, den Versicherungsschutz als auch die Wartung und die Reparatur der Fahrzeuge betrifft. Zum Zweiten bedeutet dies für den Leasingnehmer auch das vorteilhafte Bereitstellen von Ersatzfahrzeugen, das Vermarkten der Automobile am Laufzeitende sowie das bargeldlose Versorgen mit Kraftstoffen per Tank-Card.

Hierdurch wird es mittelständischen Unternehmen erlaubt, sich vermehrt um ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, gleichzeitig aber werden die Flottenkosten für das Unternehmen sowohl kalkulier- als auch budgetierbar. Liegt ein effektives externes Management vor, kann das Unternehmen erheblich Geld sparen. Denn nicht der Anschaffungspreis, sondern die Verwaltung verursachen die meisten Kosten des Fuhrparks. Von daher ist die zentrale Verwaltung durch die Leasinggesellschaft weitaus kostengünstiger als durch das Unternehmen selbst, da auch andere Unternehmensbereiche wie Buchhaltung und Controlling hiervon profitieren. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Firma bei ihrem externen Fuhrparkmanager alle für den Kraftstoffverbrauch relevanten Daten – zugeordnet nach Fahrzeugen und Kostenstellen – monatlich in kompakter Form abruft. Auf diese Weise erspart sich das Unternehmen eine Fülle von Einzelbuchungen.

Optimale Einpassung in die Geschäftsabläufe des Gesamtunternehmens

Leasingfirmen sorgen dafür, dass auch die Leasingverträge selbst optimal gestaltet werden. So informiert beispielsweise die Deutsche Autoleasing ihre Fuhrparkkunden darüber, wenn sich die Laufleistung eines Fahrzeuges ändert. Der Grund: Ist der Vertrag nach Kilometer ausgerichtet, dann beläuft sich die Höhe der Leasingrate immer nach der vereinbarten Kilometerlaufleistung. Wurden bei dem Fahrzeug längere Strecken als erwartet zurückgelegt, werden diese zusätzlichen Kilometer noch einmal in Rechnung gestellt – und zwar am Ende der Laufzeit. Und genau hier greift das Frühwarnsystem und warnt der Unternehmer, so dass er im Bedarfsfall rechtzeitig die neue Situation den neuen Rahmenbedingungen anpassen kann. Dadurch wird eine hohe Nachzahlung vermieden.

Durch ein mehr von Transparenz profitiert der Leasingnehmer auch von dem Prüfen von Werkstattrechnungen oder beim Steuern von Schadensprozessen. Das kann vom Betreuen am Unfallort bis zum Melden beim Versichererreichen. Inbegriffen natürlich die Fahrzeugreparatur. Von daher liegt es stets im jeweiligen Ermessen des Unternehmens, welche einzelnen Leistungen ein Unternehmen beim Outsourcing der Fuhrparkverwaltung abruft. Wer Dienstleistungen wünscht, hat die Möglichkeit, diese nach dem so genannten Baukastenprinzip individuell zusammen zu stellen. Insbesondere das Wissen um die Marktgegebenheiten vor Ort spart den Unternehmen nicht nur Zeit, sondern auch administrativen Aufwand.

Finanzierungswege und Vertragskonditionen

Zwar wird heutzutage jeder fünfte Neuwagen geleast, dennoch sollten sich Interessenten nicht von der Preiskosmetik niedriger Monatsraten blenden lassen. Denn nicht n jedem Fall ist das Leasing auch der Königsweg zum Neuwagen. Verfügt nämlich ein Käufer über ausreichende Mittel, dann sollte der Barkauf immer die erste Wahl sein. Denn hier lassen sich nicht nur beachtliche Rabatte erzielen, das eigene Geld kostet zudem auch kaum Zinsen. Denn dem Sparer gehen lediglich die Mini-Zinsen verloren. Müsste der Käufer auch noch diese Zinsen versteuern, weil sie über dem Sparerfreibetrag liegen, dann ist der „Kredit vom eigenen Sparkonto“ zu Konditionen um 1 Prozent eine unschlagbar günstige Finanzierungsquelle. Auch fallen in diesem Fall keinerlei Verwaltungskosten an.

