Das richtige Bankangebot
Jede Kreditverhandlung verläuft umso erfolgreicher für Sie, je mehr Sie über Kredite und Konditionen wissen. Besonders dann, wenn Sie für sich zum Beispiel momentan günstige Zinsen nutzen wollen. Sie entlocken dem Banker umso mehr Zugeständnisse, je mehr Sachkenntnis Sie mitbringen. Ein Blick auf die wichtigsten Vorabinformationen zahlt sich aus.
Ob Sie Ihrer Bank als Unternehmer oder Privatkunde gegenübertreten – verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre mit dieser Bank abgewickelten und laufenden Geschäfts, ehe Sie über einen Kredit verhandeln. Fragen Sie sich dabei kritisch, ob alles nach Ihren Wünschen und Vorstellungen verlaufen ist, ob die Bank sich beweglich und hilfsbereit gezeigt hat. Gleiches gilt für die Konditionen: Waren Sie bisher damit zufrieden? Hat es Mängel gegeben? Wenn ja, welche und woran lag es?
Der Geschäftsbericht und die Zwischenberichte Ihrer Hausbank verraten Ihnen viel über deren Firmenpolitik. Sie bekommen diese Informationen zum Beispiel regelmäßig, wenn Sie deren Aktionär sind. Versierte Verhandler holen sich daher Vergleichsangebote ein. Ratenkredite sind nämlich nicht verbindlich. Also heißt es, die im Preisaushang der Kreditinstitute ausgewiesenen Zahlen für Überziehungs- und Ratenkredite miteinander zu vergleichen, denn: Es ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Oftmals haben die Filialleiter von Sparkassen und Großbanken innerhalb der festgelegten Zinsmarge bis zu 2,5 Prozentpunkten Dispositionsspielraum. Clevere Kunden setzen bei solchen Verhandlungen auf zusätzliche Sicherheiten wie ein Wertpapier-Depot, um die Konditionen für einen Individualkredit deutlich unter zehn Prozent zu drücken.
Der beste Zeitpunkt
Wie in kaum einem anderen Bankbereich kommt es beim Kredit darauf an, früh zu verhandeln und das Gespräch mit der Bank möglichst in einem Stadium zu suchen, ehe Sie das Geld benötigen. Banken lassen sich zeitlich nicht gern unter Druck setzen. Eilt eine Kreditentscheidung, werden die Banken eher stutzig. Aus Sicht der Banken ist eine eilige Entscheidung stets eine schlechte. Die Banken sind – im eigenen Interesse – bemüht, über Kredite zügig zu entscheiden. Aber nur auf Grundlage gesicherter oder nachgewiesener Daten und Erkenntnisse, für die die Bank zunächst zusätzliche Informationen heranzieht, Unterlagen einholt und die Ergebnisse weiterer Untersuchungen abwartet.
Zudem ist Ihre Verhandlungsposition als Nichtschuldner weitaus günstiger, als wenn Sie bereits hoch verschuldet wären oder Ihnen ein dringender Kreditwunsch unter den Nägeln brennt. Dennoch werten Banken auch jene Kreditnehmer positiv, die weiteren Kredit wünschen, weil sie damit eine unternehmerische Vorausschau zeigen. Ideal, wenn Sie dann noch die Grundregel beachten, für einen kurzfristigen Bedarf einen Überziehungskredit zu nehmen. Über einen längeren Zeitraum dagegen ist dieser oft teurer als ein Ratenkredit oder eine individuell eingeräumte Kreditlinie. Besonders bei größeren Anschaffungen ist ein Ratenkredit in der Regel günstiger als ein Dispo.
Die eigenen Erwartungen definieren
Überlegen Sie sich, was Sie von der Bank erwarten. Dabei sollte Ihr Kreditbedarf so beziffert werden, dass er Ihnen ausreichenden Spielraum für kurzfristige Planungsänderungen und unvorhergesehene Umsatzverschiebungen lässt. Eine ausreichende Kreditreserve bringt Sie nicht in die Verlegenheit, unter Zeitdruck über die Aufstockung des Kredits zu verhandeln: Zu häufige Gespräche zehren an Ihrer Kreditwürdigkeit und am eigenen Spielraum. Versuchen Sie deshalb grundsätzlich, zuerst den zinsgünstigsten Kredit auszuschöpfen. Dazu zählt auch die Beleihung von Sparkonten, die müssen Sie nämlich keineswegs gleich plündern, wenn Sie Geld brauchen. Sie können Sparbücher wie Wertpapiere auch beleihen lassen.
