Bausparrechner

Zinsen für Bausparvertrag berechnen

Bausparen gehört weiterhin zu den beliebtesten Anlage- und Finanzierungsformen in Deutschland. Bausparverträge stehen für Verlässlichkeit, Sicherheit und Vertrauen. Da die Konditionen jeweils individuell zugeschnitten sind, bieten wir Ihnen mit unserem Bausparrechner die einfache Möglichkeit, Ihr potentielles Bausparguthaben inklusive staatlicher Förderungen über eine gewünschte Laufzeit präzise abzuschätzen.


Bausparrechner

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Verwendung unseres Bausparrechners

  1. Tragen Sie in das oberste Feld ihre gewünschte monatliche Rate ein. Zunächst einmal sollte jene Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Darüber hinaus muss die monatliche Sparrate mindestens 3 ‰ der gesamten Bausparsumme betragen.
  2. An dieser Stelle fügen Sie die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) ein. Wie erwähnt werden diese direkt vom Arbeitgeber auf das Bausparkonto überwiesen. Der Beispieleintrag liegt bei 25 Euro.
  3. Die Guthabenverzinsung wird von der Bausparkasse festgelegt und ist im Bausparvertrag festgeschrieben. In der Regel finden Sie diese Angaben bereits im Vergleich oder in Ihrem Antrag.
  4. Hier setzen Sie nur die Laufzeit (in Jahren) für die Ansparphase ein, nicht die gesamte Laufzeit des Bausparvertrags.
  5. Je nachdem, ob Sie ledig oder verheiratet sind, hat dies Auswirkungen auf den Umfang der Förderungen. Verheiratete erzielen meist ein etwas höheres Guthaben.
  6. Ihr Einkommen ist die Grundlage für die Option auf eine Wohnungsbauprämie. Liegt das Einkommen unter 25.600 Euro (Verheiratet: 51.200 Euro) können Sie eine Förderung beantragen.

Fertig? Dann müssen Sie lediglich noch Ihre persönliche Berechnung starten.


Tarife für Bausparverträge im Vergleich

Welche Bausparkasse derzeit die höchsten Zinsen aufs Bausparguthaben oder die niedrigsten Zinsen aufs Bauspardarlehen bietet, lässt sich mit wenigen Mausklicks mit unserem Bausparrechner ermitteln:


Funktion eines Bausparvertrags

Der Bausparvertag besteht klassischerweise aus drei Bausteinen: Der Ansparphase, der Zuteilungsphase sowie der abschließenden Darlehensphase. Während der Ansparphase wird das vertraglich vereinbarte Mindestguthaben vom Bausparer eingezahlt und verzinst. Üblich sind Raten von 3 bis 10 ‰ der Bausparsumme (z. B. min. 600 Euro/Monat bei einem Gesamtbetrag über 200.000 Euro). Das Anrecht auf das Bauspardarlehen erwirbt der Kunde – je nach Vereinbarung – indem er 40 bis 50 % der Gesamtsumme anspart. Das Bauspardarlehen umfasst dann die Differenz zwischen der Bausparsumme und dem aktuellen Bausparguthaben. Ist der Vertrag also entsprechend zuteilungsreif, was neben dem Mindestguthaben von weiteren Kriterien abhängt, erhält der Bausparer seinen günstigen Baukredit.

Zu den weiteren Kriterien der Zuteilung gehören eine vertraglich vereinbarte Spardauer (meist min. 18 Monate, wobei 7 bis 10 Jahre üblich sind) sowie eine Mindestbewertungszahl. Die Berechnungsvariante der Bewertungszahl variiert je nach Bausparkasse. Sie bestimmt, in welcher Reihenfolge die Bausparer ihr Darlehen erhalten. Im Prinzip gilt, je höher die Punktzahl, desto eher erfolgt die Zuteilung. Häufig  liegt der Zuteilungstermin aber einfach kurz nach Erreichung der Mindestsparsumme. Wissenswert: Die Finanzmittel der Bausparkasse generieren sich aus den kollektiven Spar- und Tilgungsbeiträgen der Kunden sowie Bauspardarlehen, Guthabenverzinsung und Wohnungsbauprämien.

In der Darlehensphase beginnt die Tilgung des Baukredits. Die Tilgungskonditionen sowie der Zinssatz sind bereits bei Vertragsabschluss festgeschrieben und gelten über die gesamte Dauer des Bausparvertrags. Das Bauspardarlehen darf im Übrigen nur für „wohnungswirtschaftliche Zwecke“ (Bau oder Kauf einer Immobilie, Modernisierung, Sanierung. Erschließung u.v.m.) eingesetzt werden.

Staatliche Förderung

Bausparer können zusätzlich von vermögenswirksamen Leistungen (VL) profitieren. Jene sind für alle Arbeitnehmer per Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag möglich und werden in Form eines Lohnbestandteils direkt vom Arbeitgeber auf ein Anlagekonto (hier: das Bausparkonto) überwiesen. Diese Leistungen werden über eine Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) vom Staat steuerlich gefördert. Die Laufzeit erstreckt sich in der Regel über sieben Jahre, das letzte Jahr ist beitragsfrei.

Neben der ANSpZ bildet die Wohnungsbauprämie (WoP) eine zweite Option auf staatliche Subventionierung für Bausparer. Anspruch auf diese Leistung haben steuerpflichtige Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sowie Vollwaisen unabhängig vom Alter, die unterhalb einer Einkommensgrenze von 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro bei Ehepaaren) prämienbegünstigte Aufwendungen leisten (§2 WoPG) – darunter fällt auch Bausparen. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % auf Bausparbeiträge, Guthabenzinsen sowie Abschlussgebühren. Pro Kalenderjahr und Person werden maximal 512 Euro (Ehepaar: 1.024 Euro) bezuschusst. Wissenswert II: Die Prämie wird nur gewährt, wenn das Geld zweckgemäß für ein Bauvorhaben, den Immobilienerwerb oder Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen aufgewendet wird. Ausnahmen von dieser Regel sind nur zulässig, sofern Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Abtretungen oder das Ableben des Bausparers eintreten. Auch wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt war und eine Sperrfrist von 7 Jahren eingehalten hat, ist eine Verfügung ohne Verwendung für den Wohnungsbau möglich.