Tilgungsrate & Umschuldung

Wenn die Tilgungsrate drückt und die Umschuldung zu einer Dauerbelastung führt

Junge Unternehmen benötigen Liquidität. Eine attraktive Möglichkeit, ein junges Unternehmen zu finanzieren, stellen öffentliche Fördermittel dar. Dies hat der Vorteil, dass der Existenzgründer nicht gleich von Anfang an hohe Raten zu bezahlen hat, da dieses Finanzierungsinstrument meist für tilgungsfreie Anfangsjahre sorgt. Ein solcher Vorteil kann sich jedoch leicht in einen Nachteil wandeln, da irgendwann der Zeitpunkt kommt, an dem getilgt werden muss! Muss der Existenzgründer diese Tilgung dann auch noch aus Kontoüberziehungen bedienen, wird schnell eine wirtschaftliche Situation geschaffen, die dem Jungunternehmer teuer zu stehen kommt.

Vielfach bleibt nach dem eigentlichen Schuldenabtrag dann nichts mehr übrig für das normale Leben. Gerade solche Situationen nutzen immer mehr Finanzdienstleister aus, die in Not geratenen Unternehmen so genannte Kreditzusammenfassungen anbieten. Als angeblicher Vorteil wird ein deutlich geringerer Monatsbetrag genannt, der zur Abzahlung geleistet werden muss. Mit derartigen Konstruktionen werden Kreditnehmer allerdings noch mehr in die Abwärtsspirale gezogen, denn die zusätzliche Belastung wirkt sich über Jahre hinaus aus. Lediglich eine kurze Anfangszeit ist mit einer finanziellen Entlastung verbunden. Unternehmer greifen jedoch gern auf diese Dienstleistungen zurück, weil sie irgendwann den Überblick über ihre zahlreichen Ratenverpflichtungen verloren haben.

Zwar werden durch die neue Dienstleistung die Raten entsprechend herabgesetzt, im Umkehrschluss aber die Laufzeit teilweise über das Dreifache heraufgesetzt. Und je länger die Laufzeit, desto höher die Zinsen. Wer hier zugreift, für den ist die lebenslange Überschuldung bereits vorprogrammiert. Dabei läuft eine Kreditzusammenfassung wie folgt ab. Zuerst werden alle laufenden Kredite durch den Finanzdienstleister gekündigt. Die jeweils ausstehende Restschuld wird dann auf einmal zurückgezahlt. Aus der Summe dieser Rückzahlungsbeträge ergibt sich nun für den Finanzvermittler entsprechend die Gesamtsumme des neuen Nettokredits. Auf diesen Betrag werden zusätzlich Zinsen, Gebühren und Versicherungen zugeschlagen. Der hieraus entstehende Bruttokredit ist in der Summe allerdings um ein Vielfaches höher als der Altkredit.

Um die Unseriosität zu erkennen, sollte einfach der neue Kredit mit der ursprünglichen Laufzeit der bestehenden Kredite berechnet werden. In diesem Fall würden die Raten dann doppelt so hoch ausfallen. Die Folge: Nach der Firmenpleite folgt nahtlos übergehend der Privatkonkurs. Den riskiert auch derjenige, der sich von angeblichen Konkurshelfern abzocken lässt. Immer öfters treten solche dubiose Firmenkäufer auf, sie zerschlagen das gesamte marode Unternehmen und lassen den Alteigentümer auch noch dafür haften. Auch wenn rechtliche Maßnahmen nicht unbedingt vordergründig zu befürchten sind, so ist doch der Ruf bei ehemaligen Geschäftspartnern ruiniert. In den meisten Fällen bekommt der Unternehmer innerhalb der Branche keinen Fuß mehr auf den Boden.

