Mezzanine Finanzierungsformen
Mezzanine-Kapital stellt eine Mischfinanzierung aus Eigen- und Fremdkapital dar und wird stets als nachrangiges Darlehen ausgegeben. Unternehmen benötigen diese Art der Finanzierung häufig für eine zeitlich begrenzte Brückenfinanzierung (sog. Ungesicherte Kreditfinanzierung). Der Vorteil liegt darin, dass der Kapitalgeber keinerlei Mitunternehmerschaft anstrebt. Somit bleibt das Unternehmen unter der Kontrolle des Unternehmers erhalten (keine Kapitalverwässe-rung). Durch den Eigenkapitalcharakter wirkt dieses gegenüber Außenstehenden wie voll haftendes Kapital. Da Mezzanine-Kapital steuerrechtlich Fremdkapital darstellt, sind die hierauf anfallenden Zinsen stets als Betriebsausgaben steuerlich abzuziehen. Mezzanine Finanzierungsformen werden daher eingesetzt, um den Unternehmenswert entsprechend zu steigern.
Mezzanin-Finanzierungen setzen sich zusammen aus einer laufenden Verzinsung (Zinsen für das aufgenommene Kapital) und der Verpflichtung zur monatlichen Tilgung. Diese kann entweder laufend oder endfällig vereinbart werden. Die Zinssätze liegen in der Regel durchschnittlich fünf Prozent über dem den marktüblichen Zinsen für Fremdkapital. Ihr Einsatz findet daher auch für den Fall einer Nachfolgeregelung bzw. vor einem geplanten Börsengang statt.
Mezzanine-Kapital für Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen
Die Finanzierungssituation ist gerade in Praxisgemeinschaften äußerst einzelfallabhängig. Mezzanine Finanzierungen sind generell bei allen Rechtsform und Betriebsgrößen möglich. Dadurch können „maßgeschneiderte“ Lösungen für jede ärztliche Praxis entwickelt werden. Vor diesem Hintergrund müssen die Vereinbarungen über die Mezzanine-Finanzierung vorab nicht nur aus zivil-, sondern auch aus steuerrechtlicher Sicht umfangreich geprüft werden.
Nicht nur die Auswirkungen von Basel II führen dazu, dass viele Praxis-Unternehmen neue Wege bei der Finanzierung gehen müssen. Auch die anhaltend hohe Insolvenzrate und die allgemein niedrige Eigenkapitalausstattung der Praxen sind Gründe für die aktuellen Kreditrestriktionen. Der gezielte Einsatz von Mezzanine-Kapital kann dabei auch für kleinere Praxisgemeinschaften einen Ausweg aus der Misere darstellen – allerdings sind die Vor- und Nachteile dieser neueren Finanzierungsform vorab gründlich zu unterscheiden.
Der Begriff Mezzanine-Finanzierung war bis zu Beginn der neunziger Jahre in Deutschland weitestgehend unbekannt. Noch heute bereitet es vielen Mühe, diese neuartige Finanzierungsform zutreffend einzuordnen. Generell versteht man unter Mezzanine-Kapital Finanzierungsinstrumente, die eine Stellung zwischen Eigen- und Fremdkapital einnehmen. Positiv hervorzuheben ist dabei die so genannte „Nachrangigkeit“. Das bedeutet, dass der Mezzanine-Kapitalgeber einen Rangrücktritt erklärt. Im Fall der Liquidation oder Insolvenz wird er somit nachrangig gegenüber sonstigen Fremdkapitalgebern (insbesondere den Banken) bedient.
Aus wirtschaftlicher Sicht bezeichnet man das Mezzanine-Kapital auch als Eigenkapital, weil es sich dabei letztendlich um zusätzliches Haftkapital handelt. Steuerrechtlich gilt Mezzanine-Kapital als Fremdkapital. Sofern nicht die Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft erfüllt sind, kann der Praxis-Betrieb daher die gezahlten Zinsen (oder sonstige Entgelte für die Überlassung des Kapitals) als Betriebsausgaben abziehen.Für kleinere Praxisgemeinschaften eignen sich besonders diese Mezzanine-Finanzierungsformen:
- Nachrangige Darlehen als klassische Mezzanine-Finanzierung
- Stille Beteilligungen
- Genussrechte
Nachrangige Darlehen: Im Zusammenhang mit Nachrang-Darlehen vereinbaren die Beteiligten regelmäßig einen gewinnunabhängigen festen oder variablen Zinssatz, der einen Risikoaufschlag enthält. Sicherheiten muss der Mezzanine-Kapitalnehmer grundsätzlich nicht stellen. Der Investor ist an den laufenden Verlusten des Praxis-Unternehmens nicht beteiligt. Üblicherweise beträgt die Laufzeit zwischen fünf und zehn Jahre.
