Konstantdarlehen

Begriffserklärung

Konstantdarlehen stellen eine besondere Form der Bauspar-Vorfinanzierung dar. Der Hauptgrund für die Aufnahme eines Konstantdarlehens liegt in der Tatsache, dass die wohl überwiegende Mehrzahl der Immobilienfinanzierer für den Kauf einer Immobilie die Hilfe der Banken benötigt, die hierfür entsprechende Kredite zur Zahlung des Kaufpreises bereit stellen. In diese Finanzierung werden dann auch vielfach Bausparverträge mit einbezogen, denn diese bieten den entscheidenden Vorteil, dass durch die Inanspruchnahme des späteren Bauspardarlehens wenigstens einen Teil der zu finanzierenden Summe durch das zinsgünstige Bauspardarlehen zu bekommen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Bausparvertrag mindestens bis zur Hälfte angespart wurde und zuteilungsreif ist. Doch genau dies ist nicht immer möglich, vielfach kommt nämlich der Zeitpunkt des Kaufes einer geeigneten Immobilie nicht im Einklang mit der Zuteilung des Bausparvertrages, so dass der Baufinanzierer jetzt auf eine Bausparvorfinanzierung angewiesen ist.

Die Bank oder die Bausparkasse leiht dem Kreditnehmer in diesem Fall ein so genanntes Vorfinanzierungsdarlehen, und zwar in Höhe der gesamten Bausparsumme. In dieser Bausparsumme ist auch das spätere Bauspardarlehen mit eingeschlossen. Der durch die Banken errechnete Zinssatz liegt dabei für das Vorfinanzierungsdarlehen in gleicher Höhe wie das Bauspardarlehen, im Gegenzug wird der Bausparvertrag seitens des Darlehensnehmers an die Bank oder die Bausparkasse als Sicherheit abgetreten. Innerhalb der Bausparvorfinanzierung werden also Darlehensbetrag, Bausparsumme und die monatlichen Zahlungen so aufeinander abgestimmt, dass der Darlehensnehmer über die gesamte Laufzeit eine gleich bleibende Darlehensrate bezahlt.

Kommt es also zu einem Vertragsabschluss bei einem Konstantdarlehen, wird die für das Bauvorhaben erforderliche Summe komplett zu 100 Prozent ausbezahlt. Einhergehend mit dieser Auszahlung wird eine Soforteinzahlung in einen Bausparvertrag getätigt. Diese Soforteinzahlung nimmt entsprechend 50 Prozent des Finanzierungsbedarfs ein und wird ebenso finanziert. Spätestens im achten Jahr erfolgt die Zuteilungsreife des Bausparvertrages, innerhalb dieser Frist tätigt der Darlehensnehmer eine feste monatliche Rate. Nach erfolgter Zuteilung, meist im neunten Jahr, kann dann das Darlehen entsprechend mit dem Bausparguthaben teilweise getilgt werden, der noch offene Betrag läuft hingegen als Bauspardarlehen weiter. Auch in diesem Zeitraum bleibt die Höhe der monatlichen Rate gleich.

Durch dieses Finanzierungsmodell ergeben sich vergleichsweise sehr niedrige Zinsen über die gesamte Laufzeit der Finanzierung, und es entfällt zudem noch das Zinsänderungsrisiko über die gewählten 10 oder 15 Jahre. Gleichzeitig hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit, nach Zutei-lungsreife seines Bausparvertrags ab dem achten Jahr Sondertilgungen vorzunehmen. Auch eine Kombination zwischen Konstant-Darlehen und variablen Darlehensteilen ist möglich. Diese Mög-lichkeit bietet sich für all diejenigen an, die bereits in der ersten Jahren entsprechend flexibel auf Sondertilgungen setzen. Die Bausparvorfinanzierung bietet somit eine gute Gelegenheit, den Bausparvertrag bereits vor der eigentlichen Zuteilung in die Immobilienfinanzierung mit einfließen zu lassen.

