Versicherungsdarlehen

Begriffserklärung Policendarlehen

In der Vergangenheit war es vielfach gängige Praxis, Investitionsmaßnahmen über die Lebensversicherung als Tilgungsersatz abzuschließen. Das Ziel war dabei, das aus der Versicherung aufgenommene Darlehen bei Fälligkeit auf einen Schlag zurück zu zahlen. Problematisch wird die ganze Sache aktuell wegen der immer weiter sinkenden Verzinsung, so dass die einst von der Gesellschaft errechnete Ablaufsumme der Versicherung heute so gut wie nicht mehr ausreicht, das Darlehen zu tilgen. Wer in der Vergangenheit Investitionsfinanzierungen mit einer Lebensversicherung durchführte, sitzt heute auf sechsstelligen Liquiditätslücken, und nicht einmal alle Besitzer von Lebensversicherungen haben diesen Ernstfall erkannt. Spätestens wenn die Versicherung fällig wird, kommt die große Erkenntnis, dass das Darlehen aus der Ablaufsumme der Lebensversicherung nicht mehr vollständig zurückgezahlt werden kann.

Die Gesellschaften hingegen gehen in diesem Punkt sehr gelassen um: Sie teilen den Darlehensnehmern einfach mit, dass sie künftig Tilgungsbeiträge in einem vierteljährlichen Rhythmus abbuchen werde, um auf diese Weise die entstandene Tilgungslücke schrittweise abzudecken. Dabei hatten die Gesellschaften diese Finanzierungsform in früheren Zeiten selber als vorteilhaft vorgeschlagen. Daher kann nur jedem Interessenten einer solchen Finanzierungsform angeraten werden, nur keine (Kapital-)Lebensversicherung als Tilgungsersatz zu vereinbaren. Diese Aussage wird sogar durch den Bundesgerichtshof gestützt, der in einem aktuellen Urteil feststellte: Reicht die zur Tilgung eines Immobiliendarlehens vorgesehene Ablaufleistung aus einer Kapital-Lebensversicherung nicht aus, um das Darlehen vollständig zu tilgen, bleibt grundsätzlich der Kunde auf diesem entstandenen Schaden sitzen (Az. XI ZR 259/96).

Beim Lebensversicherungsdarlehen ist es üblich, dass der Kreditnehmer lediglich die Zinsen an die Bank zahlt. Um das Darlehen zu tilgen, werden ausschließlich die monatlichen Versicherungsbeiträge geleistet. Durch die Lebensversicherung selbst wird das Kapital aufgebaut, das für die Tilgung des Darlehens benötigt wird. Zum Laufzeitende wird dann das Kapital der Lebensversicherung genutzt, um den Kredit zu tilgen. Damit die Kreditnehmer beim Lebensversicherungsdarlehen Planungssicherheit haben, werden die Kreditzinsen langfristig festgeschrieben. So sollen Schwankungen bei den monatlichen Belastungen vermieden werden.

Ein Lebensversicherungsdarlehen kann heute zudem mit sehr unterschiedlichen Laufzeiten ausgestattet werden. Üblich sind bei einem Policendarlehen Laufzeiten zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Die Police der Lebensversicherung wird dabei als Sicherheit an den Kreditgeber abgetreten. Dadurch erhält dieser ein hohes Maß an Sicherheit. Bei einem Lebensversicherungsdarlehen können in der Regel auch Sondertilgungen durchgeführt werden. Sie sind meist auch kurzfristig möglich und gehen nicht mit Vorfälligkeitszinsen einher. Bevor sich Verbraucher für ein Lebensversicherungsdarlehen entscheiden, sollten sie allerdings alle Angebote grundsätzlich miteinander vergleichen, denn die Konditionen sind bei diesen Angeboten sehr unterschiedlich.