Vor allem aber neigen Barzahler seltener dazu, sich einen fahrbaren Untersatz zu kaufen, den sie sich eigentlich gar nicht leisten können. Ist hingegen das notwendige Bargeld verplant oder nicht vorhanden, dann ist die Fremdfinanzierung des Neuwagens über Leasing oder Kredit unumgänglich. Beide Finanzierungswege gibt es heute zu durchaus attraktiven Konditionen. Allerdings muss sich der Kunde bei der Grundsatzentscheidung, ob Kredit oder Leasing, vor allem über den Unterschied der beiden Formen im Klaren sein: Leasing bedeutet, dass das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit lediglich gemietet ist. Zudem wird eine anfängliche Einmalzahlung fällig (rd. 10 – 35 %), die aber lediglich die laufenden Leasingraten bzw. den Wertverlust des Fahrzeugs und die Finanzierungskosten abdeckt.

Insbesondere Leasingnehmer, die Wert darauf legen, stets mit den neuesten Modellen ausgestattet zu sein, tendieren zum Leasing, denn nach zwei oder drei Vertragsjahren kann das Fahrzeug unkompliziert zurück gegeben werden. Ist die Laufzeit zu Ende, hat der Leasingnehmer die Pflicht, das Fahrzeug an die Leasingfirma zurückzugeben. Alternativ hat er die Möglichkeit, das Fahrzeug zum Restwert zu kaufen. Dafür ist der Wertverlust neuer Fahrzeuge als finanzielle Konsequenz ist im Vergleich zu Gebrauchtfahrzeugen wesentlich höher. Auf einer völlig anderen Basis funktioniert die Finanzierung per Ratenkredit. In diesem Fall gehört das Fahrzeug vom ersten Tag dem Betreiber. Die Ratenzahlungen sind dabei so kalkuliert, dass sie über die gesamte Laufzeit den Kreditbetrag verzinsen und tilgen. Nach erfolgter Zahlung der Schlussrate besitzt der Leasingnehmer ein schuldenfreies Fahrzeug.

Besonderheit Vertrags-Typ

Leasingnehmer müssen zwischen Restwert- und Kilometerleasing unterscheiden. Dies ist von ganz großer Wichtigkeit. Denn beim Restwertleasing trägt der Kunde das volle Preisrisiko am Ende des Vertrages. Insbesondere der im Vertrag vereinbarte Restwert schützt nicht den Leasingnehmer, sondern vielmehr den Leasinggeber. Dagegen garantiert der Kunde beim Restwertleasing gegenüber der Leasingfirma, dass diese am Ende der Vertragslaufzeit mindestens den bezifferten Restwert erhält. Tritt in diesem Fall aufgrund einer ungünstigen Preisentwicklung am Gebrauchtwagenmarkt eine Wertverschlechterung ein, wird der Nutzer dazu verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs diesen Differenzbetrag auszugleichen.

Deshalb sollte bereits vor Vertragsschluss geprüft werden, oder der zu vereinbarende Restwert auch realistisch ist. Hier reicht bereits ein Blick in die Schwacke Gebrauchtwagenliste. Eine weitaus höhere Planungssicherheit hat ein Nutzer beim Kilometerleasing. Bei dieser Vertragsform trägt nämlich der Leasinggeber das Restwertrisiko. Hält sich der Fahrzeugnutzer an die vereinbarte Kilometerhöchstgrenze, gilt der vereinbarte Restwert unabhängig von den aktuellen Preisen. Das Leasingunternehmen berechnet dann lediglich einen Aufschlag für die Übernahme des Restrisikos. Aus diesem Grund ist das Kilometerleasing deutlich teurer als das Restwertleasing.

