Finanzdienstleistungen
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Begriffserklärung
Als Finanzdienstleistungen bezeichnet Wikipedia „… im weitesten Sinne alle Dienstleistungen, die einen Bezug zu Finanzgeschäften haben.“ Finanzdienstleistungen könne von Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Kreditkartenunternehmen oder anderen Finanzdienstleistungsunternehmen angeboten werden.
Als Finanzdienstleistungsunternehmen bezeichnet das Kreditwesengesetz (KWG) in § 1 Abs. 1a „Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind.“.
Finanzdienstleistungen sind im Detail zum Beispiel:
- Anlageberatung und -vermittlung
- Betrieb multilateraler Handelssysteme
- Platzierungsgeschäft
- Abschlussvermittlung
- Finanzportfolioverwaltung
- Eigenhandel
- Drittstaateneinlagenvermittlung
- Sortengeschäft
- Veräußerung von Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung
- Factoring
- Finanzierungsleasing
Welche Bedeutung Finanzdienstleistungen in unserem Wirtschaftssystem haben, wie die deutsche Bankenwirtschaft hinsichtlich Finanzdienstleistungen funktioniert und welche Instrumente dafür zur Verfügung stehen, wollen wir Ihnen auf den folgenden Seiten näherbringen.
1. Welche Bedeutung haben Finanzdienstleistungen in unserem Wirtschaftssystem?
In geldwirtschaftlichen Marktsystemen kann es dazu kommen, dass einzelne Wirtschaftsakteure in bestimmten Perioden beabsichtigen, insbesondere für die Beschaffung von Produktionsmitteln oder einfach nur zu Konsumzwecken, mehr Geld auszugeben, als ihnen aus ihrem Einkommen oder Erwerb zufließt. Diese Personen haben ein Interesse daran, ihren Gelderwerb durch zusätzliche Finanzaktivitäten zu ergänzen, um den erwähnten Finanzierungsbedarf zu erfüllen. Solche Personen stellen in einem Finanzkreislauf die Geldnehmer dar.
Andere Gruppen beabsichtigen auf der anderen Seite, für eine bestimmte Zeit weniger an Ausgaben zu leisten, als ihnen an Einnahmen zur Verfügung steht. Diese Gruppe hat ein dementsprechendes Interesse daran, ihr Guthaben zunächst möglichst sicher und zusätzlich Ertrag bringend einzusetzen. Kurzum: Um durch ihre Anlage möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Die Interessen dieser so genannten Geldgeber verhalten sich also entgegensetzt zum Bedarf der Geldnehmer. Aus diesen beiden erwähnten Absichten der verschiedenen Gruppen entstehen Geldflüsse, die man weithin als das Grundgerüst des Finanzmarkts betrachen kann.
Die Geldverschiebungen innerhalb dieser beiden Gruppen werden grundsätzlich über Verträge besiegelt. Jedoch schließen Geldgeber und Geldnehmer selten Verträge direkt miteinander ab. Es benötigt also einen so genannten Finanzdienstleister um zwischen den Interessen des Gruppen zu vermitteln. Damit werden unter anderem folgende Probleme umgangen:
- Geldnehmer müssen sich nicht selbst einen Überblick über potentielle Geldgeber verschaffen. Zudem wissen Finanzdienstleister über die branchenüblichen Konditionen des Marktes Bescheid und sollten diese Informationen angemessen an den Geldnehmer vermitteln. Banken, aber auch andere Unternehmen wie beispielsweise Leasingunternehmen ersparen dem Geldnehmer die Suche nach einem geeigneten Marktpartner. Geldnehmer und Geldgeber müssen zunächst nur in Kontakt mit der Bank treten. Zudem ist es ofr wahrscheinlich, dass die Bank selbst in der Funktion des Geldgebers auftritt, sodass die Kommunikationswege deutlich verkürzt werden.
- Der Finanzdienstleister ist in der Lage, Informationen über die Partner der jeweiligen Seite einzuholen und die Verlässlichkeit von Geldgeber und Geldnehmer zu prüfen. Er trägt damit maßgeblich zur Risikominderung zwischen den Vertragspartnern bei. Vor Vertragsabschluss wird etwa eine Bank eine Abschätzung zur Bonität des Geldnehmers treffen. Das Gesetz erleichtert hierbei die Risikominimierung, da es Regelungen vorsieht, welche die Ansprüche der Geldgeber schützen.