Beispiel: Sie haben 10.000 Euro langfristig auf einem Sparbuch zu sieben Prozent festgelegt. Sie brauchen jetzt 5.000 Euro. Sie beleihen die 10.000 Euro zur Hälfte (also 5.000 Euro) und zahlen für den kurzen Kredit vielleicht neun Prozent Sollzinsen. So haben Sie sich die 5.000 Euro für eine bescheidene Zinsdifferenz von zwei Prozent beschafft. Würden Sie dagegen die 5.000 Euro von Ihrem Sparkonto vorzeitig kündigen, könnte Ihnen die Bank rückwirkend sogar noch höhere Habenzinsen seit dem Tag der Anlage wieder kürzen, im Klartext: das Geld nachträglich niedriger verzinsen. Dieser Nachteil wäre allerdings deutlich größer.
Sehen Sie Ihr Sparbuch deshalb auch als Kreditquelle an. Sollten Sie aus irgendwelchem Grund Ihre Schuld nicht aus laufenden Einnahmen (Einkommen) zurückzahlen können, kann die Bank Ihr Sparbuchguthaben immer noch mit dem Kredit verrechnen. Auch eine Lebensversicherungspolice kann eine Kreditquelle sein. Angenommen, Sie haben auf eine Versicherung bereits 30.000 Euro im Laufe von zehn Jahren einbezahlt, dann wird Ihnen die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert der Versicherung (also den Teil Ihrer Prämienzahlungen, der für Sie zur späteren Auszahlung nach Fälligwerden der Versicherung angelegt worden ist) bis zu maximal 95 Prozent beleihen. Versicherungen gewähren für Darlehen ausgesprochen günstige Kredite, solange sie im Besitz hundertprozentiger Sicherheiten sind. Erst wenn Ihre Kreditwünsche darüber hinausgehen, sollten Sie weniger zinsvorteilhafte Quellen anzapfen.
Scheinbare Gleichung mit Unbekannten
Selbst bei „gleichen“ Konditionen kommt es zu unterschiedlichen Effektivzinssätzen! Beispiel: Sie benötigen 100.000 Euro und holen bei drei Banken Angebote ein. Alle drei Banken bieten Ihnen das Darlehen, zwar leicht modifiziert, zu scheinbar gleichen Konditionen:
Die exakten Darlehenskonditionen der drei Banken im Beispiel
Bei diesem Beispiel fällt dreimal der gleiche Kostenaufwand für Sie an, trotzdem handelt es sich dreimal um unterschiedliche Effektivzinssätze:
- Bank A: Zinssatz 7,0 Prozent p.a., Auszahlung 100 Prozent, Schätzkosten 1.000 Euro, Laufzeit zehn Jahre, Zinsfestschreibung fünf Jahre, Zinszahlung vierteljährlich nachträglich, Tilgungsverrechnung sofort, anfänglicher effektiver Jahreszinssatz 7,19 Prozent p.a.
- Bank B: Zinssatz 7,0 Prozent p.a., Auszahlung 100 Prozent, einmalige Bearbeitungsgebühr ein Prozent, Laufzeit zehn Jahre, Zinsfestschreibung fünf Jahre, Zinszahlung vierteljährlich nachträglich, Tilgungsverrechnung sofort, anfänglicher effektiver Jahreszinssatz 7,50 Prozent p.a.
- Bank C: Zinssatz 7,0 Prozent p.a., Auszahlung 99 Prozent, Laufzeit zehn Jahre, Zinsfestschreibung fünf Jahre, Zinszahlung vierteljährlich nachträglich, Tilgungsverrechnung sofort, anfänglicher effektiver Jahreszinssatz 7,64 Prozent p.a.