Leistungsspektrum der Vertragsgestaltungsmöglichkeiten

Mittelständische Unternehmen haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Vertragsvarianten zu wählen. So werden bei einem Vollamortisationsvertrag während der Grundmietzeit die Anschaffungs- und die Finanzierungskosten sowie der Gewinnzuschlag des Leasinggebers mit den Raten und Gebühren vollständig bezahlt. Wird eine Kaufoption vereinbart, erhält der Leasingnehmer damit das Recht, nach Ablauf der Vertragszeit das Leasingobjekt zu erwerben. Rechtlich kann der Verrag aber auch eine Option zur Verlängerung enthalten. In diesem Fall decken die Raten den Werteverzehr auf Basis des Restbuchwertes (erzielbarer Marktpreis fällt entsprechend niedriger aus).

Bei einem Teilamortisationsvertrag sind nach Ablauf der Grundmietzeit noch lange nicht alle Kosten gedeckt. Der Leasingnehmer bleibt auf einem Restwert sitzen, den aber die Leasinggesellschaft durch eine Verwertung des Objektes zu decken versucht. Ist dies nicht möglich oder verbleibt ein Teilbetrag, hat der Leasingnehmer diese Differenz zu tragen. Im Umkehrschluss hat der Leasingnehmer hingegen nicht das Recht, das Leasingobjekt zum Restwert zu kaufen. Wird allerdings das Leasingobjekt über Restwert verkauft, dann winkt dem Nutzer ein höherer Verkaufserlös. Wird stattdessen ein offener Restwert vereinbar, hat der Leasingnehmer nur bei Überschreiten einer bestimmten Kilometerleistung für einen Ausgleich zu sorgen.

Wer auf Nummer Sicher gehen will und sowohl flexibel auf seinen jeweiligen persönlichen Bedarf als auch auf technische Neuerungen reagieren will, der sorgt für einen Vertrag mit Kündigungsrecht. Der Vorteil: Zum Zeitpunkt der Kündigung wird eine Abschlusszahlung fällig, wobei der Verwertungserlös auf diese Zahlung angerechnet wird. Vorteile bieten diese Verträge insbesondere bei technisch schnell veralteten Objekten wie zum Beispiel Computer. Für Interessenten, die sich für eine Immobilie interessieren, ist das Sale-and-lease-back-Verfahren von Vorteil. Das Unternehmen verkauft in diesem Fall das erworbene Objekt an eine Leasinggesellschaft weiter, um ihre Liquidität zu verbessern.

Dadurch schafft sich das Unternehmen liquide Mittel und stille Reserven. Bei einem Mietkauf hingegen wird das jeweilige Vertragsobjekt wirtschaftlich dem Nutzer zugerechnet und muss von daher entsprechend bilanziert werden. Nach Zahlung der letzten Rate wird der Mietkäufer automatisch Eigentümer des betreffenden Objekts. Das Operating-Leasing sichert vor allem IFRS- und US-GAAP-bilanzierenden Unternehmen eine Bilanzneutralität. Daher eignen sich solche Verträge überwiegend für Industrieanlagen. Der Vorteil: kurze, flexible Laufzeiten, Kündigungsrecht durch den Nutzer, das Risiko des Restwertes bzw. der Wiederverwertung trägt allein die Leasinggesellschaft, die Kosten für den Nutzer liegen damit meist unter dem Anschaffungswert.

Gefährliche Überraschungen drohen insbesondere bei Vollamortisations-Vertragsverhältnissen. Der Grund: Es müssen nicht nur alle Raten bezahlt werden, am Laufzeitende beim Kauf der Maschine müssen noch mindestens zehn Prozent des Anschaffungswertes aufgebracht werden. Zwar verlangen einige Anbieter mit drei bis fünf Prozent deutlich geringere Kaufpreise, dafür handelt es sich aber auch nicht mehr um Vollamortisations-Verträge mit festem Laufzeitende. Fazit: Der Leasingnehmer muss nun selber kündigen, ansonsten laufen die Kontrakte bis zur Unendlichkeit weiter. Ein Grund, warum die Anbieter ihren Effektivzins künstlich niedrig halten können.

