Öffentliche Förderprogramme

Die öffentlichen Förderprogramme gehören zu den günstigsten Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten. Allerdings besteht bei der Vielzahl an Töpfen von EU, Bund, Ländern und Kommunen die Schwierigkeit, sich einen genauen Überblick zu verschaffen. Neben den günstigen Zinsen und meist einigen tilgungsfreien Jahren haben sie den Vorteil, dass man sie in der Regel ohne Vorfälligkeitsgebühr jederzeit tilgen kann. Anträge für die Bewilligung von Förderdarlehen müssen über die Hausbank des Existenzgründers gestellt werden. Dies hat allerdings vor der Tätigung der ersten Investition bzw. bevor die Verträge unterschrieben werden zu erfolgen. Rückwirkende Forderungen sind nicht möglich.

Fördermittel sind an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ein angemessener Anteil von Eigenmitteln muss in das Projekt mit eingebracht werden.
  • Die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Antragstellers muss gewährleistet sein.
  • Das unternehmerische Risiko muss vertretbar und abschätzbar sein.
  • Es muss eine Stellungnahme bzw. ein Fachgutachten über das Projekt existieren.
  • Es müssen Sicherheiten erstellt werden, denn die Bank haftet gegenüber den Förderinstituten. Staatliche Bürgschaften hingegen sind gesondert zu beantragen. Öffentliche Bürgschaften und Fördermittel stehen dem Erwerber auch für alle weiteren Folgeinvestitionen zur Verfügung.

Kreditfinanzierung durch Öffentliche Finanzierungsprogramme

Bei der Kreditfinanzierung durch Öffentliche Finanzierungsprogramme ist das Fremdkapital entsprechend zu verzinsen und zu tilgen. Die Zinszahlungen stellen steuerlich einen betrieblichen Aufwand dar. Zinszahlungen können zu einem festen oder variablen Zinssatz entrichtet werden. Die Tilgungszahlung bei der Kreditfinanzierung hat erst nach und nach Auswirkungen auf die gesamte Finanzierungslage eines Unternehmens. Sie verbessert aber die Risikoposition der Gläubiger und Eigentümer bzw. erhöht die Eigenkapitalquote. Kredite erhält man allerdings nur, wenn man auch für deren Rückzahlung entsprechende Sicherheiten vorweisen kann.

Als Sicherheiten können gestellt werden:

  • Bürgschaften von Angehörigen (Eltern, Ehefrau, Freunde etc.)
  • Bürgschaften einer Bürgschaftsbank oder des Landes
  • Lebensversicherungen
  • Abtretungserklärungen
  • Hypotheken auf Grundstücke (zwischen 60 und 70 % des Beleihungswertes werden als Sicherheit anerkannt)

Interessenten erhalten hierüber entsprechend Infos über die Internetplattform der KfW http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/index.jsp

Öffentliche Finanzierungsprogramme für KMU

Förderberechtigt über die KfW sind auch kleine und mittelständische Unternehmen, so genannte KMU. Hierfür bieten Bund und Länder über die KfW Mittelstandsbank auch Förderprogramme für Existenzgründer. Hinzu kommen Freiberufler und Start-ups. Neben diesen Programmen bieten die jeweiligen Förderbanken der Länder auch spezielle Programme für den Mittelstand an, einige dazu dienen zum Beispiel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Zudem erhalten Unternehmen Unterstützung, sowohl beim Aufbau als auch bei der Weiterentwicklung ihres Unternehmens. Damit Unternehmen auch Innovationsfähigkeit besitzen, wird auch Entwicklungen, die zur Verbesserung der Umwelt beitragen, gefördert. Die Antragstellung der jeweiligen Fördermittel erfolgt auch hier über die Hausbank.

Die Vorteile durch eine KfW-Förderung sind dabei vielfältig. Die Hausbank trägt nicht nur das Ausfallrisiko mit, sie stellt auch Wagniskapital bereit. Hinzu kommen zinsbesgünstigte Darlehen, die zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung dienen sollen. Nur wenige Banken geben diese äußerst wichtigen Fördermöglichkeiten an ihre Jungunternehmer weiter. Eine KfW-Förderung über die Hausbank bringt der Jungunternehmer auch eine erhebliche Erleichterung für den Zugang zu Fremdkapital über Bürgschaften. Ferner erhalten KfW-Geförderte neben Steuererleichterungen auch Zuschüsse und Zulagen für diverse Investitionsprogramme.

Jungunternehmer sind daher angehalten, sich selbst aktiv über für sie infrage kommende Förderprogramme zu informieren. Wer die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, erhält problemlos die nötigen Gelder. Hierbei zählen neben den Gründungs- oder Erweiterungsvoraussetzungen auch Umstellungsmaßnahmen auf umweltfreundliche Verfahren oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze als förderfähig. Bezüglich der Steuererleichterungen sollten entsprechend kompetente Stellen wie Wirtschaftsprüfer, Kammern oder Steuerberater herangezogen werden. Vielfach muss vor Antragstellung auch eine entsprechende Beurteilung über Erfolg des Vorhabens durch diese Personen beigebracht werden.

Existenzgründer-Darlehen sind keine Standard-Darlehen

Die meisten Existenzgründer-Darlehen, die durch die KfW über die Hausbank gefördert werden, enthalten nicht nur sehr individuelle Vereinbarungen bezüglich Darlehenssumme und Zinszahlung, sondern auch über Tilgungen und Laufzeiten. Aus diesem Grund fällt ein Existenzgründungsdarlehen auch immer unter die Rubrik Spezialkredite. Zudem kommt nur derjenige in den Genuss dieser Darlehen oder Förderprogramme, wenn er diese Finanzierungsmöglichkeit ausschließlich für den Existenzaufbau verwendet. Ein weiterer Punkt, der diese Kredite auszeichnet, ist die überdurchschnittliche Laufzeit wegen der teilweise enormen Darlehenssumme.

Ein weiterer Punkt, in den Genuss dieser Darlehen und Förderungen zu kommen, ist das Beibringen relativ vieler Unterlagen, mit denen sich das Kreditinstitut ein entsprechendes Bild darüber machen kann, ob auch realistische Aussichten die Erfolgsaussichten eines Unternehmens bestimmen. Ist ein Businessplan nicht vertretbar, weil eventuell Berechnungen oder Analysen des Marktes fehlen oder unterscheidet sich die Idee oder das angestrebte Projekt nicht positiv von der Konkurrenz am Markt, hat der Existenzgründer keinerlei Chance, eine solche Förderung zu erhalten. Dies betrifft selbstverständlich auch die Planung in die Zukunft, insbesondere der Einnahmen und Ausgaben der nächsten 3 Jahre. Diese Kalkulation muss sich in jedem Falle in einem erfolgreichen Businessplan wieder finden.

Zudem interessiert es Banken und Förderer, wie sich das geplante Kapital zusammensetzen soll, also wie viel Fremd- und wie viel Eigenkapital der Jungunternehmer benötigt. Erst wenn all diese Punkte eine positive Abklärung gefunden haben, können nunmehr Darlehenslaufzeit und Tilgung ausgehandelt werden. Bei einem positiven Abschluss erhält der Kreditnehmer dann ein äußerst flexibles Darlehen, insbesondere was dies die Rückzahlung und die Tilgung anbelangt. So hat der Jungunternehmer die Möglichkeit, bei guter Auftragslage einen sofortigen Tilgungsbeginn zu vereinbaren, er kann die ersten drei Jahre aber auch dazu nutzen, sämtliche Tilgungen auszusetzen, um auf diese Weise die Gewinne wieder in sein Unternehmen zu investieren.