- Ein Finanzdienstleister kann für die Abdeckung des finanziellen Bedarfs eines Geldnehmers auch mehrere Geldgeber organisieren und somit dynamisch auf die Bedürfnisse des Geldnehmers eingehen. Es besteht also die Möglichkeit Kapital von mehreren Geldgebern zu kanalisieren. Dies dient nicht nur der Kapitalbeschaffung, sondern mindert ebenso das Risikopotenzial durch den Streungseffekt dieser Vorgehensweise.
- Auch wenn sich Geldgeber und Geldnehmer einig über die Anlagebeträge sind, so können unterschiedliche Fristen von dem Finanzdienstleister gesetzt werden, die dem Geldgeber entgegenkommen. Dies bedeutet, ein Finanzdienstleister kann etwa weitere Geldgeber zur Realisierung der Fristenvorstellungen des Geldnehmers finden.
Der Finanzdienstleister ist also darum bemüht, selbstverständlich im eigenen wirtschaftlichen Interesse, das Zustandekommen und die Einhaltung der Verträge zwischen Geldnehmer und Geldgeber möglichst problemlos auszugestalten und umzusetzen.
Ein Finanzdienstleister kann jedoch nicht nur als Berater oder Vermittler auftreten, sondern er kann mit weiteren Finanzdienstleistern finanzielle Geschäfte abwickeln, sodass ein ganzes System von Finanzdienstleistern entsteht, welches den Finanzbedarf mehrerer Interessensgruppen organisiert. Zu solchen Finanzdienstleistungen zählen etwa Bausparkassen, Kreditinstitute, Kapitalanlagegesellschaften, Leasingunternehmen oder auch Lebensversicherer.
Grundsätzlich gibt es drei wesentliche Erscheinungsformen von Finanzdienstleister:
Jene, die Vermittlungsleistungen erbringen, die zum Abschluss von Finanzverträgen führen. Hierzu zählen Kreditvermittler, Finanzmakler oder Versicherungsvertreter. Wertpapierbörsen bzw. Wertpapiermakler vermitteln ebenfalls und übertragen bestehende Verträge.
Finanzdienstleister können auch Leistung im Sinne von Informationsbereitstellung erbringen. Hierzu zählen Börsendienste oder Ratingagenturen. Börsendienste versorgen ihre Kunden regelmäßig mit Informationen über die Entwicklung bestimmter Börsensegmente bis hin zu detaillierten Anlage-Tipps. Ratingagenturen wiederum überprüfende Geldnehmer ständig auf ihre Bonität und geben Einschätzungen über die finanzielle Situation von Unternehmen heraus.
Eine weitere Form von die Finanzdienstleister erbringt ihre Leistungen in Form von Risikoübernahmen. Zu solchen Dienstleistern zählen Kreditversicherungen und Kreditkartenunternehmen.
2. Wie funktioniert die deutsche Bankwirtschaft hinsichtlich Finanzdienstleistungen?
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Banken. Zum Einen die Universalbanken und zum Anderen die Spezialbanken. Beide bieten Finanzdienstleistungen an. Universalbanken etwa sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ein breites Spektrum an Bankleistungen anbieten, während sich die Spezialbanken oftmals nur auf eine Geschäftsart konzentrieren.
Universalbanken bieten ihren Kunden vier grundlegende Leistungsangebote an. Diese sind Anlageleistungen, Finanzierungsleistungen, Risikoübernahmenleistungen sowie Zahlungsverkehrsleistungen. Eine Anlageleistung beinhaltet es, Gelder in verzinslicher Form, etwa als Spareinlage entgegenzunehmen. Zudem kann eine Bank eine Anlageleistung erbringen, indem sie etwa beim Erwerb von Wertpapieren als Vermittler hilft. Ebenso bieten gewisse Banken den Service an, eine Vermögensanlage in Form einer Lebensversicherung zu tätigen.