Die Funktionsweise von Konstant-Darlehen

Beim Konstantdarlehen setzt sich die monatliche Rate bis zur Zuteilung des Bausparvertrags aus dem Bausparbetrag und den Kreditzinsen zusammen. Kommt es dann zur Zuteilung des Bausparvertrags, wird das Darlehen entsprechend mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag getilgt. Der verbleibende Restkredit läuft hingegen als Bauspardarlehen weiter. Daher ändert sich auch nichts an der bisher gewohnten monatlichen Rate nichts, sie wird jetzt allerdings für Zinsen und die Tilgung des Bauspardarlehens verwendet. Damit lassen sich mit dieser Darlehensart die aktuellen Zinskonditionen – und somit auch die monatliche Rate – bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens festschreiben, so dass sich der Darlehensnehmer keine Sorgen über einen Zinsanstieg machen muss.

Darlehensnehmer, die sich für ein normales Annuitäten- bzw. Volltilgerdarlehen entscheiden, lassen sich die Zinsen bspw. für 15 oder 20 Jahre lang festschreiben. Gleichfalls wird die Tilgung so angepasst, dass das Darlehen am Ende seiner Zinsung dann auch entsprechend vollständig, d.h. zu 100 Prozent getilgt ist. Wurde hingegen ein klassisches Konstant-Darlehen aufgenommen, zahlt der Darlehensnehmer hierauf ausschließlich die Zinsen. In der gleichen Höhe muss dann entsprechend ein Bausparvertrag abgeschlossen werden. Dieser wird dann in aller Regel zu 40 Prozent der Bausparsumme bespart, bis es dann zur Zuteilung kommt. Mit dieser Zuteilung erhält der Darlehensnehmer dann sein eingezahltes Guthaben von der Bausparkasse inklusive Zinsen und Bauspardarlehen. Damit zahlt der Darlehensnehmer dann seine ursprünglich einmal aufgenommene Darlehenssumme auf einen Schlag zurück. Erst danach kommt zu es zu einer Abzahlung des Bauspardarlehens.

Sowohl die Zinsen als auch die monatlichen Einzahlungen in den Bausparvertrag sind dabei so berechnet, dass sie über die gesamte Laufzeit gleich bleiben, und zwar bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens und unabhängig von der Entwicklung am Zinsmarkt. Entscheidend hier ist aber, dass der Darlehensgeber, bspw. die Bausparkasse, dem Darlehensnehmer für einen bestimmten Darlehensbetrag auch eine feste Rate über eine feste Gesamtlaufzeit zusagt. Wer hier nicht auf Konditionenvergleich setzt, gerät sehr schnell ins Abseits, denn einige Banken verlangen hierbei einen so genannten Teilauszahlungszuschlag, der bis zu einem Prozent auf den vereinbarten Nominalzins ausmachen kann.

Einige Kreditinstitute und Bausparkassen bieten in diesem Zusammenhang zwei unterschiedliche Modelle an. Beim Modell 1 schließt der Darlehensnehmer sowohl das Darlehen als auch den Bausparvertrag in gleicher Höhe ab, zahlt beim Darlehen aber lediglich die Zinsen. Im Gegenzug wird der Bausparvertrag hoch gespart, so dass dieser zum Beispiel nach einer zehnjährigen Laufzeit zugeteilt werden kann. Somit setzt sich die monatliche Rate aus Bausparbetrag und Kreditzinsen zusammen. Kommt es dann zur Zuteilung des Bausparvertrags, erhält dieser das angesparte Guthaben zuzüglich der Zinsen, um damit das Bauspardarlehen teilweise zu tilgen. Der verbleibende Restkredit läuft dann als Bauspardarlehen weiter, wobei sich auch hier die monatliche Rate nicht ändert. Allerdings wird nunmehr die monatliche Rate für Tilgung und Zinsen des Bauspardarlehens genutzt. Insgesamt hat sich damit während der gesamten Laufzeit außer dem Verhältnis von Zins und Tilgung nichts an der monatlichen Rate geändert.

