Das richtige Konzept
Kein Kapital ohne das richtige Konzept
Ein ganz wichtiger Aspekt gleich am Anfang: Die Sicherheiten für ein Bankdarlehen. Bei jedem Bankgespräch mit einem Existenzgründer wird das Institut darauf drängen, dass es zu einer angemessenen Absicherung des Kreditbedarfs kommt. Dies geschieht vielfach in Form von Grundschulden auf das Betriebsvermögen, durch eine so genannte Forderungsabtretung oder über eine Sicherungsübereignung (bspw. Maschinen oder Fahrzeuge). Wer über derartige Sicherheiten nicht verfügt, muss eine persönliche Sicherheit in Form einer (Geschäftsführer-, Gesellschafter-) Bürgschaft oder über Grundschulden auf privatem Grundbesitz haften. Gleiches gilt für die Abtretung von Lebensversicherungen an die Kredit finanzierende Bank.
Gerade Existenzgründer sind bei der Vergabe von Sicherheiten äußerst großzügig, obwohl hier doch Vorsicht geboten wäre. Denn die Kredit gebenden Institute geben diese Sicherheiten in aller Regel erst dann wieder frei, wenn die gesamten Verbindlichkeiten durch den Darlehensnehmer beglichen sind. Oftmals werden dabei Darlehen völlig übersichert, was nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes sittenwidrig ist (Az. IX ZR 74/95). Nicht selten fordern die Banken zur Kreditabsicherung neben der persönlichen Haftung des Unternehmers auch noch zusätzlich die Sicherheit durch den Ehepartner als Bürgschaft oder gar die Eintragung werthaltiger Grundschulden – und das Ganze bei einem ganz üblichen Betriebsmittelkredit. Begründet wird dies vielfach, dass diese Maßnahmen durch die Kreditrichtlinien der Banken abgedeckt würden.
Hierbei handelt es sich aber allenfalls um eine Pauschalausrede, die in keiner Weise zutrifft. Vielmehr gilt hier die klare Argumentation des Bundesgerichtshofes, nachdem eine augenscheinliche Übersicherung beim Abschluss eines Kreditvertrages sittenwidrig ist. Daher sollten der Bank nicht mehr Sicherheiten übergeben werden als nötig. Wer nämlich sein gesamtes privates Vermögen der Bank übergibt, hat später keinen finanziellen Puffer mehr. Gleichfalls haftet das gesamte Privatvermögen für den Fall eines Forderungsausfalls.
Auch ziehen sich heute immer mehr Banken aus dem lukrativen Kreditgeschäft zurück – Gründe liegen hier bei Basel II bzw. Basel III. Somit sind immer mehr Mittelständler gezwungen, private Geldgeber für sich zu gewinnen. Denn Wachstum und Investitionen müssen in einem Unternehmen gesichert sein. Doch gerade diese beiden Punkte bereiten den Bankern sehr große Sorgen, sie tun sich schwer, Vermögenswerte wie Marktpotenzial, Know-how oder die zukünftige Stellung des Unternehmens zu finanzieren. Daher müssen alternative Geldquellen wie die Ausgabe von Schuldverschreibungen oder Genussscheinen gesucht werden. Auch Stille Beteiligungen oder die Aufnahme eines Kommanditisten bieten hier große Vorteile. Gleichfalls ist aber auch an die Absicherung der Risiken zu denken, die ein Unternehmen und damit die Existenz des Gründers bedrohen.
Nicht nur Diebstahl oder ein Unwetter, auch Feuer oder Krankheit lassen ein Unternehmen schnell aus dem Ruder laufen. Eine rechtzeitige und vorausschauende Planung ist hier also angebracht. Wer für diese Zeiten gerüstet sein will, legt sich am besten einen Vorsorgeplan an, um auch gewisse Durststrecken unbeschadet zu überstehen. Tragen Sie stets Sorge dafür, dass Ihr Unternehmen im Bedarfsfalle auch immer die notwendigen Rücklagen zur Verfügung hat. Sollte es dennoch einmal zu einem finanziellen Problem kommen, sollte der Darlehensnehmer nicht als Bittsteller auftreten, da ansonsten nur ein ganz geringer Verhandlungsspielraum bleibt. Vielfach liegt der Fehler in der Tatsache, dass sich Existenzgründer gerade am Anfang ihrer Unternehmensgründung vormachen, dass es sich nur um eine kurzfristige Krise handelt.
Dies geht teilweise schon so weit, dass selbst bei Bestehen eines Konkurses die Ernsthaftigkeit der Krisensituation immer noch verkannt wird. Der Existenzgründer „klebt“ regelrecht an seinem Unternehmen, statt sich an einen mit Unternehmenskrisen betrauten Berater zu wenden. Dieser hat nämlich eher die Möglichkeit, als „Dritter“ entsprechend mit den Banken bzw. den Hauptlieferanten zu verhandeln. Nur so lässt sich eine mögliche Kontensperrung durch den Kreditgeber verhindern. Jungunternehmer sollten daher nie en Sinn zur Realität verlieren – trotz eines ausgereiften Konzeptes. Dies bedeutet aber auch, sich zu jeder Zeit die aktuelle finanzielle Situation vor Augen zu führen.