Lebensversicherungsdarlehen werden in der Regel nur in Höhe des aktuellen Rückkaufswertes der Lebensversicherung vergeben. Hierdurch sind die Banken bei Kreditvergaben vollständig abgesichert, was wiederum für niedrige Darlehenszinsen sorgt. Diese Finanzierungsalternative ist deshalb vor allem für Menschen interessant, die ihre bestehende Lebensversicherung trotz Geldbedarf nicht kündigen wollen. Denn gegenüber einer Kündigung der Lebensversicherung hat der Versicherungsnehmer den Vorteil, dass der Versicherungsschutz im Falle des Todes der versicherten Person in vollem Umfang erhalten bleibt.

Problematik Lebensversicherung – Problematik Garantiezins

Sie gehört noch immer zu den Lieblingsanlagen Millionen Menschen: Die Lebensversicherung. Im Umkehrschluss setzen clevere Versicherer bereits jetzt schon auf „Schlussverkäufe“, zu intransparent und unflexibel sind die Angebote. Hinzu kommt: Mit der Senkung der Garantie auf 1,75 Prozent zum 01.01.2012 (bislang 2,25 %) verlieren die Versicherer ein wichtiges Vertriebsargument, vor allem in der Konkurrenz zu ihren Fonds. Dabei wissen nicht viele, dass die Garantieverzinsung lediglich für den Anteil der Prämie gilt, die vom Versicherungsnehmer angespart wird. Zuvor sind die Versicherer gezwungen, neben ihren Vertriebs- und Verwaltungskosten auch noch die Kosten für den Risikoschutz in Abzug zu bringen. Was jetzt noch für den Versicherungsnehmer übrig bleibt, sind rund 80 Prozent für die Verzinsung, so dass dann eine echte garantierte Beitragsrendite lediglich bei knapp einem Prozent liegt.

Zwar versuchen auch heute noch Versicherer, damit zu argumentieren, dass auch in Zukunft deutlich mehr als die Garantie gutgeschrieben wird, doch dieses Argument verliert an Glaubwürdigkeit, denn die neuen Aufsichtsregeln (Solvency II) sowie die völlig neu überarbeiteten Vorschriften für die Bilanzierung der Versicherer machen die langfristigen Garantien künftig eher teurer für die Versicherer. Und je höher die Garantien sind, desto höher muss die Eigenkapitalquote der Versicherer sein. Ein Vertriebsbauchdenken also, wer hofft, dass die Zinsen hier immer weiter steigen. Somit werden die Versicherer ihre höheren Renditeversprechen auch zu keiner Zeit mehr einhalten können.

Der Garantiezins legt dabei die Grenze fest, bis zu der die Lebensversicherer ihren Kunden die Verzinsung des Sparanteils der Prämie fest versprechen dürfen. Dieser Zinssatz gilt dann für die gesamte Vertragslaufzeit. Allerdings muss an dieser Stelle angeführt werden, dass die Senkung Kunden mit einer bereits bestehenden Lebensversicherung nicht betrifft, sie haben je nach Stichtag ihres Vertragsabschlusses eine Garantieverzinsung zwischen 4,0 und 2,25 Prozent. Hinzu kommt eine jährliche und von jedem Versicherungsunternehmen individuell festgelegte Überschussbeteiligung. Der durchschnittliche Marktanteil beträgt in der Regel 4,08 Prozent auf den Sparanteil der Prämie. Weiter erhält der Kunde bei Vertragsende neben einer Ausschüttung auch noch eine Beteiligung an den stillen Reserven. Bei einer guten wirtschaftlichen Betrachtung kommt der Versicherungssparer damit auf eine Gesamtverzinsung von rund 4,8 Prozent.

Eine Immobilienfinanzierung über ein Policen- oder Versicherungsdarlehen geschieht über zwei Kontenmodelle. Zunächst erhält der Versicherungsnehmer den vertraglich vereinbarten Darlehensbetrag für seine Finanzierungszwecke ausgezahlt. Für die festgelegte Laufzeit wird das Darlehen nicht getilgt, so dass ausschließlich Darlehenszinsen anfallen. Parallel dazu sichert der Darlehensnehmer seinen Kredit durch den Abschluss einer Lebensversicherung beim selben oder einem anderen Kapitalgeber ab. Anstelle der Tilgung zahlt der Darlehensnehmer in seine Lebensversicherung und für die vorab festgelegte Laufzeit des Darlehens eine monatlich festgelegte Sparrate ein. Zahlungen tritt der Versicherte dabei als Sicherheit an den Versicherer ab.

Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass die monatlich zu zahlenden Raten in die Lebensversicherung, bedingt durch das Eintrittsalter und aufgrund des Todesfallrisikos, extrem variieren. Zu den weiteren Risiken gehört auch, dass für den Fall einer vorzeitigen Kündigung bzw. bei einem Verkauf gleich zwei Verträge aufzulösen sind, weshalb in den meisten Fällen ein finanzieller Verlust für den Kreditnehmer entsteht. Auch stellen zu kurze Laufzeiten ein Risiko für den Darlehensnehmer dar, denn steigt das Zinsniveau unverhofft an, kann es zu großen Verlusten kommen. Zu den wenigen Vorteilen dieser Finanzierungsform zählt, dass der unerwartete Todesfall als abgesichert gilt und die erbberechtigten Hinterbliebenen sofort schuldenfrei sind. Darlehensnehmer sollten daher bei dieser Finanzierungsform, auch wenn günstige Zinsen locken, doch mit einer gewissen Skepsis betrachten und vor allem die Risiken dieser Finanzierungsform einschätzen.

Die Vor- und Nachteile eines Policen-Darlehens

Versicherungsdarlehen gehören zu den so genannten tilgungsfreien Darlehen, d.h. am Ende der vereinbarten Laufzeit wird das aufgenommene Darlehen in einer Summe zurückgezahlt. Darlehensnehmer haben die Möglichkeit zwischen der Vereinbarung variabler Zinsen oder die Vereinbarung einer Zinsbindung, eine solche ist bis zu 30 Jahre möglich. Wurden durch den Versicherungsnehmer variable Zinsen vereinbart, sind Sondertilgungen jederzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist möglich. Wurde hingegen bei dem Darlehen eine Zinsbindungsfrist vereinbart, sind Sondertilgungen nur für den Fall möglich, wenn diese auch vorab ausdrücklich vereinbart wurden. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften sind allerdings Sondertilgungen von vornherein ausgeschlossen. Der Vorteil liegt aber in der gleich bleibenden monatlichen Belastung aus Zinsrate und Versicherungsbeitrag bei einer entsprechend langen Zinsbindungsfrist.

Ein erheblicher Nachteil liegt allerdings in dem vorhandenen Zinserhöhungsrisiko nach Ablauf der Zinsbindung. Außerdem besteht das enorme Risiko, dass die ursprünglich kalkulierte Leistung aus der Lebensversicherung nicht erreicht wird. Wurde durch den Versicherungsnehmer zudem ein variables Darlehen vereinbart, folgt hieraus auch die Gefahr steigender Zinsen und somit die Gefahr einer ständig steigenden Belastung. Auch für all diejenigen, die ihre Immobilie selbst nutzen, ist ein tilgungsfreies Policen-Darlehen nicht die optimale Lösung.

Möchten Sie aus dem Lebensvertrag aussteigen, ist dies nur mit erheblichem Verlust zu realisieren (Rückkaufswert). Dieser Nachteil könnte auftreten, wenn Sie das Haus wieder verkaufen oder an Ihre Kinder verschenken möchten. Alternativ bleibt nur übrig, den Versicherungsvertrag aufrechtzuerhalten. Ein nicht zu unterschätzender Nachteil, der aber schwer bewertbar ist. Wenn Sie also der Meinung sind, dass Sie das Haus z.B. wahrscheinlich nach 10 Jahren wieder verkaufen möchten, sollten Sie die Lebensversicherungsfinanzierung nicht in Erwägung ziehen, es sei denn, Sie können diesen Vertrag nun zur Altersvorsorge einsetzen. Zudem ist der Zinssatz bei der Beleihung der Lebensversicherung deutlich günstiger als dies bei der Aufnahme eines Konsumentenkredits der Fall wäre. Einen weiteren Vorteil bietet die entsprechende Flexibilität in der Laufzeit des Darlehens, das nicht wie bei einem Konsumentenkredit maximal nach 84 Monaten zurückgezahlt werden muss.