Ebenfalls zum traditionellen Bankgeschäft gehört es, Wertpapier auszugeben oder bei Leasingsangeboten Übereinkünfte zu treffen. Zudem übernehmen Banken bestimmte Arten von Risiken, zum Beispiel in Form von Bürgschaften oder Garantien. Zum Bereich der Zahlungsverkehrsleistungen gehören Zahlungsbewegungen auf Girokonten. Dabei gestatten Banken dem Kontoinhaber häufig, das Konto zu überziehen. Dies gehört ebenfalls zu einer Finanzdienstleistungen und bedeutet, dass der Kunde auch dann noch bargeldlose Zahlungen leisten kann, wenn das Konto gar nicht mehr einen entsprechenden Guthabenstand aufweist.
Die Spezialbanken wiederum sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich auf einen eingeschränkten Kreis von Bankgeschäften spezialisiert haben und diesen ausschließlich oder zumindest überwiegend betreiben. Im Gegensatz zu den Universalbanken bedienen die Spezialbanken also nicht das gesamte Spektrum an Finanzdienstleistungen. Realkreditinstitute etwa, vergeben langfristige Kredite und Darlehen an öffentliche Stellen. Bausparkassen nehmen auf der Basis langfristig abgeschlossener Bausparverträge Spareinlagen entgegen. Nach erreichen einer bestimmten Sparsumme werden die Guthaben ausgezahlt und zusätzliche Darlehen zur langfristigen Finanzierung eines allfälligen Hausbaus gewährt. Diese Darlehen werden meistens durch Pfandrechte an Haus und Grund gesichert.
Auch Kapitalanlagegesellschaften gehören zu den Spezialbanken. Häufig werden sie auch als Investmentgesellschaften bezeichnet. Ihre Aufgabe ist es, die Gelder von verschiedenen Anlegern zu bündeln und die dadurch entstehenden Einkünfte zu verwalten. Sie erweitern damit die Anlagemöglichkeiten von Geldgebern, die über kleines oder mittleres Geldvermögen verfügen und eine andere Anlageform als das Sparkonto nutzen möchten.
Wertpapiersammelbanken übernehmen für die übrigen Banken und deren Kunden die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Jedoch sind in Deutschland Wertpapiersammelbanken, die als Finanzdienstleister fungieren selten.
Die vier größten Deutschen Banken
Zu den größten deutschen Banken gehören unter anderem die Deutsche Bank, Commerzbank, Landesbank Baden Württemberg oder die KfW Bankengruppe. Drei dieser vier Banken haben ihren Sitz in Frankfurt, was bereits den Stellenwert dieser Stadt im deutschen Finanzsektor verdeutlicht.
Die Deutsche Bank erwirtschaftet die höchste Bilanzsumme aller deutschen Banken und verfügt zudem über die größte Mitarbeiterzahl der Deutschen Bankunternehmen. Ebenso gilt die Deutsche Bank als größter weltweiter Devisenhändler. Der hier später erwähnte Emissionshandel mit Aktien und Anleihen spielt eine gewichtige Rolle im Tätigkeitsfeld der Deutschen Bank. Durch den Zusammenschluss verschiedener Banken entwickelte sich die Deutsche Bank in den letzten Jahrzehnten zu einer der globalen Großbanken.
Die Commerzbank ist nach der Deutschen Bank das zweitgrößte Kreditinstitut in Deutschland. Ihre Aktivitäten beziehen sich auf das Firmenkundengeschäft, sowie den Zahlungsverkehr und auf den Handel mit Wertpapieren. Die Commerzbank vollzog ebenfalls eine große Fusion, die innerhalb des Bankensektors für großes Aufsehen sorgte, als nämlich die Commerzbank die Übernahme der Dresdner Bank beschloss.
Die zwei letztgenannten großen Banken in Deutschland sind beide Anstalten des öffentlichen Rechts. Das bedeutet das diese Kreditinstitute gewisse öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben. Sie dienen einem öffentlichen Interesse, welches ihnen, vertreten durch den Bund, übertragen wurde. Die Landesbank Baden-Württemberg betreibt ihr Kerngeschäft hauptsächlich von Süddeutschland aus. Sie besitzt zudem weltweit über mehr als 20 weitere Standorte. Als Universalbank ist die Landesbank Baden-Württemberg auf fast allen Tätigkeitsbereichen einer Großbank tätig. Künftig muss die Landesbank Baden-Württemberg in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Dies wurde von der Europäischen Kommission angeordnet, jedoch ist es den bisherigen Eigentümern möglich, nach der Transformation in eine Aktiengesellschaft weiterhin über die Eigentumsrechte an der Bank zu verfügen.