Beim Modell 2 hingegen schließt der Darlehensnehmer ebenso zwei Verträge ab, allerdings fließt jetzt ein Teil des Darlehens als Sofortansparung in den Bausparvertrag. Ab diesem Zeitpunkt zahlt der Darlehensnehmer nur noch die Zinsen für sein Konstant-Darlehen, gleichzeitig kommt es aber auch zu einer Besparung des Bausparvertrages, allerdings mit einer verhältnismäßig klei-nen Rate. Kommt es dann wieder zur Zuteilung des Bausparvertrags, wird damit der vorfinanzierte Kredit abgelöst. Je nach Vertrag lässt sich der Bausparvertrag auch unterschiedlich zuteilen, so dass man verschiedene und unkomplizierte Sondertilgungsmöglichkeiten nutzen kann. Interessenten können sich ein solches Darlehen bereits ab einem Betrag von 25.000 Euro sichern.

Auch bei Konstantdarlehen ist ein Vergleich ganz wichtig. Insbesondere in Zeiten der niedrigen Zinsen kann diese Finanzierungsvariante eine sinnvolle Absicherung gegen steigende Zinsen darstellen. Allerdings ist bei dieser Variante auch zu beachten, dass eine vorzeitige Kündigung durch den Darlehensnehmer in den meisten Fällen sehr teuer ist, da gerade in den ersten Jahren gezielt keine Tilgungen vorgenommen werden. Dafür sind bei dieser Darlehensvariante Beleihungen bis ca. 72 Prozent des Objektwertes für überwiegend eigen genutzte, nicht gewerbliche Immobilien möglich.

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Die Vor- und Nachteile

Die Eigenheimfinanzierung über ein Konstantdarlehen erfolgt stets über die Kombination Vorausdarlehen und Bausparvertrag. Die erworbene Immobile wird daher zunächst über das Vorausdarlehen ohne jegliche Tilgung finanziert. Dies ist die Phase der Vorfinanzierung. In dieser Zeit fließen das Eigenkapital und ein entsprechender Sparbeitrag zunächst in monatlichen Raten in einen Bausparvertrag. Die Rate selbst setzt sich in den ersten Jahren ausschließlich aus der Finanzierung der Darlehenszinsen und den Bausparbeiträgen zusammen. Wird der Bausparvertrag zuteilungsreif, löst das dann vorhandene Bausparguthaben das Vorausdarlehen ab. Der Betrag, der nunmehr verbleibt, läuft als Bauspardarlehen weiter. Diese Phase nennt man Bauspardarlehensphase. Dies hat den Vorteil, dass das Risiko steigender Zinsen für die gesamte Laufzeit ausgeschlossen ist.

Zu den wichtigsten Kriterien beim Konstant-Darlehen gehört daher die Unabhängigkeit vom Geschehen am Kapitalmarkt. Ein weiterer Vorteil liegt in der Tatsache, dass Konstantdarlehen innerhalb der ersten sechs Monate nach Darlehenszusage ohne Bereitstellungszinsen gewährt werden. Bei entsprechender Berechtigung des Antragstellers kann in den Bausparvertrag auch noch eine Wohn-Riester-Förderung mit einfließen. Vor- und Nachteile müssen allerdings an die individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse sowie den Sicherheitsbedarf des Darlehensnehmers angepasst werden. Daher lohnt sich auch ein Vergleich zwischen dieser Baufinanzierungsform und anderen Varianten.

  • Aufgrund der Kombination mit einem Bausparvertrag erhält der Darlehensnehmer günstige Konditionen
  • Darlehensnehmer erhält Zinssicherheit für die gesamte Finanzierungsdauer
  • Darlehensnehmer zahlt feste Raten bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens
  • Darlehensnehmer kann Sondertilgungen beim Bauspardarlehen jederzeit unbegrenzt und kostenfrei in Anspruch nehmen
  • Darlehensnehmer kann Finanzierungen bis zu einem Beleihungsauslauf von 100 Prozent des Beleihungswertes aufnehmen

