Baufinanzierung für Selbständige und im Gewerbebereich
Baufinanzierungen kommen selbstverständlich auch im gewerblichen Bereich sowie bei Selbständigen vor. Viele Unternehmen nutzen ihre Baufinanzierung für ein neues Bürohaus, für Fabrikhallen oder für Büroräume. Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Finanzierung um Immobilien, die zu geschäftlichen Zwecken oder zur Nutzung des Betriebes benötigt werden. Der Ablauf selbst unterscheidet sich dabei nur geringfügig von denen einer Privatfinanzierung. Lediglich das Ausmaß des Kapitalbedarfs ist im gewerblichen Bereich vergleichsweise höher. Um eine gewerbliche Finanzierung überhaupt tragbar zu gestalten, bedarf es zudem umfangreicher Finanzierungsinstrumente, die mitunter sehr umfangreich ausfallen. Auch lässt sich der mögliche Ertrag eines Unternehmens wesentlich komplizierter analysieren als dies bei einer privaten Baufinanzierung der Fall ist.
Private Kreditnehmer benötigen hierzu lediglich eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung, Unternehmen müssen hingegen ihre komplizierten Bilanzen vorweisen. Von daher kommen auch nicht so viele Kreditgeber in Frage. Meist sind es Unternehmen, die die Mittel zur Verfügung stellen. Zunehmend finden sich als Kreditgeber aber auch selbständige Personen (sog. Einzelunternehmer) oder Beschäftigte. Was die Darlehenshöhe betrifft, werden meist Kredite in einer Höhe von einer Million bis zu einem zweistelligen Millionenbereich vergeben. Dafür müssen die finanzierten Immobilien natürlich einen entsprechenden Gegenwert aufweisen. Denn das Risiko der Bank sollte auch bei einem gewerblichen Kredit nicht höher sein als bei einem Immobilienkredit, den die Banken an Privatpersonen ausgeben. Zuständig für die Beantragung eines gewerblichen Immobilienkredits ist stets der Vertretungsberechtigte eines Unternehmens.
Baufinanzierung für Selbständige
Selbständige haben die Möglichkeit, eine Baufinanzierung nicht nur beruflich, sondern auch zu privaten Zwecken zu nutzen. Beruflich selbständige Personen können auf diese Weise entweder selbst genutztes Wohneigentum schaffen oder aber geschäftlich genutzte Immobilien damit finanzieren. Viele Anwälte bspw. erwerben auf diese Weise eine Immobilie, die sie zur Anwaltskanzlei umfunktionieren. Auch ein Arzt hat somit die Möglichkeit, sich auf diesem Wege seine Arztpraxis zu finanzieren. Was die jeweiligen Prüf- und Bonitätsverfahren anbelangt, gibt es banktechnisch allerdings einen entscheidenden Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Nutzern. Während nämlich bei der privat genutzten Immobilie stets der Verkehrswert als Maßstab herangezogen wird, dient bei der gewerblichen Immobiliennutzung der Ertragswert als Rechengröße für das jeweilige Kreditinstitut. Was die Absicherung der Gesamtfinanzierung anbelangt, so gilt gewerblich wie privat die Sicherungshypothek und die Grundschuld.
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