Die KfW Bankengruppe nimmt innerhalb der deutschen Großbanken eine Sonderstellung ein. Sie ist nicht nur, wie die Landesbank Baden-Württemberg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, sondern sie hat spezialisierte Aufgaben die dem Nutzen der breiten Bevölkerung dienen soll. Besonders den Existenzgründern und dem unternehmerischen Mittelstand soll die staatlich geförderte KfW-Bank ihre Angebote zur Verfügung stellen. Zudem soll sie die Finanzierung von erneuerbaren Energien und Infrastrukturmaßnahmen forcieren. Bereits der Name der KfW Bank spiegelt ihre volkswirtschaftliche Bedeutung wieder. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau wurde errichtet um den Wiederaufbau nach Kriegsende zu finanzieren. Der Bund verfügt über ein Großteil des Kapitals der KfW Bank und haftet für alle Kredite des Instituts. Aufgrund dieses Sicherungsmodells erhält die KfW Bank ausgezeichnete Bonitätsbewertungen. Sie wird mit der Bewertung AAA eingestuft, was einer bestmöglichen Beurteilung gleichkommt. Daher ist sie als Finanzdienstleister für konservativ orientierte Kunden ein begehrter Geschäftspartner geworden.
Welche konkreten Produkte eine Bank ihren Kunden zur Verfügung stellt bestimmt in erster Linie der Markt. Finanzdienstleistungen von Banken setzen sich in der Regel aus einem Leistungsbündel zusammen, welches aus den Komponenten Kernprodukt, Zusatzleistungen und dem Schaffen neuer Produkte besteht. Das Kernprodukt hinsichtlich der Bankleistungen besteht aus finanzbezogenen Bedürfnissen wie etwa das Sparen, Anlegen, Finanzieren und Vorsorgen. Dies wird erweitert durch eine Fülle von Zusatzleistungen, um so umfassend auf die Ansprüche der Kunden einzugehen. Spezialbanken sind in der Lage, mit dem speziellen Wissen ihrer Mitarbeiter Bankprodukte zu offerieren, die eine besonders hohen Kundennutzen aufweisen. Zudem können sie aufgrund ihrer Spezialisierung außerordentlich kostengünstig ihre Produkte anbieten. Diese Kostenvorteile geben Spezialbanken am Markt in Form von niedrigen Preisen weiter. Für Spezialbanken entsteht dadurch einzig der Nachteil, dass sie sich auf einem monostrukturellen Feld befinden und dadurch in Abhängigkeit bestimmter Sektoren begeben. Dies führt dazu, dass die Stabilität des Unternehmens im Krisenfall gefährdet wird. Nach den letzten Entwicklungen im Bankensektor sollte der Kunde diesen Faktor nicht unterschätzen. Universalbanken verfügen dem gegenüber über eine ausgewogene Auslastung ihrer bankbetrieblichen Kapazitäten. Zudem verursacht das ausgewogene Angebotskonzept der Universalbanken oft eine langfristige Kundenbindung. Durch die Kombination von Kredit-, Aktien-und Anlagegeschäft im Allgemeinen streut sich das Unternehmensrisiko für Universalbanken breiter und führen so tendenziell zu einer stabilen Gewinnlage.
3. Kredite als Finanzdienstleistungen
Mit einem Kreditvertrag ist es dem Geldnehmer möglich, sich zeitnah nach dem Vertragsabschluss Zahlungsmitteln zukommen zu lassen. Je nach Bedürfnis des Geldnehmers unterscheidet man zwischen einem Investition- oder einem Konsumkredit. Das Kreditgeschäft besteht dabei in der zeitlich begrenzten Überlassung von Zahlungsmitteln. Der Geldnehmer verpflichtet sich seinerseits den Geldbetrag, in der ihm überlassenen Höhe, zuzüglich der vereinbarten Zinsen zu einem späteren Zeitpunkt an seinen Geldgeber zurückzuzahlen. Bei der Festlegung der Höhe des Zinssatzes gibt es im wesentlichen folgende Möglichkeiten: Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit des Kreditvertrags starr festgelegt oder der Zinssatz wird an die Entwicklung des Leitzins gekoppelt.