Konstantdarlehen bieten allerdings nicht nur die oben angeführten Vorteile. Denn kommt es zur Auszahlung der Bauvorfinanzierung, ist der Darlehensnehmer verpflichtet, ausschließlich die Zinsen für das Darlehen zu zahlen, die eigentliche Tilgung hingegen erfolgt erst mit dem Bauspardarlehen. Hinzu kommen die neben den Zinsen auch noch die eigentlichen Sparbeitrag bis zur eigentlichen Zuteilung des Bausparvertrags. Ein weiterer Nachteil entsteht auch durch einen vorzeitigen, manchmal notwendigen Ausstieg aus diesem Finanzierungsmodell. In diesem Fall entstehen dem Darlehensnehmer enorm hohe Kosten, denn der angeblich so konstante Zins macht das Darlehen insgesamt nur auf den ersten Blick attraktiv. Denn was eine Bausparkasse niemals darf: den Zuteilungszeitpunkt für einen Bausparvertrag garantieren! Dies ist allein durch Gesetz verboten.

In den meisten Fällen werden daher die Bewertungszahlen zum entscheidenden Ablösezeitpunkt in den meisten Fällen sehr weit überschritten. Dies wiederum verlängert auch die Zeit innerhalb der Ansparphase. Nicht selten werden Bausparverträge mit Laufzeiten zwischen 14 und 15 Jahren bespart, bis sie endlich zuteilungsreif sind. Und bis zu diesem Zeitpunkt wurde noch kein einziger Euro innerhalb der eigentlich bestehenden Finanzierungssumme getilgt! Die Nachteile sind entsprechend so, dass Konstant-Darlehen vielfach – zumindest nach dem aktuellen Zinsniveau (Stand 03.2011) teurer sind als reine Annuitätendarlehen. Hinzu kommen die Abschlussgebühren in Höhe von 1 bis 1,6 Prozent, die bei Abschluss eines Bausparvertrages anfallen. Damit Bausparverträge schneller zuteilungsreif werden, weil sie entsprechend aufgefüllt wurden, vergeben die meisten Bausparkassen bei einem Kreditvolumen in Höhe von 100.000 Euro nicht einen Bausparvertrag mit 100.000 Euro, sondern 5 Bausparverträge á 20.000 Euro. Gewinner ist hier also stets die Bausparkasse.

Vielfach und nachgewiesen (!) erhalten viele Darlehensnehmer auch einen falschen Tarif von ihrer Bausparkasse. Auch das wiederum kann dem Darlehensnehmer teuer zu stehen kommen. Verzögert sich dann auch noch die Zuteilung des Bausparvertrages, dann sind noch einmal teure Zwischenfinanzierungen notwendig. Und dies bedeutet oftmals das schlichte Aus. Auch die angesprochene Zinssicherheit beim Konstant-Darlehen erhalten Darlehensnehmer ebenso auch bei einem Annuitätendarlehen. Denn auch bei dieser Finanzierungsform sind äußerst flexible Sondertilgungen möglich. Darlehensnehmer haben nach 10 Jahren sogar die Möglichkeit, 100 Prozent ihres Darlehens zu tilgen – und das alles ohne zusätzliche Kosten. Ein weiterer Nachteil ist, dass das Modell Konstantdarlehen – je nach Verlauf des Zinsniveaus – vielfach teurer ist als ein gewöhnliches Annuitätendarlehen.

Des Weiteren sind Sondertilgungen, wie bei Bausparkassen üblich, jederzeit möglich, so dass auf diese Weise die Belastung bereits während der Laufzeit abgesenkt werden kann. Dafür überwiegen im Umkehrschluss wiederum die Nachteile, denn gerade weil ein Konstant-Darlehen sowohl aus einem Darlehen als auch aus einem Bausparvertrag besteht, erhöhen sich hierdurch automatisch auch die Verwaltungsaufwendungen. Auch das Risiko, dass der Bausparvertrag nicht zum Tage X zuteilungsreif wird und dann eine teure Zwischenfinanzierung fällig wäre, macht das Ganze extrem unsicher. Gleichfalls sind Darlehensnehmer, die sich für ein Konstant-Darlehen entscheiden, fast immer äußerst stark an den Anbieter gebunden, so dass hier eine gewisse Flexibilität, nämlich für den Fall eines Anbieterwechsels, nur mit hohen Kosten zu meistern wäre.

