Basel II und III (Entscheidungshilfen)

Ob ein Unternehmen weiterhin Kredite erhält bzw. die Konditionen verhandeln kann, liegt zum großen Teil am Unternehmer selbst. Voraussetzung für die Banken bei der Kreditvergabe ist es nämlich, sich ein umfassendes Bild von der Bonität der Kunden machen zu können. Sie fordern daher ein transparentes, offenes und klares Auftreten der Unternehmen. Bei der Einstufung in eine bestimmte Risikoklasse spielen in hohem Maße aktuelle und zukunftsbezogene quantitative Faktoren wie die Bilanz, die GuV, die Cashflow-Entwicklung, die Aufbereitung von Kennzahlen und eine Finanzplanung eine maßgebliche Rolle. Fast alle Banken verlangen von ihren Kunden die Vorlage von Planzahlen – viele sogar mit einem Horizont von drei Jahren. Die meisten Unternehmen stellen diese Zahlen jedoch nicht bereit. Weiter wichtig für die Banken ist die Strategie des Unternehmers, auch hier bleibt bei vielen Unternehmen die Antwort aus, vor allem die Antwort danach, wie die Ziele erreicht werden sollen. Banken verlangen darüber hinaus, dass die Geschäftszahlen in der Regel nicht älter als drei Monate sein dürfen.

Generell gilt: Um flexibel bei der Finanzierung zu bleiben, ist der Unternehmer daher gefordert, die Kommunikation mit Geldgebern aktiv anzugehen und sich frühzeitig auf die Herausforderungen vorzubereiten.

Bei der Kreditgewährung an Unternehmen in wirtschaftlich schwieriger Lage werden von den Kreditinstituten immer häufiger Financial Covenants vereinbart. Diese auch als „Bilanzrelationsklauseln“ bezeichneten Instrumente, die Bestandteil von Kreditverträgen werden, verlangen vom Kreditnehmer, bestimmte Auflagen oder Kennzahlen zu erfüllen. Der Einsatz von Financial Covenants muss jedoch genau überlegt werden, denn die Vereinbarungen schaffen nur bedingt zusätzliche Sicherheiten und schaffen auch Risiken. Es ist Kreditgeber und Kreditnehmer dabei zunächst frei gestellt, welche Art von Kennzahlensystem sie vereinbaren.

In der Regel werden diese Relationen oder Mindestbeträge sein, die sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz eines Unternehmens bestimmen lassen. Eine typische Anforderung, die Financial Covenants festlegen können, ist z.B. eine bestimmte Höhe der Mindesteigenkapitalausstattung als Indikator für die Möglichkeit, Verluste hinnehmen zu können, ohne den Tatbestand einer Überschuldung zu erfüllen. Weitere beliebte Bedingungen sind Mindestrelationen zur Verschuldung wie etwa Verhältniskennzahlen von Eigenkapital zu Fremdkapital. In der Regel werden Financial Covenants als Bestandteile des Kreditvertrages vereinbart. Für den Fall, dass der Kreditnehmer seiner Verpflichtung zur Stellung zusätzlicher Sicherheiten nicht innerhalb einer festgelegten Frist nachkommt, wird dem Kredit gebenden Institut meist das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund eingeräumt. Financial Covenants können auf diese Weise als ein Instrument der Risikofrüherkennung und Risikovermeidung in einem Kreditengagement eingesetzt werden.

Die Gestaltungselemente des Risikomanagementsystems

Der Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens wird von zahlreichen Einflussfaktoren bestimmt, die einem raschen Wandel unterliegen und deren weitere Entwicklung nur schwer prognostiziert werden kann. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems orientiert sich daher zunächst an den jeweiligen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die wesentliche Zielsetzung besteht darin, sowohl die Risiken als auch die Chancen der betrieblichen Geschäftstätigkeit zu identifizieren, die möglichen positiven und negativen Konsequenzen der Risikoübernahme zu kennen und die potenziell erfolgsgefährdenden Risiken zu minimieren.

Zum Erreichen dieses Zieles bietet es sich an, die verschiedenen Risiken zunächst zu kategorisieren. Nach welchen Kriterien Risikokategorien und Risikoarten gebildet werden sollten, kann allerdings nur unternehmensindividuell beantwortet werden. Beispiel:
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Die Risikoanalyse und Risikobewertung knüpfen unmittelbar an die Risikoerkennung an. Ziel dieser Teilfunktion des Risikomanagements ist es, den Entscheidungsträgern aufzuzeigen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht. Prüfen Sie von daher Ihre Kreditverträge und Sicherheiten genau. Wenn Sie Ihren Kreditverpflichtungen bisher stets nachgekommen und ein „zuverlässiger Schuldner“ sind, Ihre Sicherheiten nicht an Wert verloren haben und Sie auch keine erheblichen Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben, besteht kein Anlass für Ihre Bank, zusätzliche Forderungen an Sie zu stellen. Klären Sie dies in einem Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter und bestehen Sie auf einer detaillierten, schriftlichen Konkretisierung einschließlich Begründung der jeweiligen Bank- oder Sparkassenwünsche.