Gläubiger gewähren Kredite im Vertrauen darauf, dass die vereinbarten Leistungen vom Geldnehmer vertragskonform erbracht werden. Allerdings unterliegen die Ansprüche der Gläubiger verschiedenen Risiken, die von dem Finanzdienstleister berücksichtigt werden. Wie bereits eingangs erwähnt, kommt es am Anfang eines Kreditvergabeprozesses zu einer Bonitätsprüfung. Hierbei wertet der Finanzdienstleister die finanzielle Situation des Geldnehmers aus. Ist die Kreditbeziehung zustande gekommen, so wird der Finanzdienstleister die wirtschaftliche Lage des Schuldners fortwährend kontrollieren und darauf achten, die Gefahr einer Insolvenz auszuschließen.
3.1. Verschiedene Kreditangebote
Der Kontokorrentkredit
Wird ein Kontokorrentkredit vergeben, so kann der Geldnehmer sein Konto bis zu einem vorher festgelegten Höchstbetrag überziehen. Der Kreditnehmer nimmt den Kredit nach seinem eigenen persönlichen Bedarf in Anspruch, so wie das die Abwicklung seines laufenden Zahlungsverkehrs jeweils erfordert. Der Kontokorrentkredit zeichnet sich dadurch aus, dass er meistens eine kurzfristige Laufzeit hat. Vor Vertragsabschluss kann der Kreditnehmer, zum Beispiel mit einer Bürgschaft, seinem Sicherheitsnachweis nachkommen.
Kredite, deren Laufzeit in der Regel über ein Jahr, oder auch weit darüber hinausgeht, bieten dem Geldnehmer die Möglichkeit sich langfristig Zahlungsmitteln zu verschaffen. Üblicherweise wird für solche Kreditverhältnisse ein fester Zahlungsplan vereinbart, und zumeist wird in der Folge eine Ratentilgung durchgeführt.
Der Hypothekenkredit
Der Hypothekenkredit wird an private Haushalte aber auch an Unternehmen vergeben. Solche Kredite bieten dem Kunden die Möglichkeit Bauvorhaben umzusetzen, sowie den Erwerb von Grundstücken zu ermöglichen. Meistens bleibt hierbei die jährliche Summe aus Zins und Tilgung während des gesamten Zeitraums der Finanzierung konstant. Betrachtet man den Zinssatz jedoch im Einzelnen, geht dieser von Jahr zu Jahr zurück, während der Tilgungsanteil steigt. Dies liegt darin begründet, dass sich der Zinssatz auf die jeweilige Restschuld bezieht. Der Finanzdienstleister, hier in Form des Kreditvvergebenden, bietet in der Regel monatliche Ratenzahlungen an, für Selbstständige sind jedoch auch Zahlungen pro Quartal möglich.
Speziell bei der Finanzierung von Bauvorhaben erfolgt die Auszahlung des Hypothekenkredits häufig in Abhängigkeit des Baufortschritts beziehungsweise nach Fertigstellung des Hauses. Für den letzteren Fall bieten Finanzdienstleister die Möglichkeit der Zwischenfinanzierung oder auch Vorfinanzierung an. Dies geschieht meist in Form von kurzfristigen und tilgungsfreien Krediten, die anschließend durch den langfristigen Hypothekenkredit abgelöst werden. Die Laufzeit von solchen Krediten ergibt sich aus den speziell vereinbarten Konditionen. Meist findet dies innerhalb eines Rahmens von 25-30 Jahren statt. Allerdings werden üblicherweise die Zinsen von solchen Krediten nur für einen kürzeren Zeitraum als die gesamte Laufzeit fest vereinbart. Normale Zinsbindungsfristen belaufen sich auf etwa zehn Jahre, aber auch kürzere Fristen sind ebenso möglich, wie etwa die Vereinbarung, die Zinssätze frei zu variieren.