Nach Ihrer Meinung berechnen Ihnen alle drei Banken neben sieben Prozent Zinsen noch ein Prozent an Kosten:
- Bank A bezeichnet sie als Schätzkosten
- Bank B als Bearbeitungsgebühr und
- Bank C als Disagio.
Da in allen drei Fällen zum gleichen Termin 1.000 Euro Nebenkosten anfallen, ist die Sache für Sie klar: Alle drei Angebote haben den gleichen Effektivzinssatz. Doch weit gefehlt!
- Bank A berechnet 7,19 Prozent,
- Bank B 7,50 Prozent und
- Bank C 7,64 Prozent Effektivzinssatz!
Des Rätsels Lösung: Schätzkosten, Bearbeitungsgebühren und Disagio werden nach der Preisangabenverordnung (PangV) bei der Berechnung des Effektivzinses unterschiedlich berücksichtigt. Wenn Sie als Unternehmer einen Kredit aufnehmen, ist die Bank nicht verpflichtet, Ihnen den Effektivzinssatz zu nennen: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Unternehmer über kaufmännische Erfahrung verfügen und deshalb auf diese zusätzliche Information verzichten können. Gegenüber privaten Kreditnehmern ist die Bank dagegen verpflichtet, den Effektivzinssatz zu nennen.
Effektiven Zins erkennen
Die Gefahr für Sie: Wenn Sie sich ausschließlich nach dem Effektivzinssatz für ein Bankangebot entscheiden, kann es Ihnen passieren, dass Sie zwar den niedrigeren Effektivzinssatz haben, aber Sie haben das teurere Angebot gewählt. Auch hierzu ein Beispiel:
- Das Angebot von Bank A lautet für ein Darlehen über 100.000 Euro auf 6,7 Prozent Zinsen, 100 Prozent Auszahlung und 1.000 Euro Schätzkosten. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, die Zinsfestschreibung fünf Jahre. Der Effektivzinssatz nach PAngV beträgt bei monatlich nachträglicher Zahl- und Verrechnungsweise 6,97 Prozent.
- Das Angebot von Bank B: 6,75 Prozent >Zinsen und 0,5 Prozent Disagio bei ansonsten gleichen Bedingungen. Der Effektivzinssatz nach PAngV beträgt 7,12 Prozent.
Der scheinbare Vorteil bei Bank A trügt allerdings. Wenn Sie exakt nachrechnen, decken Sie den Trick der Banken auf und wählen richtig: Verteilen Sie die 1.000 Euro Schätzkosten der Bank A genauso wie das Disagio der Bank B auf fünf Jahre, so merken Sie, dass das Darlehen mit „tatsächlichen“ 7,28 Prozent effektiven Zinsen noch teurer ist.
Konditionen kennen
Oftmals werden Darlehensverträge abgeschlossen, nachdem die Bank folgende Kriterien genannt hat: Zinssatz, Auszahlungssatz, Laufzeit und Zinsfestschreibungsdauer. Wenn Ihnen Ihre Bank zum Beispiel ein Darlehen zu folgenden Konditionen anbietet:
- Zinssatz 7,0 Prozent, Auszahlung 100 Prozent, Laufzeit fünf Jahre, Zinsfestschreibungsdauer fünf Jahre –
Dann wissen Sie nicht, ob Sie für dieses Darlehen effektiv 7.0 oder 8,74 Prozent Effektivzinssatz zu bezahlen haben?!
- 7,0 Prozent zahlen Sie, wenn die Bank die Zinsen ganzjährig nachträglich belastet und die Tilgungen sofort verrechnet,
- 8,74 Prozent, wenn die Bank die Zinsen monatlich am Ersten kassiert, die Tilgung aber nur jährlich verrechnet.
Von daher empfiehlt es sich immer, vorher auf jeden Fall folgende Punkte abzuklären:
- Wann berechnet die Bank die Zinsen? Jährlich, halbjährlich, vierteiljährlich oder monatlich?
- Zu welchem Termin sind die Zahlungen fällig? Nachschüssig oder vorschüssig?
- Zu welchen Terminen sind die Tilgungszahlungen fällig, und wann werden sie verrechnet?