Neue Eigenkapitalbedingungen als Konsequenz von Basel II

Kreditinstitute haben traditionell die Aufgabe, ausschließlich Liquidität zur Verfügung zu stellen. Von daher wird in diesem Zusammenhang vermehrt auf die finanzielle Bonität der Kunden geachtet. Leasinggeber hingegen haben eine ganz andere Denk- und Handlungsweise. Sie verleihen kein Geld, das sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder mit Zins und Zinseszins zurückhaben wollen. Vielmehr kaufen sie im Auftrag und nach den Vorgaben des Kunden Wirtschaftsgüter auf eigene Rechnung. Diese Investitionsobjekte werden dann dem Leasingnehmer für eine vertraglich festgelegte Zeitspanne zur Verfügung gestellt. Der Leasingnehmer selbst kann damit nun einen Ertrag erwirtschaften. Mit diesem Ertrag soll dann die vereinbarte Leasingrate gezahlt werden.

Ob der Kunde also Vermögen besitzt oder nicht, spielt für die Leasinggesellschaft keine Rolle. Da eine Leasinggesellschaft rechtlicher Eigentümer des von ihr finanzierten Leasingobjektes bleibt, benötigt sie keine Sicherheiten vom Leasingnehmer. Entscheidend ist vielmehr, dass der Leasingnehmer mit dem Leasingobjekt wirtschaftlich erfolgreich ist. Außerdem sollte das Leasingobjekt bei Vertragsende noch werthaltig sein, damit es ertragreich weiter vermarktet werden kann. Man spricht in diesem Fall von unternehmerischer Kompetenz anstatt von Sicherheit.

Streitigkeiten bei der Fahrzeugrückgabe vermeiden

Bereits winzige Kratzer im Lack eines Leasingfahrzeugs können einen Krisenfall auslösen. Denn hierdurch kann der Restwert deutlich geschmälert werden – was in gar nicht so seltenen Fällen bis zu Geschäftskrisen führen kann. Oder aber es liegt eine Überschreitung der Laufleistung vor, was zu einer Nachzahlung führt. In diesem Zusammenhang stellt sich dann oftmals auch die Frage, was noch unter die „betriebsgewöhnliche Nutzung“ fällt. Denn je stärker die Leasinggesellschaften in das Verwertungsrisiko der Gebrauchtfahrzeuge einsteigen, desto massiver treten bei diesem Begriff Meinungsverschiedenheiten auf.

Vorteile bieten hierfür insbesondere genau definierte und unmissverständliche Rücknahmeregeln. Auf diese Weise können schon im Vorfeld potenzielle Streitpunkte vermieden werden. So liefert zum Beispiel jede Benzinkostenabrechnung eine Information bezüglich des Kilometerstandes, jede Inspektion Informationen über den Erhaltungszustand. Abweichungen zum Leasingvertrag können damit schnell erkannt werden. Negative Auswirkungen lassen sich dann zum Beispiel durch entsprechende Vertragsanpassungen wieder beheben. Schwammige Klauseln hingegen sorgen dafür, dass der Leasingnehmer eine böse Überraschung bei Fahrzeugrückgabe erlebt.

Wird ein geleastes Fahrzeug gestohlen, kann der Leasingnehmer die Leistungen aus der Kfz-Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Übersteigen allerdings die Leistungen den Finanzierungsaufwand des Leasinggebers, dann stehen diese dem Leasingnehmer zu (OLG Düsseldorf, Az. 24 U 13/02). Diese Regelung hat allerdings nur dann Gültigkeit, wenn dem Leasingnehmer vertraglich das Recht eingeräumt wurde, zum Vertragsablauf das Fahrzeug auch zu erwerben. Aber Achtung: Haben beide Seiten im Leasingvertrag die Vereinbarung getroffen, dass mit einer Einmalzahlung durch den Leasingnehmer sämtliche Vereinbarungen aus dem Vertrag erfüllt sind, dann kann immer noch strittig sein, wer von beiden letztlich da Risiko trägt, wenn es nicht gelingt, mit der getätigten Einmalzahlung auch sämtliche Leasingraten sowie den vereinbarten Restwert zu erwirtschaften (BGH Az. VIII ZR 270/01).