Liegen also bereits entsprechend niedrige Zinssätze innerhalb der Immobilienfinanzierung vor, ist ein Konstant-Darlehen in keiner Weise lohnenswert. Daran ändern auch Argumente wie gleich bleibende Aufwendungen während der gesamten Laufzeit und Sondertilgungen nichts, denn dies ist auch bei Annuitätendarlehen heutzutage fast immer möglich. Bauherren sollten sich deshalb mit einem Konstant-Darlehen nicht in falscher Sicherheit wiegen, denn gerade die mangelnde Transparenz macht einen Angebotsvergleich fast immer unmöglich. Ein Vergleich mit Annuitätendarlehen kommt so fast nie zustande. Die meisten müssen vielmehr in Kauf nehmen, dass sie auf eine teure Mogelpackung hereinfallen. Zudem arbeiten die meisten Banken nur mit einer einzigen Bausparkasse zusammen, so dass sie an die dortigen Konditionen entsprechend gebunden sind.

Die Alternativen zu Kombi-Darlehen

Neben den Kombi-Darlehen bieten auch die klassischen Annuitätendarlehen konstante Raten. Dies muss allerdings mit dem Kreditinstitut bis zum Laufzeitende vertraglich vereinbart werden. Gleiches gilt für Volltilger-Darlehen, auch damit lassen sich planungssicher Raten bis zur Schuldenfreiheit begleichen. Wählt der Darlehensnehmer bei dieser Finanzierungsform dann noch vergleichsweise hohe Tilgungsanteile, belohnen dies die Banken sogar noch mit attraktiven Zinsabschlägen. Gerade deshalb gilt besonders bei Baufinanzierungen: vergleichen, vergleichen und noch einmal vergleichen. Denn die einmal vereinbarten konstanten Monatsraten müssen durch den Darlehensnehmer stets bis zur Entschuldung gezahlt werden. Dies bedeutet dann aber auch im Umkehrschluss, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers stets gewährleistet sein muss. Denn nur so lassen sich finanzielle Engpässe vermeiden. Diesen Fallstricken gehen Sie aus dem Weg, wenn Sie sich bei Finanzierungsexperten informieren.

Wie Sie unfaire Angebote vermeiden

Der größte Nachteil eines Konstant-Darlehens ist die Tatsache, dass zu viele Angebote auf dem Markt existieren, die leider nicht ganz fair sind. Nur in den seltensten Fällen werden diese Stolpersteine durch den Darlehensnehmer auch entdeckt. So verzichten die meisten Kreditinstitute auch darauf, den „wahren“ Effektivzins anzugeben. Zwar sind die angebotenen Zinssätze eines Vorausdarlehens sowie für das spätere Bauspardarlehen fast immer niedriger, andererseits können aber die Kosten dieses Modells nicht sofort durchschaut werden. Denn nur die wenigsten Banken sind auch dazu bereit, dem Darlehensnehmer den so genannten Vergleichszins anzugeben. Kommt es dann noch zum Abschluss eines Bausparvertrags, fallen Provisionen zwischen 1,00 und 1,60 Prozent der Bausparsumme an. Im Umkehrschluss erhält der Bausparer für seine Einzahlungen auf den Bausparvertrag nur einen äußerst geringen Zinssatz, dafür müssen aber im Umkehrschluss für das Vorausdarlehen, welches in den Bausparvertrag einfließt, deutlich höhere Zinsen aufgewendet werden.

Würde die Verzinsung des Vordarlehens hingegen normal ausfallen, fielen die weitaus höheren Kosten dieses Modells jedem Darlehensnehmer ins Auge, weshalb sich niemand mehr für dieses Finanzierungsmodell entscheiden würde. Aus diesem Grund machen die Kreditinstitute die Finanzierung dadurch attraktiv, in dem man das tilgungsfreie Darlehen in der Ansparphase deutlich unter dem Marktzins anbietet. Anschließend wird dieses Modell entsprechend werbewirksam an den Mann gebracht.

