Ratendarlehen

Begriffserklärung

Darlehensnehmer, die sich für ein Ratendarlehen entscheiden, tun dies ausschließlich bei kleineren Finanzierungen. Wer also ein neues Auto oder seinen Urlaub per Darlehen finanzieren will, liegt mit dieser Finanzierungsform richtig. Aber auch für liquide Immobilienerwerber hat das Ratendarlehen zahlreiche Vorteile. Ein Ratenkredit wird nämlich immer dann abgeschlossen, wenn ein Kredit schnell zurückgezahlt werden soll. Allerdings müssen für diesen Fall auch entsprechende Gelder zur Verfügung stehen. Entsprechendes gilt für die Immobilienfinanzierung. Wer hier genügend Geld zur Verfügung hat, der sollte auch einen Teil seiner Baufinanzierung mit einem Ratendarlehen begleichen. Lediglich für den Fall, dass die Immobilie als Kapitalanlage gedacht ist, lohnt sich wegen der geringeren Steuerschuld ein Ratendarlehen nicht. Hier sollte ein langfristiges Annuitätendarlehen vorgezogen werden.

Die Abzahlung ergibt sich beim Ratendarlehen aus der Höhe der Tilgungsraten und dem Kreditzeitraum, die Zinszahlungen erfolgen jeweils gesondert. Wurden stets gleiche Tilgungsraten vereinbart, werden neben den Zinszahlungen auch die monatlichen Belastungen geringer. Die Zinsbindung selbst liegt in der Regel zwischen 5, 10, 15 oder 20 Jahren, die Laufzeit ist entsprechend vordefiniert. In einigen Fällen gibt es für die Verwendung des Darlehensbetrages durch den Kreditgeber auch bestimmte Kriterien, die eingehalten werden müssen. So erhält zum Beispiel derjenige Darlehensnehmer Vergünstigungen durch einen günstigen Zinssatz, der sein Darlehen ausschließlich für die Baufinanzierung verwendet. Nur für diesen Fall wird dann das Darlehen überhaupt durch die finanzierende Bank genehmigt.

Der Betrag, der durch den Darlehensnehmer geliehen wurde, setzt sich zusammen aus Tilgung (Rückzahlung des geliehenen Darlehensbetrages) und den Zinsen (Nominalzins plus diverse Nebenkosten) und ist monatlich zurückzuzahlen. Ein Ratendarlehen sollte deshalb immer dann gewählt werden, wenn die dafür notwendige Liquidität kurzfristig für einen bestimmten Kauf nicht gegeben ist oder wenn das Girokonto kurzfristig überzogen ist. Durch eine entsprechende Wahl unterschiedlicher Laufzeiten kann der Darlehensnehmer entsprechend seine individuelle Abzahlungsrate bestimmen. Es ist aber auch möglich, einen Ratenkredit mit günstigen Zinsen dazu zu nutzen, um einen anderen bestehenden Ratenkredit oder einen Dispositionskredit abzulösen. Mit einer solchen Umschuldung kann sich der Darlehensnehmer hohe Zinszahlungen sparen.

Allerdings verweigern heutzutage die meisten Banken die Kreditvergabe, wenn der Darlehensnehmer keine Sicherheiten vorweisen kann. Hierzu gehört vielfach auch eine so genannte Selbstauskunft, bei der alle finanziellen Verbindlichkeiten offen gelegt werden müssen. Zudem verlangen die meisten Kreditinstitute zusätzlich noch eine SCHUFA-Auskunft. In dieser wird nämlich das bisherige Kreditverhalten einer Person dokumentiert und zeigt auf diese Weise die Kreditwürdigkeit des zukünftigen Darlehensnehmers.

Aktuell berechnen die Kreditinstitute heute die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls durch den so genannten Score-Wert. Hierbei handelt es sich um einen statistischen Wert, der sich zwischen 1 und 1000 bewegt. Der Score-Wert ordnet einen Darlehensnehmer zu einer von neun Risikogruppen zu. Die Einstufungen erfolgen entsprechend nach dem Alter, dem Wohnort sowie von der Häufigkeit von Umzügen oder Kontenwechsel.