Ohne Zweifel gibt es seriöse Firmenaufkäufer, die in Schwierigkeiten geratene Unternehmen übernehmen. Doch immer mehr Fälle häufen sich, bei denen dubiose Zeitgenossen auftauchen und konkursreife Betriebe gegen ein geheimes Handgeld von oftmals 10.000 Euro und mehr aufkaufen und damit noch eine Menge Unfug anstellen. Da werden nicht selten mit der eben erworbenen GmbH munter Waren bestellt und auch gleich wieder verkauft. Dieses andere Unternehmen hat natürlich in „gutem Glauben“ gehandelt. Andererseits versteht sich von selbst, dass die bestellten Güter niemals bezahlt werden. Die gesamten Unterlagen werden ebenso dem Reißwolf übergeben, so dass Nachforschungen nicht gerade einfach zu führen sind. Auf Steuern und Abgaben hingegen warten Finanzamt, Krankenkassen und Versicherungen vergeblich.

Zur Verschleierung folgt dann die Löschung aus dem öffentlichen Handelsregister, weil viele Betriebe irgendwo in den Osten des Landes verlegt werden. Mit einem Strohmann als Geschäftsführer agieren dann die „Spezialisten“ effektiv: bis die Firma an ihrem neuen Sitz eingetragen ist, vergehen wieder einige Monate. Sobald Gläubiger oder Staatsanwalt mit Mühe die „neue“ GmbH entdeckt haben, erfolgt schon der nächste Umzug. Dieses Spiel wird so lange betrieben, bis den Gläubigern die Luft ausgeht. Und sollte es dennoch zu einer Verurteilung kommen, dann ist auf diesem Wege zumindest nichts mehr (Bares) zu holen. Daher kann vor solchen Geschäften nur eindringlich gewarnt werden. Zudem muss der Verkäufer einer konkursreifen GmbH selbst mit unangenehmen Konsequenzen rechnen, wenn nachgewiesen werden kann, dass ihm die Absichten der Käufer bekannt waren.

Wer also sein Unternehmen loswerden möchte, sollte sich nicht in die Hände solcher zweifelhaften Zeitgenossen begeben, vielmehr ist ein sauberer Konkurs auf lange Sicht die weitaus bessere Methode, wenn danach wieder ein Neuanfang geplant ist. Nicht selten handelt es sich dabei sogar um einen völlig unverschuldeten Zusammenbruch. Künftig ist in diesem Bereich auch noch zu befürchten, dass marode Unternehmen unter Konkursverschleppung weiterhin auf Dritte übertragen werden, um sie dann anschließend professionell auszuschlachten und zu bestatten. Von daher klingen derartige Inserate für die Betroffenen immer sehr viel versprechend und haben ihren Platz deshalb auch bevorzugt in seriösen Blättern, nach dem Motto: „Wir kaufen Ihre GmbH mit Verbindlichkeiten, sofortige Übernahme möglich.“

Doch fast immer verbergen sich hinter diesen Annoncen Konkursbetrüger. Viele Chefs sind zudem der irrigen Meinung, sie bräuchten nur eine kränkelnde Firma zu übertragen, zwischen 10.000 und 15.000 Euro zu zahlen und wären damit aller Sorgen enthoben. Dies ist jedoch ein folgenschwerer Irrtum, denn die Käufer haben alles andere im Sinn, als das Unternehmen – wie vereinbart – seriös zu liquidieren. Vielmehr schlachten sie das Unternehmen systematisch aus, machen alle vorhandenen Werte zu Geld bzw. bestellen bei ahnungslosen Lieferanten neue Ware. Bei all ihren Vorhaben setzen die Konkursbetrüger einen Strohmann als Geschäftsführer ein und siedeln anschließend die gekaufte GmbH um. Die Gläubiger haben kaum eine Chance, für die gelieferten Waren Geld zu bekommen, auch die Mitarbeiter erhalten weder Konkursausfall- noch Arbeitslosengeld.

Wer also nicht in derartige Hände von Betrügern geraten will, sollte sich bei derart folgenreichen Geschäften von qualifizierten Beratern helfen lassen. Verkäufer sollten deshalb darauf achten, dass der Vertrag des neuen Besitzers bzw. Abwicklers die Klauseln „fristgemäße Konkursanmeldung „Verlegung des Geschäftssitzes nur mit behördlicher Genehmigung, kein Weiterverkauf des Firmenmantels“ sowie alle vollständigen Informationen aller alten Geschäftskunden beinhaltet.