Beratungsförderung

Unterschiedliche Zuschussmaßnahmen

Gerade in Zeiten knapper Kassen sind viele mittelständische Unternehmen nicht mehr in der Lage, eigenständig eine qualifizierte externe Beratung zu finanzieren. Daher bieten Bund oder Länder verschiedene Beratungsprogramme an, die auch von Existenzgründern oder Freiberuflern genutzt werden können. Allerdings gibt es von Bundesland zu Bundesland große Unterschiede. So können zum Beispiel alle Arbeitnehmer aus Schleswig-Holstein, die an einer Existenzgründung interessiert sind, über die so genannte Vorgründungsberatung die Hilfestellung eines externen Beraters in Anspruch nehmen. Mit dieser Unterstützungsmaßnahme sollen Existenzgründer auf ihre selbstständige Tätigkeit vorbereitet werden.

Das Programm unterstützt insbesondere Beratungsleistungen im betriebswirtschaftlichen Bereich, beim Marketing oder leistet Hilfestellung bei der Erstellung eines Businessplans. Unterstützung finden auch all diejenigen, die Fragen zur notwendigen Kreditversorgung haben. Bezuschusst werden 50 Prozent der Beratungskosten, maximal allerdings 300 Euro pro Beratungstag, und das auch nur für fünf Beratungstage.

Beim Gründercoaching, das die meisten Bundesländer anbieten, erhalten die Gründer im ersten Jahr, wenn sie vorher arbeitslos waren, bereits gegründet haben und den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur erhalten haben, 90 Prozent an Zuschuss. Dieses durch die KfW unterstützte Förderprogramm eignet sich für Jungunternehmer, wenn sie Fragen zu Marketing, Kundengewinnung, Controlling, Kalkulation oder Finanzierung haben. Die Antragstellung hat vor Beginn der Beratung – je nach Zugehörigkeit – entweder bei der IHK, der Handwerkskammer oder dem Institut für Freie Berufe zu erfolgen.

Zuschüsse gibt es auch für die „Allgemeine Unternehmensberatung“. Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler erhalten diese Unterstützung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Berechtigte erhalten einen Zuschuss zu den Beratungskosten, förderfähig sind zudem Auslagen und Reisekosten (abzüglich der Umsatzsteuer). Der Zuschuss zu den Kosten, die dem Antragsteller durch das Beratungsunternehmen berechnet wurden, beträgt in den alten Bundesländern 50 %, höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung. Der Vorteil dieser Förderung: Pro Antragsteller können auch mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden. Handelt es sich hingegen um allgemeine Beratungen, gilt hier ein Höchstsatz von insgesamt 3.000 Euro.

Auch die Beratungsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft fördert Existenzgründer, Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen. Gefördert werden in den alten Bundesländern und Berlin 50 Prozent, in den neuen Bundesländern 75 Prozent. Die maximale Förderung ist jedoch auf 1.500 Euro begrenzt. Sie gilt für Unternehmen und freie Berufe, die bereits länger als ein Jahr auf dem Markt tätig sind. Ein völlig neues Programm hat die KfW-Mittelstandsbank aufgelegt. Sie unterstützt junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens. Zuschüsse erhalten Unternehmer, die sich in der Startphase befinden und kompetente Beratung von Experten in Anspruch nehmen möchten. Die Zuschüsse zu den Beratungskosten liegen bei 75 Prozent.

Förderung gibt es auch in Krisenzeiten: Hilfe erhalten alle Unternehmen in Not. Die Programme „KfW Runder Tisch“ und „KfW Turn Around Beratung“ bezuschusst Beratungen bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Allen gemeinsam ist die Tatsache, dass die einmal erhaltenen Zuschüsse nicht mehr zurückgezahlt werden müssen.

Über diese Programme hinaus gibt es noch weitere Beratungskostenzuschüsse, die sich nach Branche, Unternehmensgröße oder nach dem Beratungsfeld richten. Bezuschusst werden auch Vorbereitungen auf ein Unternehmens-Rating. Des Weiteren können Existenzgründer und Freiberufler auch eine Potenzialberatung in Anspruch nehmen (so genannte ESF-Förderung). Ziel dieser Beratung ist es, Stärken und Schwächen eines Unternehmens unter Einbeziehung aller betrieblichen Funktionsgruppen zu ermitteln. Der Teilnehmer erlernt dabei, einen betrieblichen Handlungsplan zur Verbesserung der Geschäftsprozesse zu entwickeln, um später die hieraus erlernten Umsetzungsschritte einzuleiten.