Finanzieren und modernisieren ohne Rating-Probleme

Unternehmenschefs mittelständischer Unternehmen sind heutzutage zunehmend liquiditätsbewusst geworden, sie achten vermehrt auf eine Finanzierung, das ihre Geldreserven schont. Von daher gilt – ob Kopierer, Notebook, PC oder Software – Leasing erweist sich besonders für IT-Projekte, die mit hohen Investitionssummen und langen Vorlaufzeiten verbunden sind. Diesbezüglich bietet zum Beispiel die Deutsche Leasing ohne elektronische Bonitätsprüfung Anschaffungswerte bis zu 50.000 Euro.

In anderen Fällen entfallen sowohl die Bankauskünfte als auch die Bilanzprüfungen, da die Bonität des Kunden sekundenschnell über den Datenstamm von Creditreform geprüft und abgewickelt wird. Von daher entfallen aufwändige Ratingprozesse, wie sie mit einem Bankkredit verknüpft sind, automatisch. Eine spezielle Lösung für mittelständische Unternehmen ergibt sich aus der Vorfinanzierung durch den Leasinggeber. D.h. die Zahlung der ersten Rate wird erst dann fällig, wenn das System tatsächlich läuft und somit zum Geschäftserfolg beiträgt. Die Leasingverträge selbst können deshalb sowohl eine Option auf den vollständigen oder teilweisen Austausch der gemieteten Investitionsgüter während der Laufzeit als auch eine auf Kostenkontrolle und Technologiestandard ausgerichtete Bestandsverwaltung enthalten. Im Gegenzug werden die Raten deutlich günstiger, weil Broker der Leasinggesellschaft die gebrauchten Güter weltweit weiterverkaufen können.

Leasing für Kleidung, die man im Job trägt

Für Kleidung, die man im Job trägt, d.h. für deren Anschaffung und Pflege, gibt es inzwischen auch Dienstleister. Die Firma Mewa in Wiesbaden beispielsweise kümmert sich um das Bereitstellen, Holen, Pflegen und Bringen von Mitarbeiterkleidung. Das Sortiment ist umfangreich und reicht von multifunktional einsetzbaren Textilien bis hin zur Schutzkleidung. Die Servicefahrer liefern – nach einer Qualitätskontrolle – zum vereinbarten Termin frische Textilien an, holen die gebrauchten Teile ab und waschen sie. Notwendige Reparaturen werden gleich mit ausgeführt, verschlissene Teile ersetzt.

Die Mietraten sind fest kalkulierbar, bei einem Betrieb mit ca. 30 Mitarbeitern liegen die Kosten bei ca. 5 € je Mitarbeiter und Woche (je nach Ausführung der Kleidung). Dafür erhält der Mitarbeiter aber Hose und Jacke in dreifacher Ausfertigung, wobei jedes Kleidungsstück mit einem Barcode gekennzeichnet ist, um eine Verwechslung auszuschließen. Und auf Wunsch wird die gesamte Kleidung sogar mit Firmenschriftzug oder Firmenlogo ausgestattet.

Ein geleaster Oldtimer auf dem Firmenparkplatz bringt enorme Steuervorteile

Ein Oldtimer als Geschäftswagen bringt Vorteile wegen der Erhöhung der Dienstwagensteuer (1 % des aktuellen Neu- bzw. Listenpreises). Wer demnach ein Fahrzeug mit einem Listenpreis von 24.000 Euro angemeldet hat und diesen auch privat nutzt, zahlt monatlich 240 Euro. Bei Oldtimern hingegen orientiert sich der Steuersatz am originären Listenpreis, und dieser liegt bei diesen Fahrzeugen erheblich unter dem aktuellen Preisniveau. Einen Oldtimer gibt es bereits für 13.000 Euro, ein aktuelles Modell mit standesgemäßen Extras hingegen kostet gleich 80.000 Euro. Zwar versteuert man in beiden Fällen 1 %, nur fallen für den Oldtimer lediglich 130 Euro monatlich an, für das aktuelle Modell hingegen 800 Euro.