Damit dies gelingt, müssen die Unternehmen einerseits ihren eigenen Finanzierungsbedarf und die eigene Finanzstruktur auf den Prüfstand stellen. Wer auf Fremdfinanzierung angewiesen ist, sollte seinen bedarf – kurz- und mittelfristig – möglichst genau kennen und beschreiben können. Und er sollte über alternative Finanzierungsprodukte informiert sein – wie auch über Möglichkeiten, den Finanzierungsbedarf gering zu halten. Andererseits müssen die Unternehmen auch bereit sein, potenziellen und tatsächlichen Kapitalgebern Informationen zur Verfügung zu stellen. Mehr noch: Es bestehen nur solche Unternehmen den Wettbewerb um das knappe Anlagekapital erfolgreich, die Investoren über die reine Informationsversorgung hinaus mit einer ansprechenden Kommunikationsstrategie auf sich aufmerksam machen und – im zweiten Schritt – an sich binden.

Verbessern Sie Ihre Liquidität durch Ansparabschreibungen und Rückstellungen

Unternehmen sparen mit der sog. Ansparabschreibung nicht nur Einkommens-, sondern auch Gewerbesteuer. Wenn Sie die Möglichkeiten einer Selbstfinanzierung durch Bildung von Ansparabschreibungen ausschöpfen, erreichen Sie eine Menge Vorteile für Ihr Unternehmen:

  •  Sie benötigen weniger Bankkredit
  • Sie haben geringere Zinszahlungen zu leisten
  •  Sie müssen weniger Liquidität für Tilgungen einsetzen
  • Sie brauchen weniger Kreditsicherheiten zu stellen
  • Sie behalten mehr Kreditspielraum bei Ihren Banken
  • Sie werden unabhängiger von Ihren Banken, da Sie weniger Kredit benötigen
  • Sie verbessern Ihre Bonität
  • Ihre Finanzstruktur wird durch den Einsatz eigener Mittel stabiler
  • Sie können mit Ihrer Bank über günstigere Konditionen verhandeln, da Sie die Bonität Ihres Unternehmens verbessert haben
  • Sie brauchen keinen Kreditantrag zu stellen und sind nicht auf die Kreditentscheidung Ihrer Bank angewiesen
  • Sie können frei über den Einsatz Ihrer eigenen Mittel entscheiden und unterliegen keinem Verwendungsnachweis
  • Sie können unabhängig von Ihrer Bank Investitionsentscheidungen treffen, da Sie zur Finanzierung keine Kreditmittel benötigen

Durch die Ansparabschreibung werden die Abschreibungen um bis zu zwei Jahre vorgezogen, so dass es zu einer einmaligen Gewinnminderung und deshalb zu einer Steuerstundung kommt. Die Ansparabschreibung ist von Ihnen wieder aufzulösen, sobald Sie für das angeschaffte Wirtschaftsgut Abschreibungen vornehmen. Falls Sie die geplanten Anschaffungen nicht vornehmen, müssen Sie die Ansparabschreibung am Ende des zweiten Wirtschaftsjahres, das auf ihre Bildung folgt, wieder auflösen.

Bedenken Sie allerdings dabei stets: Sie können Kredite noch so zinsgünstig erhalten – wenn es Ihnen gelingt, die Kreditaufnahme zu vermeiden, ist diese Ersparnis doppelt wertvoll. Denn zum einen haben Sie keine Zinsen zu zahlen und zweitens werden Sie gegenüber Ihrer Bank unabhängiger. Richten Sie also Ihre Strategie auf die Vermeidung von Kreditaufnahmen aus und schöpfen Sie zunächst einmal in vollem Umfang all die Möglichkeiten aus, die Sie innerhalb Ihres Unternehmens zur Freisetzung von Kapital haben. Durchforsten Sie hierzu Ihren Betrieb. Kontrollieren Sie, ob Sie Anlage- und Umlaufvermögen haben, das Sie vielleicht gar nicht mehr benötigen. Wenn Sie diese nicht benötigten Vermögenswerte abstoßen, verringern Sie Ihren Kapitalbedarf und können Kredite zurückzahlen.