Der Baukredit

Wer sich für einen Baukredit entscheidet, hat dabei verschiedene Möglichkeiten, denn insgesamt stehen vier Finanzierungsmodelle zur Verfügung, um einen Baukredit zu realisieren. Jedes Baukreditmodell hat dabei seine eigenen Vor- und Nachteile aufzuweisen. Der klassische Baukredit beinhaltet die Modelle Annuitätendarlehen, das endfällige Darlehen sowie das Hypothekendarlehen. Um in den Genuss dieser drei Finanzierungsmodelle zu kommen, muss als oberste Priorität neben einer guten Bonität auch eine einwandfreie SCHUFA-Auskunft vorliegen. Kreditnehmer wählen bei dieser Variante in der Regel eine 10jährige Zinsbindung. Neben kürzeren Zinsfestschreibungsschreiben, die zwischen 5 und 20 Jahre liegen können, ist auch eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren möglich. Mehr Infos finden Sie unter dem Baukredit-Vergleich.

Wird ein Baukredit alleine durch ein Bauspardarlehen realisiert, ist ein Eigenkapitalanteil zwischen 40 und 50 Prozent zwingend erforderlich. Gleichzeitig hat der Kreditnehmer hierbei eine Wartezeit für die Zuteilung seines Bausparvertrages hinzunehmen. Dies kann jedoch mit einer risikoreichen und teureren Variante umgangen werden: Man kombiniert ein tilgungsfreies Darlehen mit einem Bausparvertrag. Dabei wird das Darlehen nicht getilgt, sondern lediglich der Zins bezahlt. Gleichzeitig werden ein oder mehrere Bausparverträge angespart. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, löst dieser das tilgungsfreie Darlehen ab. Dieses Modell stellt daher nicht nur das risikoreichste, sondern auch das teuerste dar.Eine weitere äußerst riskante Kreditvariante ist ein Baukredit in Kombination mit einer Lebensversicherung. In diesem Fall gewährt eine Versicherung den Baukredit, die Lebensversicherung selbst dient als Tilgung für den Baukredit. Der Wunsch: Am Ende der Laufzeit der Lebensversicherung sollte die dort fällige Auszahlungssumme der Höhe der Darlehenssumme entsprechen. Da diese Ablaufsumme aber nicht garantiert werden darf, hat der Kreditnehmer am Ende meist ein Problem: Weil Geld fehlt, muss eine neue Finanzierungsvariante aufgenommen werden. Daher ist diese Variante definitiv nicht zu empfehlen.

Eine ideale Darlehensform für junge Familien und sicherheitsbewusste Anleger stellt das Konstantdarlehen dar. Hierbei handelt es sich um eine Mischung aus Annuitätendarlehen und Bausparvertrag. Der Vorteil: Der Kreditnehmer zahlt über die gesamte Laufzeit eine gleich bleibend hohe monatliche Rate. Wer Wert auf einen Vorfälligkeitsschutz legt, wählt dabei ein kündbares Darlehen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung ist hier die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen. Wer Immobilien als Kapitalanlage nützen möchte, sollte auf Festdarlehen setzen. Das Festdarlehen wird für eine bestimmte Laufzeit ausgegeben, zurückgezahlt werden Zins und Tilgung. Der Zins kann dabei steuerlich geltend gemacht werden. Der weitere Vorteil liegt in der Tatsache, dass der Tilgungsanteil des Festdarlehens große Chancen auf Vermögensbildung bietet.

Wer auf kündbare Darlehen setzt, kann dabei verschiedene Varianten in Anspruch nehmen. Darlehensnehmer A schließt beispielsweise ein kündbares Darlehen ab und zahlt hierauf einen Zinsaufschlag. Soll das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Kreditnehmer sollten hier darauf achten, dass keine Sperrfrist vorgesehen ist. In den meisten Fällen können nämlich auch kündbare Darlehen in den ersten drei Jahren nicht gekündigt werden. Darlehensnehmer B entscheidet sich für ein kündbares Darlehen mit Vorfälligkeitsschutz. In diesem Fall zahlt der Darlehensnehmer zum eigentlichen kündbaren Darlehen noch einen einmaligen Betrag dazu, der sich nach dem Absicherungsbedürfnis richtet. So lassen sich zum Beispiel Härtefälle wie Arbeitslosigkeit, Tod, Erwerbsunfähigkeit oder auch eine Scheidung absichern. Abgesichert werden kann aber auch ein berufsbedingter Umzug.

Auch eine Kombination dieser beiden Varianten ist möglich. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Härtefall während der Zinsbindung eintrifft und die Immobilie verkauft werden muss. In diesem Fall lässt sich das kündbare Darlehen dann ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ablösen. Somit bietet das kündbare Darlehen auch einen großen Schutz vor finanziellen Verlusten. Diese kündbaren Festzinsdarlehen eignen sich daher besonders für Personen, die ihre Immobilie selbst nutzen und sich in ihrer Baufinanzierung nicht eingeschränkt sehen möchten (so genannte Härtefallabsicherung).