Geht es um die steuerliche Abschreibung, dann gelten für einen Oldtimer wieder die tatsächlichen Anschaffungskosten. Entscheidet man sich für Leasing, dann nur wegen des Wertverlustes. Denn dieser ist bei Neuwagen um ein Erhebliches höher. Ein gepflegter Oldtimer hingegen verliert so gut wie nie an Wert – im Gegenteil, er legt eher zu. Dadurch steht nach Ablauf der Abschreibungsdauer ein Fahrzeug zur Disposition, dessen Buchwert sich drastisch vom Verkehrswert unterscheidet. Von daher werben auch darauf spezialisierte Leasingunternehmen mit der Übernahme des geleasten Fahrzeugs. Denn während der gekaufte Klassiker nur zum Verkehrswert ins Private wechseln darf, gilt beim Leasing der Restwert. Nimmt man dann eine handelsübliche Laufzeit (ca. 36 Monate), dann liegt der Restwert zwischen 30 und 40 %, der tatsächliche Verkehrswert hingegen bei 100 %.

Leasingfinanzierungen wirken sich positiv auf die Unternehmensbonität aus

Da insbesondere alternative Finanzierungsformen wieder an Bedeutung gewinnen, steht Leasing insbesondere wegen seiner Bilanzneutralität (off-balance) und möglicher Steuereffekte hoch im Kurs. Von daher werden Leasing und klassische Bankfinanzierungen häufig nur anhand der unterschiedlich hohen Liquiditätsbelastungen beurteilt. Die Entscheidung zwischen Leasing und Kauf erfordert von daher meist eine komplexere Berechnung. Dafür verbessern sich wesentliche Bilanzstrukturen durch das Leasing deutlich, insbesondere was die Eigenkapitalquote und den Anlagendeckungsgrad betrifft.

Im Umkehrschluss ist dafür das Betriebsergebnis, d.h. das Ergebnis vor Zinsen und außerordentlichen Erträgen, beim Kauf wesentlich höher, weil die in den Leasingraten enthaltenen Finanzierungskosten das eigentliche Betriebsergebnis regelmäßig als sonstige betriebliche Aufwendungen mindern, während die Kreditzinsen zunächst ausgeblendet werden. Vorteile ergeben sich auch beim Cash-flow, auch hier erscheint der Kauf mit Fremdfinanzierung günstiger. Grund hierfür ist, dass bei der Ermittlung der Kennzahlen sowohl die Abschreibungen als auch die Zinsen dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bzw. Dem Jahresüberschuss wieder hinzugerechnet werden.

Von allergrößter Bedeutung sind allerdings die weichen Faktoren, denn was die Beurteilung des Jahresabschlusses betrifft, werden auch weiche Faktoren wie Übersichtlichkeit, Lesbarkeit und Interpretierbarkeit berücksichtigt. Da insbesondere das Ergebnis nicht mehr durch Anschaffungen bzw. Veräußerungen von Anlagevermögen verzerrt wird, spricht dieser Hintergrund für das Leasing. Gleiches gilt für die Transparenz dieser verbrauchsbezogenen Finanzierungsweise, die von den Unternehmern geschätzt wird. Des Weiteren führt Leasing dazu, dass sich Investitionsausgaben letztlich unter dem Posten „sonstige betriebliche Aufwendungen“ verstecken. Was die Kreditinstitute anbelangt, ist zu beachten, das insbesondere der Bonitätsaspekt nicht allein entscheidend ist; so ermöglichen z.B. Leasingsonderzahlungen eine gezielte Ergebnissteuerung bzw. eine steuergünstige Verlagerung von Aufwendungen. Von daher ist vor allem bei größeren Investitionen auch eine ausführliche Gesamtschau notwendig.