Was viele Darlehensnehmer dabei nicht bedenken: Um den Gesamteffektivzins zu erhalten, müssen nicht nur die Effektivzinsen aus dem Vordarlehen, sondern auch diejenigen au dem Bauspardarlehen verkoppelt werden. Doch gerade dieser Zinssatz kann durch die Banken nicht genannt werden, weil das gesamte Angebot in diesem Fall unattraktiv werden würde. Vielfach liegt der Effektivzins über dem eines vergleichbaren 15-jährigen Annuitätendarlehens – die Finanzierung ist damit zu teuer und unflexibel. Beispiel:

Berechnug Konstantdarlehen

Auch der von den Banken genannte Effektivzins ist vielfach eine reine Definitionssache, denn in den meisten Fällen werden die Darlehensnehmer bewusst in die Irre geführt. Hierzu ein Beispiel: Für eine Immobilienfinanzierung benötigt ein Darlehensnehmer 100.000 Euro. Er wählt dabei eine zehnjährige Zinsbindung mit einer zweiprozentigen Tilgung. Der Darlehensnehmer setzt dabei auf das Angebot von zwei Banken: die erste nennt hierbei einen Effektivzins nach PAngV (Preisaushang-/Preisangabenverordnung) in Höhe von 5,33 Prozent, die zweite kommt auf einen Effektivzins von 5,43 Prozent. Dass nun die erste Bank günstigere sein muss als die zweite, kann sich schnell als Irrtum erweisen. Nehmen wir die erste Bank und nennen sie „Schlechtbank“. Sie gewährt dem Darlehensnehmer einen Nominalzins in Höhe von 5,20 Prozent, den Effektivzins nach PAngV beziffert das Kreditinstitut wie gesagt mit 5,33 Prozent.

Hinzu kommen bei der Schlechtbank Nebenkosten, die sich aus Schätzkosten, Bereitstellungszinsen und Teilauszahlungszuschlägen ergeben, in Höhe von 1.200 Euro. Hierdurch ergibt sich ein tatsächlicher Effektivzins von 5,51 Prozent. Nicht so bei der Gutbank, der Bank Nummer zwei. Diese verlangt gegenüber der Schlechtbank zwar einen höheren Nominalzins, nämlich 5,30 Prozent, so dass sich auch hier ein erhöhter Effektivzins nach PAngV in Höhe von 5,43 Prozent ergibt. Nebenkosten fallen bei der Gutbank allerdings nicht an. Deshalb kommt der Darlehensnehmer bei dieser Bank in den Genuss von 5,43 Prozent tatsächlichem Effektivzins.

Weiter wichtig zu wissen. Alle Bausparkassen sind nach der Preisangabenverordnung dazu verpflichtet, den Effektivzins für das Vorausdarlehen und für das spätere Bauspardarlehen zu nennen. Aber Achtung: Beide Zinssätze liegen in den meisten Fällen ein gutes Stück unter den Zinssätzen für Darlehen mit vergleichbarer Zinsbindungsdauer. Daher müssen Finanzierungsinteressen die tatsächlichen Kosten für dieses Modell kennen, und das kann nur am so genannten „Wahren Effektivzins“ oder „“Kombizins“ abgelesen werden. Doch gerade diesen Zins geben nur die wenigsten Bausparkassen an. Vielfach müssen Immobilienfinanzierer auch bei der jeweiligen Zuteilung ihrer Bausparverträge feststellen, dass sich die Inanspruchnahme des Bausparkredits nicht lohnt, weil normale Hypothekendarlehen weitaus günstiger zu haben sind.