Ist der Effektivzinssatz klar, bleibt zu klären, ob im Zusammenhang mit diesem Kredit noch weitere Kosten entstehen, die nicht im Effektivzinssatz enthalten sind oder auch Zinsen für die Bereitstellung, die Aufschläge bei Teilauszahlung oder Verzug oder Kosten für Schätzung, Überweisungen, Kontoführung und Absicherung.
Die Raten zum Bau
Bei Baufinanzierungen ist es üblich, den Darlehensbetrag nicht in einer Summe, sondern in Teilbeträgen je nach dem Baufortschritt auszahlen zu lassen. Klauseln im Vertrag bestimmen oft, dass für noch nicht beanspruchte Mittel ein monatlicher Bereitstellungszins in Höhe von 25 Prozent anfällt. Da die jeweiligen Termine offen stehen, kann dieser Zins nicht vorab berechnet werden. Die meisten Banken sind mit diesem Modus einverstanden und zahlen die Gelder über ein gesondertes Zwischenkonto aus, das sie in der Regel zu Kontokorrent-Konditionen abrechnen. Dadurch entsteht Ihnen aber ein Zinsnachteil für die Zeit der Teilauszahlung: Wird etwa Ihr Kredit von 150.000 Euro in drei Raten zu je 50.000 Euro am 15. März, 10. Mai und 20. September ausgezahlt mit einem Darlehenszinssatz zu 7,5 Prozent und für die Teilauszahlung mit einem Kontokorrent-Zinssatz von 11,5 Prozent, so zahlen Sie für die ersten beiden Auszahlungen 11,5 Prozent anstelle von 7,5 Prozent Zinsen. Das macht einen um 175,07 Euro höheren Zinsaufwand aus, der nicht in die Effektivverzinsung einbezogen wird.
So passt der Kredit
Stark wechselnden Geldbedarf decken Sie über einen Kredit auf dem laufenden Konto, den so genannten KontokorrentKredit. Der formell kurzfristige Kredit kann sich zu einer langfristigen kinanzbeteiligung auswachsen, obgleich die Bank ihn jederzeit fristlos zur Rückzahlung fällig stellen könnte. Das wird sie im eigenen Interesse allerdings nur bei besonderen Gründen veranlassen. Sie sollten daher darauf bestehen, dass im Kreditzusageschreiben eine so genannte Wohlwollenserklärung angefügt ist, die Ihnen die Bereitschaft der Bank zur Verlängerung über den Fälligkeitstermin hinaus in Aussicht stellt, um sich eine Basis für Ihre Planung zu sichern. Die Bank erwartet bei einer Kontokorrentzusage gleichzeitig die Zuweisung entsprechender Kontoumsätze. Es empfiehlt sich von daher, hier feste Zusagen zu vermeiden, um Umsätze von einem Konto zum anderen und von einer Bank zur anderen verlagern zu können.
Oft bekommen Sie feste Kredite günstiger als Kontokorrentkredite. Fest- oder Terminkredit bedeuten etwa: Sie müssen die Mittel für eine fest vereinbarte Laufzeit annehmen und am Ende der Frist von zum Beispiel drei, sechs, zwölf Monaten oder länger zurückzahlen. Meist kommen diese Mittel vom Euromarkt. Einfache Eurokredite nehmen Sie häufig für kurze Laufzeiten von einem Monat bis zu einem Jahr in Anspruch. Für diese Zeit wird in der Regel ein fester Zinssatz abgesprochen. Soll hingegen aber ein Kredit von vornherein länger laufen, vereinbaren Sie einen Eurokredit auf Roll-over-Basis. Der Zinssatz bleibt dann drei oder sechs Monate fest. Anschließend legt die Bank entsprechend dem dann herrschenden Euromarktzins den Zinssatz wiederum für drei oder sechs Monate neu fest.