Beliehen werden können allerdings nur Kapital bildende Lebensversicherungen mit einem entsprechenden Sparanteil. Dies ist bspw. bei einer Risikolebensversicherung, die ausschließlich für den Todesfall abgeschlossen und keinen Sparanteil enthält, nicht der Fall. Daher kann eine Risikolebensversicherung auch nicht beliehen werden. Auch all diejenigen, die kurzfristig arbeitslos werden, können den Engpass mit einem Lebensversicherungsdarlehen überbrücken. Auf diese Weise braucht die Versicherung nicht gleich gekündigt werden. Zudem wird das Darlehen durch eine Lebensversicherung abgesichert. Dafür ist dass Versicherungsdarlehen insgesamt sehr risikoreich, denn im schlimmsten Fall entspricht die Versicherungsleistung am Ende der Laufzeit nicht dem Darlehensbetrag, so dass der Darlehensnehmer eine weitere Anschlussfinanzierung benötigt. Der Grund liegt einfach darin, dass sich die Zinsen immer in voller Höhe auf die ungeminderte Gesamtschuld beziehen, weil der Versicherte ja bis zum Schluss keine Tilgung auf sein Darlehen zahlt.

Ein weiterer Nachteil ist durch die fehlende Tilgung zu verzeichnen, so dass bei einem Anstieg des Zinssatzes die monatliche Belastung des Kreditnehmers recht schnell ansteigen kann. Dies ist bei einer normalen Baufinanzierung nicht in diesem Ausmaß zu finden. Wer sich also für ein Policendarlehen entscheidet, sollte in jedem Fall eine lange Zinsbindung wählen. Als Minimum sollten dabei 10 Jahre in jedem Falle angesetzt werden. Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigen muss, weil er andere Finanzierungspläne hat, der muss damit rechnen, dass er entsprechend auch weniger Guthaben ausbezahlt bekommt. Denn alle Auszahlungen werden durch den jeweiligen Rückkaufswert der Police bestimmt.

Nachteilig wirkt sich auch die unkalkulierbare Laufzeit bei dieser Finanzierungsform aus. Denn eine Policen- bzw. Versicherungsfinanzierung dauert immer so lange, bis die Lebensversicherung ein Guthaben in Höhe des Hypothekendarlehens erreicht hat. Da es allerdings bei der Lebensversicherung keine festen Kapitalerträge gibt, ist dieser Zeitpunkt stets unbestimmt. Daher gilt: Je geringer die Erträge aus der Anlage der Sparanteile am Kapitalmarkt sind, desto länger dauert es letztlich, bis die Höhe der Hypothekendarlehens erreicht wird. Läuft der Vertrag also wegen schlechter Gewinnbeteiligung ein bis zwei Jahre länger, bedeutet dies bei der Gesamtfinanzierung gleich einen Verlust von mehreren Zehntausend Euro.

Vorteilhaft und unabhängig von der Restlaufzeit und dem Versicherungsunternehmen ist eine Beleihung auch bei bereits beitragsfreien Lebensversicherungen sowie für Selbständige oder Arbeitslose möglich. Wer den Effektivzins aus diesem Darlehen richtig berechnen will, muss entsprechend den Guthabenzins mit dem Darlehenszins vergleichen, denn nur so lassen sich auch unterschiedliche Angebote untereinander vergleichen. Achten Sie also darauf, dass der Versicherungsberater in den Effektivzins auch alle Nebenkosten wie Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren mit einbezieht.