Ratendarlehen im Vergleich

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Der Einsatz von Ratendarlehen

Darlehensnehmer, die bei Ihrem Kreditinstitut einen Ratenkredit beantragen möchten, sollten sich zunächst danach erkundigen, welche Sicherheiten bzw. welche Unternehmen für die Gewährung eines Darlehens gefordert werden. Handelt es sich um eine Autofinanzierung, fordert die Bank in den meisten Fällen eine Hinterlegung des Kfz-Briefes. Handelt es sich um ein Anschaffungsdarlehen, sichern sich die Kreditinstitute ihre Forderungen durch ein Abtreten der Einkünfte durch den Darlehensnehmer. Neben der eigentlichen Absicherung des Kreditbetrags verlangen die meisten Kreditinstitute zusätzlich noch einmal 20 Prozent für eventuell entstehende Zusatzkosten infolge eines Zahlungsverzuges. In allen anderen Fällen hat die Bank bei Anschaffungen auch die Möglichkeit einer Bürgschaft, bei der sich ein Dritter (der Bürge) für eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit durch den Gläubiger verbürgt. Dieser hat dann bei Zahlungsunfähigkeit des eigentlichen Darlehensnehmers in die noch offene Darlehenssumme einzuspringen.

Eine andere Möglichkeit, einen Kredit abzusichern, ist der Abschluss einer so genannten Restschuldversicherung. Eine solche Absicherung ist nicht nur günstig, sie sichert den Darlehensnehmer auch für den Fall einer Krankheit oder gar bei Tod ab. Vielfach ist der monatliche Beitrag für die Restschuldversicherung bereits im monatlichen Kreditbeitrag enthalten. Kommt es zum Versicherungsfall, übernimmt die Versicherung vertragsgemäß entweder die Restzahlung des Kredits oder die Weiterzahlung der monatlichen Raten. Bei der Restschuldversicherung handelt es sich um eine Risikolebensversicherung, die im Falle von Krankheit oder Tod die noch fälligen Raten übernimmt. Wer also nur kurzfristig oder auf unkomplizierte Weise einen befristeten größeren finanziellen Spielraum benötigt, für den ist ein Ratendarlehen (auch Ratenkredit genannt) ein geeignetes Mittel. Vorteilhaft wirkt sich insbesondere die kurze Bearbeitungszeit aus.

Von den Banken selbst wird bei einem Ratendarlehen in aller Regel der nominelle Zinssatz (also der eigentliche) angegeben. Hinzu kommen dann in den meisten Fällen zwei bis drei Prozent an Nebenkosten (bspw. Bearbeitungsgebühren). Diese zusätzlichen Kosten drücken sich dann entsprechend wieder im effektiven Zinssatz aus. Diesen effektiven Zinssatz sollten sich Darlehensnehmer stets beim Vergleichen von Kreditangeboten zugrunde legen. In den meisten Fällen haben bei Privatkrediten die Online-Banken vor den Filialbanken die Nase vorn, da letztere stets betriebsinterne Kosten aufzuweisen haben. Nach der so genannten Preisangabenverordnung (PangVO) sind die Kreditinstitute gesetzlich dazu verpflichtet, die anfängliche jährliche Effektivverzinsung eines Kredits anzugeben. Je niedriger also der Effektivzins, desto günstiger ist nicht nur der Kredit, sondern auch die Kreditkosten, die der Darlehensnehmer in monatlichen Raten zurück zu zahlen hat.

Beispiel 1:

Kreditbetrag:
10.000 Euro
Zins:
4% p.a.
Tilgung:
200 Euro je Rate
Restkredit
1. Rate:  600 Euro Zinsanteil: 400 Euro Tilgungsanteil:  200 Euro 9.800 Euro
2. Rate: 592 Euro Zinsanteil: 392 Euro Tilgungsanteil:  200 Euro 9.600 Euro
3. Rate: 586 Euro Zinsanteil: 386 Euro Tilgungsanteil:  200 Euro 9.200 Euro
Tilgungsanteil:  200 Euro 0 Euro

Abb. Raten- oder Tilgungsdarlehen: Darlehensrate reduziert sich schrittweise, der Tilgungsanteil bleibt über die Laufzeit in der Regel unverändert. Dabei wird der entsprechende Zinsanteil der Rate immer wieder auf den Restkreditbetrag berechnet.

Beispiel 2:

  • Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 50.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre
  • Kreditnehmer muss jährlich 10.000 Euro dieser Summe zurückzahlen.
  • Hinzugerechnet werden die Zinszahlungen, bei einem Zinssatz von 10 Prozent fallen im ersten Rückzahlungsjahr zu den 10.000 Euro noch einmal zusätzlich 5.000 Euro an Zinsen an.
  • Kreditnehmer muss also jährlich inklusive Zinsen 15.000 Euro zurückzahlen.
  • Im zweiten Jahr verbleibt nunmehr noch eine Kreditsumme von 40.000 Euro (50.000 ./. 10.000)
  • Jetzt sinkt die Belastungsrate, da nunmehr noch 4.000 Euro an Zinsen gezahlt werden müssen.