Erscheint Ihnen der Satz zu hoch, können Sie – jeweils zu den Anpassungsterminen – den Kredit zurückzahlen. Eurokredite werden nur für Summen über mehrere 100.000 Euro vergeben, entsprechend strenge Maßstäbe werden an die Bonität des Kreditnehmers gelegt. Auch bezüglich der Laufzeit des Roll-over-Kredits bewahren Sie sich die volle Beweglichkeit. Denn Sie decken ihn zum Beispiel dann ab, wenn der Kontokorrentkredit billiger ist. Zinsen entrichten Sie hingegen auf den vollen Kreditbetrag. Da die Zinsen als Zuschlag zu den Eurogeldmarktsätzen (zum Beispiel Libor) berechnet werden, sollten Sie sich Ihren Zuschlag nennen lassen, ihn mit dem von anderen Banken vergleichen und die Eurozinssätze verfolgen. So finden Sie auch den günstigen Einstiegszeitpunkt heraus. So finden Sie auch den günstigen Einstiegszeitpunkt heraus. Sie bekommen den Kredit auf einem Kreditkonto belastet und auf dem laufenden Konto gutgeschrieben. Eine zinsmäßige Verrechnung des Kreditsaldos mit eventuellen Guthaben ist beim Eurokredit nicht möglich. Die können Sie aber bei einem Kredit auf einem Sonderkonto erreichen, wenn die Bank den Vorschuss aus eigenen Mitteln gibt. Sie zahlen dann Zinsen nur auf den Kredit abzüglich der Guthaben in laufender Rechnung. Ansonsten sollten Festkredite für Sie nur in Frage kommen, wenn Sie die Mittel für die Laufzeit voll benötigen.
Top oder Hopp
Top-Konditionen räumen Banken Anlegern ein, wenn Sie Kredite zum Kauf von Aktien, Fonds oder festverzinslichen Anleihen nehmen – ein Angebot ausschließlich für Risikofreudige, denn sie nutzen den Hebel des günstigen Effekten-Lombard-Kredits. Sie können damit ihre Aktienkäufe bis zur Hälfte mit fremden Geldern finanzieren und so Ihre Kurschancen verdoppeln, aber auch die Risiken! Gleich wie beim Dispo wird der Effekten-Lombard-Kredit zu einem variablen Zinssatz ohne Tilgungsverpflichtung vergeben und die Kreditlinie ständig angepasst. Steigen die im Depot befindlichen Aktien an Wert, stockt die Bank den Kreditrahmen auf. Im umgekehrten Fall jedoch muss der Anleger gegebenenfalls Geld nachschießen, um das Konto wieder auszugleichen.
Neben dem Nominalzins steht bei langfristigen Krediten meist auch ein so genanntes Disagio zur Debatte – quasi ein Zins, der Ihnen vorab belastet wird. Je höher der Darlehensabzug am Anfang, umso niedriger der Darlehenszinssatz. Grundsätzlich gilt: Nicht auf ein Disagio einlassen, wenn der Zinssatz nicht fest ist. Denn dann könnte die Bank den Zins verändern, wann es ihr passt, ohne Sie für den Nachteil des anfänglichen Disagios zu entschädigen.
Mit der Vereinbarung eines hohen Damnums belasten Sie Ihre Gewinn- und Verlustrechnung am Anfang stärker. Das wiederum wirkt sich auch steuerlich aus. Für eine hohe Steuerersparnis wählen Gutverdienende oftmals ein hohes Damnum. Wer für spätere Jahre höhere Einnahmen erwartet, stellt sich oft besser, wenn er auf ein Disagio verzichtet.
Beteiligungen: still aber fein
Gründer und junge Chefs, die ihre Geschäftsaktivitäten erweitern wollen, sind mit einer stillen Beteiligung meist gut bedient. Anders als bei einem Kredit von der Hausbank handelt es sich um Eigenkapital und nicht um ein jederzeit zu verzinsendes Darlehen. Das Unternehmen beteiligt häufig den Investor, das kann auch ein Privatmann sein, entsprechend nur am tatsächlich erwirt-schafteten Gewinn. Bei einer stillen Beteiligung etwa fungiert er lediglich als Geldgeber ohne Mitspracherechte, seine Ansprüche beschränken sich allein auf den festgelegten Anteil am Gewinn.