Werden Zinssätze länger als zehn Jahre festgelegt, so wird dem Geldnehmer per Gesetz zugesichert nicht länger als zehn Jahre und sechs Monate an den festgelegten Zinssatz gebunden zu sein. In diesem Falle ist die Gesetzeslage deutlich zu Gunsten des Kreditnehmers, da der Finanzdienstleister sehr wohl an den fest vereinbarten Zinssatz über die Dauer von zehn Jahren hinaus gebunden ist. Am Ende dieser Fristen wird dem Kreditnehmer häufig die Möglichkeit eingeräumt, den Kredit ohne zusätzliche Kosten zu kündigen, und die am Ende des jeweiligen Finanzierungsabschnitts übrige Restschuld mit einer einmaligen Gesamtzahlung zu tilgen. Das gibt dem Kreditnehmer die Möglichkeit etwa auf günstigere Finanzierungsangebote umzusteigen. Finanzdienstleister bieten ebenfalls häufig sogenannte Sondertilgungen an.Eine Sondertilgung verläuft so, dass der Schuldner das Recht hat, außerhalb der festgesetzten Rückzahlungsvereinbarung seine Kreditschuld durch eine oder mehrere Zahlungen vorzeitig herabzusenken. Diese Sondertilgungen haben dabei meist eine Höchstgrenze und sind auch in der Häufigkeit, in der sie getätigt werden können, beschränkt.
Das Bauspardarlehen
Das Bauspardarlehen, ein weiteres Produkt von Finanzdienstleistern, bietet ebenfalls die Möglichkeit größere Investitionen, wie etwa einen Hausbau zu tätigen.
Nachdem der Geldnehmer über Jahre eine gewisse Bausparguthaben angespart hat und Zahlungsmitteln von einer Bausparkasse erhält, schuldet er der Bausparkasse einen Betrag in der Höhe der Differenz von Bausparsumme und seinem angesparten Sparguthaben. Während der Sparphase hat der Kunde die Möglichkeit den Bausparvertrag ruhen zu lassen oder er kann sich sogar das Guthaben ohne Inanspruchnahme des Darlehens auszahlen lassen. Während der Sparphase wird das entstehende Guthaben mit einem tariflich, für die gesamte Vertragsdauer, einheitlich festgelegten Zinssatz verzinst. Üblicherweise liegt dieser Zinssatz etwas unter denen, wie sie bei vergleichbar langfristigen Sparverträgen vorzufinden sind. Für den Kunden können jedoch bei Abschluss des Vertrages Gebühren anfallen, diese werden jedoch oftmals mit dem Sparguthaben gegen verrechnet.
Das gewährte Darlehen, welches im Bausparvertrag zugesichert wird, wird ähnlich wie beim Hypothekenkredit mit Ratenzahlungen getilgt. Die Laufzeit jedoch unterscheidet sich meist von Hypothekenkrediten, da sie deutlich kürzer ist. Dies wird vom höheren Tilgungssanteil am Anfang der Kreditphase verursacht. Durchschnittlich liegt also eine Laufzeit für ein Bauspardarlehen bei etwa sieben Jahren. Auch die Verzinsung ist in aller Regel deutlich niedriger als bei Hypothekenkrediten, zudem ist der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit fixiert.Die Zahlungen des Geldnehmers zurück an den Finanzdienstleister sind üblicherweise in gleich bleibenden Monatsraten zu erbringen. Es kann einmal im Jahr eine Prämie anfallen, welche zur Deckung einer verpflichtenden Restschuldversicherung verwendet wird.
Zur Aufnahme eines Baudarlehens akzeptiert der Finanzdienstleister das Grundpfandrecht. So wird die Restschuld, bei ausbleibender Zahlung des Kunden, etwa durch eine Zwangsversteigerung getilgt.Generell haben Bausparkassen sehr flexible Modelle. So ist es auch denkbar, dass ein Bausparer bereits vor der Zuteilung eines Bausparvertrages eine Vorfinanzierung erhält. Dabei vergibt die Bausparkasse selbst oder auch ein anderes Kreditinstitut einen Kredit in der Höhe der späteren Bausparsumme. Es werden dabei verschiedene Kreditformen in den späteren Bauspar-Kredit umgewandelt. Eine solche Vorfinanzierung wäre zum Beispiel nötig, wenn der Geldnehmer noch nicht die notwendige Höhe seines Sparguthabens erreicht hat und somit die Voraussetzungen für den Vertrag eines Bausparerdarlehens noch nicht gegeben sind. Als Sicherheit wird auch bei dieser Vorfinanzierung das Pfandrecht an die Bank übertragen. Dieses Pfandrecht würde ebenso bei Zahlungsausfall zur Tilgung der Restschuld verwendet werden.