Insbesondere eine hohe Zinsbelastung (bspw. durch einen Dispokredit) kann den Abschluss eines Ratenkredits rechtfertigen, wobei jedoch eine sorgfältige Berechnung und Berücksichtigung aller Vertragsbestandteile vorgenommen werden sollte. Zudem sollten vor Abschluss eines Ratenkreditvertrages die Angebote der verschiedenen Finanzdienstleister sorgfältig miteinander verglichen werden. Gravierende Unterschiede ergeben sich fast immer bei der Zinshöhe, bei der Vertragslaufzeit sowie bei den Kreditkosten. Liegt der Zinssatz einer Bank über denen von gleichwertigen Anbietern, sollte man besser die Finger davon lassen. Zu groß ist letztlich das Risiko, vor einem unüberschaubaren Schuldenberg zu stehen.

Vorsicht ist insbesondere bei so genannten „Blitzkrediten“ geboten, auch diese fallen unter die Ratenkredite. Hier fallen in den meisten Fällen extrem hohe Verwaltungsgebühren an. Stehen vor einer Kreditaufnahme das monatliche Einkommen plus alle anfallenden Fixkosten fest, dann wird für den Darlehensnehmer ersichtlich, welche monatliche Belastung (Rückzahlungsrate) getragen werden kann. Innerhalb dieser Belastungsgrenze sollte allerdings unbedingt noch ein Puffer für den Fall der Fälle eingebaut werden. Vorteilhaft ist daher stets die Vereinbarung eines festen Zinssatzes. Wer sich hingegen für einen Vario-, Scheck- oder Auffüllkredit entscheidet, der muss ständig damit rechnen, dass die Bank den Zinssatz abändert.

Anfänglich scheinen diese Kredite nämlich vielfach günstiger als ein Ratenkredit mit fester Zinsfestschreibung. Kommt es dann aber innerhalb der Laufzeit zu einer Zinserhöhung, kann dies schnell zu einer völligen Verschuldung des Kreditnehmers führen.

Die Vor- und Nachteile eines Ratendarlehens

Der Vorteil eines Ratendarlehens liegt darin, dass die Tilgungsrate über die gesamte Laufzeit gleich bleibt, entsprechend sinkt die monatliche Ratenzahlung im Verlauf der Jahre. Dies unterscheidet wesentlich das Ratendarlehen vom Annuitätendarlehen. Ein weiterer Vorteil für den Darlehensnehmer liegt neben der Planbarkeit auch in der überschaubaren Gestaltung des Darlehens. Durch die feste Ratenhöhe und die feste Laufzeit lässt sich die Finanzbelastung durch den Kredit von Beginn an gut einschätzen. Nachteilig wirkt sich dagegen die Unflexibilität dieser Darlehensart aus, denn kommt es beim Kreditnehmer zu einem finanziellen Engpass, bspw. durch Arbeitslosigkeit oder durch Wegfall bestimmter Einkünfte, kann die Ratenhöhe nur unterschwierigen Umständen und fast immer unter hohen Kosten reduziert werden.

Noch problematischer ist der Fall, dass ein Darlehensnehmer seinen monatlichen Ratenzahlungen überhaupt nicht mehr nachkommen kann. Für diesen Fall hat das Kredit gebende Institut sogar die Möglichkeit, den gesamten Darlehensvertrag zu kündigen. In diesem Fall ist der gesamte Schuldbetrag auf einmal fällig. Meist hilft hier dann nur eine Umschuldung, und diese gehört zu den teuersten Varianten.

Bei der Anschaffung von Konsumgütern sollten Darlehensnehmer darauf achten, dass die Laufzeit nicht zu hoch angesetzt wird. Denn eines darf nicht vergessen werden: Bereits nach kurzer Zeit vermindert sich der Gegenwert des Gegenstandes. Wer also einen Kfz-Kauf über 10 oder gar 15 Jahre hinweg finanziert, der hat bereits nach 3-5 Jahren nur noch einen ganz geringen Gegenwert. Somit ist der Ratenkredit bspw. immer noch 15.000 Euro wert, das Kfz hingegen nur noch 8.000 Euro. Eine schlechte Finanzierung mit noch schlechterem Ausgang, sollte das Kfz jetzt seinen Geist aufgeben. Der Darlehensnehmer hat dann zwar kein Kfz mehr, dafür muss das Darlehen auch ohne Auto weiter finanziert werden.

Wichtig: Ein abgeschlossener Kreditvertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung schriftlich widerrufen werden (§§ 495, 355 BGB). Diese Frist gilt allerdings nur für den Fall, dass der Kreditnehmer ausdrücklich auf diese Widerrufsmöglichkeit hingewiesen wurde. Ist dies nicht ausdrücklich passiert, hat der Kreditnehmer auch über diese Zwei-Wochen-Frist die Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen.