Länderförder-Darlehen

(Stand 04.2011)

  •  Berlin

Das „Existenzgründungsdarlehen“ für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit beträgt max. 15.000 €. Die Gründer können in den ersten drei Jahren beim Aufbau ihres Unternehmens durch ein Controlling unterstützt und begleitet werden. Verläuft die Gründung nicht wie erwartet, werden Sanierungs- und Liquiditätsstrategien entwickelt.

Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, 10719 Berlin, Tel.: 030/2125-0, info@investitionsbank.de.

  •  Brandenburg

Arbeitslose (auch Empfänger von Überbrückungsgeld) oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte können folgende Maßnahmen in Anspruch nehmen: Fünftägiges Assessment (Precaoching) für potenzielle Gründer. Maßnahmen, die während einer Vorgründungsphase von 6 Monaten eine qualifizierende Beratung sicherstellen. Maßnahmen, die während einer Nachgründungsphase von 12 Monaten eine Begleitung (Coaching) sicherstellen. Alle Maßnahmen werden über die regionalen Lotsendienste vermittelt.

  •  Hansestadt Bremen

„Gründungsförderung“ (nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für kleine und mittelständische Unternehmen), Senator für Arbeit, Contrescarpe 73, 28195 Bremen, Tel.: 0421/ 361-6869, Fax: 0421/361-2072.

Antragstellung bei: WfG, Bremer Wirtschaftsförderungs GmbH, Hanseatenhof 8, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3088-521, mail@wfg-bremen.de. Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförde-rung und Stadtentwicklung mbH, Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven, Tel.: 0471/94646-0.

  •  Hansestadt Hamburg

Die nachfolgende Übersicht beinhaltet reichlich Adressen von Hamburger Grünerschmieden und Co-Working Spaces, zur Verfügung gestellt von der Handelskammer Hammburg. www.hk24.de

  • Mecklenburg-Vorpommern

Eine Existenzgründungsbeihilfe in Höhe von ca. 125 €/Kalenderwoche wird nach Ablauf des Überbrückungsgeldes höchstens 26 Wochen an arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Existenzgründer gezahlt. Arbeitslose, die kein Überbrückungsgeld erhalten, bekommen die Beihilfe für die Dauer von 52 Wochen.

Antragstellung und Bewilligung: Versorgungsamt Schwerin, Friedrich-Engels-Str. 47, 19061 Schwerin, Tel.: 0385/3991-0, Fax: 0385/3991-105.

  •  Nordrhein-Westfalen

Die Agenturen zur Aktivierung unternehmerischer Aktivitäten bieten über die Gründung hinaus gehende Betreuung an.

G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung, Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop, Tel.: 02041/767-0, www.gib.nrw.de

  • Saarland

Existenzgründungsberatung: Externe Berater schulen Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, einen Monat intensiv.

Ansprechpartner Fr. Margit Hert, Arbeitsamt Saarlouis, Ludwigstr. 10, 66740 Saarlouis, Tel.: 06831/4483-38, Fax: 06831/4483-99.

  • Sachsen

Zuschüsse zur Existenzgründung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Gründung

einer selbständigen Existenz für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte. Auskünfte erteilen die Consult-Büros im jeweiligen Regierungsbezirk:

– Kommunalentwicklung Sachsen GmbH, Marktgasse 14, 01662 Meißen, Fr. Quapil, Tel.: 03521/479720.

– IES-Büro Leipzig, Chopinstr. 18, 04103 Leipzig, Tel.: 0341/964580.

– BBJ Service GmbH und Schneider, Junghans und Kappenstein Chemnitz , Ansprechpartnerin Ursula Duvier, Tel.: 0371/381920.

  • Thüringen

Ggf. Aufstockung des Überbrückungsgeldes mit max. 150 Euro/Woche über max. 78 Wochen.

Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen GmbH, Dalbergsweg 4-6, 99084 Erfurt, Tel.: 0361/2223-0.