Policen-Darlehen

Die Problematik bei vorzeitiger Ablösung eines Policen-Darlehens

Wird ein Investment wie zum Beispiel eine Lebensversicherung für die Zukunft als rückzahlungsgefährdet eingestuft, hat der Darlehensgeber in aller Regel ein großes Interesse daran, dieses aufzuheben. Dies geschieht vielfach ohne vorherige Kündigung. Die Bank fordert unwiderruflich das ausgegebene Darlehen zurück. Bei diesem bankseitigen Angebot an den Darlehensnehmer muss allerdings beachtet werden, dass in diesem Falle das Kreditinstitut keinen Anspruch auf Entschädigung besitzt. Denn kommt es zu einer eigenständigen Rückführung der Verbindlichkeiten durch den Finanzierungskunden über eine andere Bank, in dem der Kunde den dazu übermittelten Aufhebungsvertrag aber nicht unterzeichnet, dann verliert die Bank das Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Der Bank fehlt letztlich der Rechtsgrund für das Entschädigungsverlangen, denn der Darlehensnehmer darf durch das Verhalten der Bank, das Darlehen aufzuheben, als ein Angebot zur Ablösung seiner Verbindlichkeiten verstehen. Treffen die Parteien zum Beispiel die Vereinbarung, dass die Tilgung durch eine abgetretene Privatlebensversicherung erfolgen soll, so ist darin bereits eine Regelung zur Vertragsbeendigung zu sehen.

Für wen eignet sich das Policen-Darlehen?

Es gibt durchaus Gründe, zur Finanzierung einer Immobilie ein Policen-Darlehen aufzunehmen, obwohl sich diese Finanzierungsvariante nur für einen eng begrenzten Personenkreis eignet. Grundsätzlich empfiehlt sich ein Policen-Darlehen nur für Käufer mit einem hohen individuellen Steuersatz – und das auch nur unter der Bedingung, dass sie beabsichtigen, die Immobilie auch zu vermieten oder zu verpachten. Zudem eignet sich die Aufnahme eines Policen-Darlehens auch für Inhaber von so genannten Altverträgen, also von Lebensversicherungen, die vor dem Jahre 2005 abgeschlossen wurden.

Lediglich auf die Absicherung des Todesfalles des Kreditnehmers zu setzen, ist nicht unbedingt die beste Art der Absicherung, denn dieser Vorteil sollte für diese Art der Finanzierung nicht entscheidend für ein Policen-Darlehen sein. Hier ist nämlich der Abschluss einer gewöhnlichen und äußerst preiswerten Restschuldversicherung ebenso wirksam. Und auch derjenige, der seine Immobilie vermietet oder verpachtet und hieraus seine Steuervorteile nutzen will, muss einige Bedingungen erfüllen.

Zum einen muss die Vertragslaufzeit der Versicherung mindestens 12 Jahre betragen. Hinzu kommt eine Beitragszahlungsdauer von mindestens 5 Jahren. Kommt es zur Auszahlung des Darlehensvertrages aus dem Policen-Darlehen, muss dieser zweckgebunden innerhalb von 30 Tagen verwendet werden. Wer diese drei Kriterien nicht erfüllt, verliert sämtliche Steuervorteile. Gleiches gilt bei einem Wiederverkauf der über ein Policen-Darlehen finanzierten Immobilie. Auch ein solcher kann den gesamten Steuervorteil wieder zunichte machen. Zudem gilt beim Abschreibungsmodell: Je höher der Steuersatz, umso besser lassen sich die Zinsgelder auf das Darlehen anrechnen.

Policen-Darlehen sind mehr als komplex, daher empfiehlt es sich, die Entscheidung für dieses Finanzierungsmodell gut zu durchdenken. Zudem ist es stets angebracht, in diesen Fällen auch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um auch die gesamten anfallenden Kosten entsprechend in vollem Umfang steuerlich geltend machen zu können. Denn gegenwärtig ist selbst für den oben beschriebenen Personenkreis (Vermieter, Verpächter) ein solcher Schritt mit großen Unsicherheiten verbunden. Zudem sind die Prämien lediglich bis zu 60 Prozent der Versicherungssumme im Todesfall steuerfrei. Wer also innerhalb eines Jahres seine Immobilie wieder verkauft, muss den abgeschriebenen Steuervorteil an den Fiskus zurückgeben und entsprechend auch nachversteuern. Und: Steuerfrei sind auch nur diejenigen Beiträge, die mindestens fünf Jahre lang eingezahlt wurden. Darunter liegende Einzahlungsleistungen werden nachversteuert. Fallen Renovierungs- oder Notarkosten, z.B. für die Grundschuldbestellung an, können diese Aufwendungen nicht abgesetzt werden!

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