Stille Beteiligung: Sie ist ebenfalls ein relativ einfaches Instrument der Mezzanine-Finanzie-rung. Der stille Gesellschafter ist am Gewinn des Praxis-Unternehmens beteiligt, seine Haftung allerdings auf die Höhe seiner Einlage beschränkt. Die Verlustübernahme kann durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Genussrechte: Sie sind gesetzlich nicht gesondert geregelt und im Gegensatz zu Genussscheinen nicht frei handelbar. Die bilanzsteuerliche Behandlung von Genussrechten hängt im Wesentlichen von den Vereinbarungen ab, die die Beteiligten getroffen haben. Deshalb ist es grundsätzlich möglich, das Genussrechtskapital dem Eigen- oder aber dem Fremdkapital zuzuordnen.
Vor- und Nachteile von Mezzanine-Kapital
Weil das neue Kapital wirtschaftlich als Eigenkapital angesehen werden kann, erhöht sich das Haftkapital und somit auch die Bonität/Liquidität des Praxis-Unternehmens, zumal Sicherheiten nicht erforderlich sind. In Krisen kann der gezielte Einsatz von Mezzanine-Kapital – beispielsweise in Form eines Rangrücktritts – eine bevorstehende Überschuldung verhindern. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass sich die Suche nach einem Kapitalgeber im Krisenstadium als recht kompliziert erweisen dürfte bzw. das Kapital teuer erkauft werden muss. Die Vorteile des Mezzanine-Kapitals wirken sich regelmäßig auch positiv auf bevorstehende Kreditverhandlungen und Rating-Bewertungen aus. Dies setzt allerdings voraus, dass die Bank detailliert über die Eigenschaft des Mezzanine-Kapitals informiert wurde, bspw. durch Offenlegung des Rangrücktritts.
An erster Stelle der negativen Begleiterscheinungen im Zusammenhang mit Mezzanine-Kapital stehen die Kosten für den Praxisbetrieb. Mezzanine-Kapitalgeber werden sich nämlich nur dann beteiligen und auf Sicherheiten verzichten, wenn sie die Chance haben, einen erhöhten Ertrag zu erzielen. Im Allgemeinen rechnen die Investoren mit Renditen zwischen zwölf und 25 Prozent (Zinsen plus Risikovergütung) per anno. Damit sind renditeschwache Praxisgemeinschaften im Nachteil. Zudem führen diese hohen Kapitalkosten zwangsläufig dazu, dass renditeschwache Praxis-Unternehmen kaum eine Chance haben, in den Genuss umfangreichen Mezzanine-Kapitals zu kommen. Potenzielle Kapitalgeber informieren sich nämlich vorab sehr genau durch ausführliche Unternehmensanalysen.
Auch die Laufzeit kann nicht mit herkömmlichen Krediten mithalten. Weil bei Mezzanine-Kapital-Ausleihungen üblicherweise Kapitalüberlassungen zwischen drei und 15 Jahren vereinbart werden, stehen die Mittel im Einzelfall nur sehr begrenzt zur Verfügung. Das muss bei deren Verwendung unbedingt beachtet werden. In dieser Hinsicht unterscheidet sich Mezzanine-Kapital nämlich ganz wesentlich von echtem Eigenkapital.
Da Mezzanine-Kapitalgeber generell sehr wählerisch sind, müssen sich Praxen ganz gezielt um dieses Kapital bemühen. Ohne einen umfangreichen und schlüssigen Businessplan tendieren die Erfolgschancen gegen Null. Dies führt in der Praxis zu einem weiteren Nachteil gegenüber herkömmlichen Fremdfinanzierungen. Der Aufwand für die Suche nach geeignetem Kapital ist relativ hoch und bindet im Vorfeld zum Teil erhebliche personelle Kapazitäten. Mezzanine Kapitalgeber können innerhalb des Praxisbetriebes mitreden. Dieser Umstand ist vielen eigentümergeführten Praxen ein Dorn im Auge. Je nach Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen wird das unternehmerische Handeln des Kapitalnehmers durch die Einschaltung des mezzaninen Kapitalgebers beeinträchtigt. Die ihm eingeräumten Mitspracherechte spielen auch bei der steuerlichen Beurteilung eine wesentliche Rolle. So ist es insbesondere bei stillen Beteiligungen denkbar, dass diese atypisch ausgestaltet werden und somit steuerlich eine Mitunternehmerschaft darstellen.
Mezzanine-Finanzierungen werden zum Teil auch von öffentlichen Förderbanken angeboten und subventioniert. In diesen Fällen liegt die Renditeerwartung meist deutlich hinter denjenigen privater Kapitalgeber zurück. Praxisgemeinschaften sollten deshalb vorab entsprechende Erkundigungen – am besten über die Hausbank – einholen.