Gründungsfinanzierung

Wenn es um Existenzgründungen geht, taucht fast unausweichlich ein Problem auf: Wie finanziere ich mein neu zu gründendes Unternehmen? Beachtet man allerdings einige wichtige Spielregeln bei der Gründungsplanung, kommt es erst gar nicht zu diesen Problemen. Denn Existenzgründung ist ein langer und schwieriger Weg, der gründlich geplant angetreten werden sollte – zu groß sind die Formalitäten und die zahlreichen gesetzlichen Vorschriften, als dass man diese unbeachtet lässt. Daher gehört neben der Geschäftsidee auch zugleich der Wille zur Erreichung einer selbständigen Existenz.

Existenzgründer, die ihre Geschäftsidee gefunden haben, müssen diese erst nach den Erfolgsaussichten bewerten. In diesem Zusammenhang sind Chancen und Risiken gegenüber zu stellen. Erst danach stellt sich die Frage auf, wie Produkte und Leistungen erstellt und das neue Unternehmen organisiert werden soll. Neben der optimalen Rechtsform muss auch der Markt selber ausgelotet werden, in dem sich das neue Unternehmen bewegen soll. Die Antworten auf diese Fragen geben dann Aufschluss darüber, welcher Gewinn zu erwarten ist bzw. welcher Gewinn minimal erwirtschaftet werden muss.

All diese Überlegungen sind notwendig, wenn sich ein Gründer Geld von einer Bank leihen will. Denn diese will nicht nur wissen, wie sorgfältig die Gründungsidee analysiert wurde, auch die Aufstellung eines tragfähigen Finanzierungsplanes und die richtige Entscheidung für die in Frage kommende Rechtsform sind für das Kredit gebende Institut von größter Wichtigkeit. Danach fehlt nur noch der behördliche Segen wie zum Beispiel das Einholen von speziellen Genehmigungen oder Konzessionen. Vielfach sind auch fachliche und persönliche Qualifikationen bei der Gewerbeanmeldung nachzuweisen. So muss beispielsweise jeder Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen sein, Vollkaufleute müssen ihr Unternehmen in das Handelsregister beim hierfür zuständigen Amtsgericht eintragen lassen. Wer sich für eine Partnergesellschaft entscheidet, hat die Pflicht, sich ins Partnerschaftsregister eintragen zu lassen.

Eine Ausnahme bilden lediglich die freien Berufe wie Arzt, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Architekt, Künstler, Wissenschaftler, Schriftsteller etc., diese Personengruppe benötigt keine Eintragung ins Gewerberegister. In diesem Zusammenhang muss aber darauf geachtet werden, dass es zwischen den gewerblichen und freien Berufen zu Abgrenzungsproblemen kommt, denn dies hätte auch noch steuerliche Konsequenzen. So ist beispielsweise ein Gewerbetreibender verpflichtet, Gewerbesteuer abzuführen, ein Freiberufler hingegen ist dazu nicht verpflichtet. Existenzgründer sollten hier unbedingt die Hilfe des Gewerbeamts bzw. eines versierten Steuerberaters annehmen. Entsprechende Vorschriften gelten bei der Beschäftigung von Mitarbeitern, auch diese müssen neben der Kranken- auch bei der Rentenversicherung angemeldet sein.