In all diesen Fällen erweist sich dann die Vorfinanzierung eines Bausparvertrages meist als ein teures Verlustgeschäft. Beispiel:

Vorfinanzierung Bausparvertrag

Was die meisten Darlehensnehmer nicht wissen können: Sowohl Banken, Sparkassen oder Bausparkassen bieten die Kombination aus Vorausdarlehen und Bausparvertrag nur deshalb als „stets empfehlenswert“ an, weil der Bauherr auf diese Weise „… das Risiko von Zinserhöhungen bei der Anschlussfinanzierung vermeide.“ Dem Kunden wurde hingegen niemals vorgerechnet, wie hoch die Zinsen entsprechend steigen müssten, damit sich die Bausparvorfinanzierung im Vergleich zu einem normalen Hypothekendarlehen lohnt. In unserem oben aufgeführten Beispielfall hätte sich die Finanzierung für den Bausparer also nur dann gerechnet, wenn die Zinsen für das Darlehen mit 10-jähriger Zinsfestschreibung auf rd. 12 Prozent effektiv hochgeschnellt wären. Ein so gut wie undenkbarer Fall.

Hieraus wird ersichtlich: Kreditinstitute bieten ihren Darlehensnehmern ausschließlich Vorteile an, eine Aufklärung über Nachteile und die ehrliche Aufführung aller Kostenanteile findet hingegen nur selten statt. Ist der Bausparvertrag also noch nicht zuteilungsreif, sollte vorab unbedingt geprüft werden, ob eine zusätzliche Einzahlung überhaupt sinnvoll ist, um hierdurch eine schnelle Zuteilungsreife zu erreichen. Beispiel:

Konstant-Darlehen Bausparvertrag

Dem Sparzins innerhalb des Bausparvertrags steht somit ein Darlehenszins (Bausparvertrag) von 4 Prozent gegenüber. Hierdurch entsteht dem Finanzierer ein Zinsverlust: 2,5 % pro Jahr! Daher sollte stets darauf geachtet werden, dass die Kreditinstitute ihren Zinssatz für das Vorfinanzie-rungsdarlehen nicht „bis zum einem konkreten Termin“, sondern vielmehr „bis zur Zuteilung des Bausparvertrages“ festschreiben (so genannte Zinsfestschreibung bis zur Zuteilung).

Für wen eignet sich ein Konstantdarlehen?

Im Grunde nach sollte jedermann die Finger von einem Konstantdarlehen lassen. Zwar preisen die Kreditinstitute oder Bausparkassen diese Finanzierungsart immer als ideal an, man suggeriert gegenüber dem Kreditnehmer, dass er sich damit äußerst sicherheitsbewusst verhält. Und dass er auf eine absolute Zinssicherheit bauen kann. Doch diese hoch risikobehaftete Sicherheit muss teuer erkauft werden. Wer auf Zinssicherheit setzt, erhält diese auch mit einem ganz normalen Annuitätendarlehen, denn auch hier sind äußerst flexible Sondertilgungen möglich. Zehn Jahre nach Vollauszahlung sind hier sogar 100 Prozent möglich, und das ganze auch noch ohne jegliche Kosten!

Andererseits ist das Konstantdarlehen die ideale Lösung für sicherheitsbewusste Kreditnehmer, die eine hohe Kalkulationssicherheit wünschen und durch die Zinsgarantie das Risiko steigender Zinsen während der Darlehenslaufzeit völlig ausschalten möchten. Ein Konstantdarlehen eignet sich aber auch für Darlehensnehmer mit Finanzierungsbedarf bei Neubau, Kauf, Modernisierung bzw. Renovierung sowie bei Umschuldung bzw. Anschlussfinanzierung. Gerade sicherheitsorien-tierte Menschen benötigen eine feste Kalkulationsgröße, wenn sie ein Darlehen aufnehmen, das mehrere Jahrzehnte laufen soll. Denn eine Zinsfestschreibung, die lediglich über 10 Jahre laufen ist, ist ihnen einfach zu kurz. Vielfach besteht dann aber die Angst, dass hier eventuell schon nach zehn Jahren die Zinsen nach oben steigen und die monatliche Belastung vielleicht untragbar wird.

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