Wer sich Geld von so genannten stillen Gesellschaftern (Beteiligung an Gewinn und Verlust, nicht an den stillen Reserven) holt, spart dabei Zinsen und Steuern: Die Gewinnanteile der Teilhaber schmälern als Betriebsausgaben den Gewinn. Angenehme Folge: Der Unternehmer zahlt weniger Einkommensteuer und auch einen geringeren Solidaritätszuschlag. Beim Geldgeber zählen die Gewinne – steuergünstig – zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Er zahlt keine Gewerbesteuer, nur Einkommensteuer. Dank der Freibeträge für Zinseinkünfte geht das Finanzamt meist leer aus.
Zu einem attraktiven Steuersparmodell innerhalb der Familie werden solche Kapitalbeschaffungen, wenn sich die Kinder mit einem eigenen Unternehmen selbständig machen. Der Senior stellt als stiller Gesellschafter dem Unternehmen des Juniors das erforderliche Startkapital zur Verfügung. Das bringt ihm zugleich Steuervorteile, weil er die zu erwartenden Anlaufverluste mit anderen Einkünften verrechnen kann.
Keine „kleinen Mittel“
Vor allem öffentlich geförderte Kapitalbeteiligungsgesellschaften beschränken sich im Wesentlichen auf stille Beteiligungen an kleinen und mittelständischen Unternehmen. Bei der Verhandlung der Sätze sollten alle Zinsen, Provisionen und Kosten erfasst werden. Am übersichtlichsten ist die Vereinbarung über Nettozinssätze: Sie zahlen einen einzigen Zinssatz! Die Banken neigen aber zu so genannten gebrochenen Zinssätzen, bei denen sich die Gesamtzinsen aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen, im Extremfall aus Sollzinsen, Kreditprovisionen, Bereitstellungs- und Überziehungsprovisionen. Hinzu kommen die Kosten für die Kontoführung, wiederum aus mehreren Posten gebildet: Umsatzprovision oder Kontoführungsgebühren, Gebühren für Tagesauszüge und Porto, Kosten für Valuta- oder Wertstellung, für Beleganlieferung und elektronische Datenverarbeitung oder für Barverkehr, Nachttresor und Ähnliches sowie „sonstige“ Gebühren. Gegen diese „Politik der kleinen Mittel“ sollte sich jeder Kunde wappnen!
Der Sollzins wird auf den jeweils benutzten Kreditteil berechnet. Er wird als Zinssatz „p.a.“, also pro Jahr, ausgedrückt. Die Kreditprovision erhebt die Bank vom zugesagten Kreditbetrag, und zwar unabhängig von der jeweiligen Kreditinanspruchnahme. Je weniger Sie von Ihrem Kredit benötigen, umso teurer wird er insgesamt für Sie: Beanspruchen Sie im Jahresdurchschnitt nur die Hälfte Ihrer Kreditzusage, dann macht Ihre Kreditprovision sich nicht mit zum Beispiel vier Prozent, sondern vielmehr mit stattlichen acht Prozent bemerkbar. Die günstig erscheinenden Sollzinsen von zum Beispiel vier Prozent werden dann nämlich durch die Kreditprovisionen wirkungsvoll ergänzt. Es ist nämlich ein Unterschied, ob Sie acht Prozent netto jährlich bezahlen oder vier Prozent Sollzins abzüglich vier Prozent Kreditprovision.
Versuchen Sie also, teure Kreditprovisionen ganz zu vermeiden. Es kann aber auch sein, dass die Kreditprovision auf die jeweilige Inanspruchnahme bezogen wird. Dann addieren sich Sollzins und Kreditprovision zum Gesamtzinssatz. Diese Berechnung ist leichter überschaubar. Nutzen Sie nur die halbe Zusage, bleibt es bei zum Beispiel acht Prozent effektiv.
Banken zeigen in den verschiedenen Geschäftssparten unterschiedliche Stärken und Schwächen. Nutzen Sie also jeweils die besondere Leistungsfähigkeit bei verschiedenen Häusern. Bei Krediten mit Festzinssätzen haben eher die Sparkassen, Girozentralen, Volks- und Raiffeisenbanken die Nase vorn, bei extrem langen Kreditlaufzeiten brauchen Sie Spezialinstitute. Öffentliche Fördermittel beantragen Sie am besten bei Landesbanken und Sparkassen, Auslandskredite bei den Großbanken.