Der Ratenkredit
Kreditinstitute bieten privaten Personen zur Anschaffung von Gebrauchsgütern oder aber auch zur Finanzierung gewisser Vorhaben Darlehen an, die mit dem allgemeinen gebräuchlichen Begriff Ratenkredit bezeichnet werden. Oftmals spricht man auch von Konsumentenkredit oder Privatdarlehen. Der Kreditnehmer kann mit einem solchen allgemein gehaltenen Ratenkredit etwa mittelfristige Ausbildungsmaßnahmen finanzieren. Die Laufzeit liegt meistens zwischen zwei und fünf Jahren. Die Höhe des Kredits kann deutlich schwanken, liegt aber in den meisten Fällen unter € 50.000 und zählt somit zu den Kleinkrediten. Meistens fällt bei Vertragsabschluss eine Bearbeitungsgebühr an. Die Rückzahlung erfolgt zumeist in gleich bleibenden Monatsraten. Eine Besonderheit des Ratenkredits liegt in der Verzinsung. Unabhängig von der erbrachten Tilgungsleistungen bezieht sich der Zinssatz auf die ursprüngliche Kreditsumme. Der Kreditnehmer sollte sich daher ausreichend über das Zinsmodell dieser Kreditform informieren. Zu beachten ist hierbei, dass der Zinssatz in Form eines Monatszinses angegeben wird und dieser naturgemäß zwölf mal niedriger ausfällt als dann der tatsächliche Jahreszins. Darüber hinaus wird der Zinssatz prozentual an die Anfangsschuld gekoppelt und festgesetzt. Das bedeutet, dass die Zinsbelastung bezüglich der noch verbleibenden Restschuld ständig zunimmt. Zudem werden in Verbindung mit Ratenkrediten auch häufig Restschuldversicherungen abgeschlossen. Bei Eintritt des Schadenfalls, etwa wenn der Schuldner erwerbslos wird, zahlt die Versicherung den vereinbarten Geldbetrag direkt an den Finanzdienstleister. Die Versicherungssumme ist dabei meistens so bemessen, dass sie im Schadensfall der Summe des Kreditnehmers entspricht. Im Falle der Erwerbslosigkeit übernimmt das Versicherungsunternehmen jedoch die Zahlung der Kreditraten nur so lange, bis der Kreditnehmer wieder in der Lage ist ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Durch Prämienzahlungen an die Versicherung wird somit das Kreditrisiko des Schuldners an eine Versicherung übertragen. Häufig werden die Prämien zusätzlich zur Tilgung und zu den Zinsen in die monatlichen Raten mit einbezogen. Ratenkredite werden üblicherweise in Paketen angeboten. Der Geldnehmer kann hierbei meist aus vordefinierten Angeboten mit jeweils festgelegten Kredithöhen und Laufzeiten wählen. Die Vergabe eines Kredits unterliegt jedoch auch den Kriterien, welche der Bonität des Kunden zu Grunde gelegt werden.
Zum Einen bieten Sparkassen und auch zahlreiche private Kreditbanken seit Jahren standardisierte Ratenkredite an. Zum Anderen gibt es aber auch Kreditbanken, die sich überwiegend auf die Kreditvergabe an Privatpersonen spezialisiert haben. Als Ergänzung ist noch zu erwähnen, dass Ratenkredite auch durch externe Vermittler zu Stande kommen. Eigenständige Kreditvermittler, die überwiegend privaten Haushalten Kredite vermitteln, treffen eine feste vertragliche Vereinbarung mit einer Bank. Diese Vereinbarung wird in dem sogenannten Einreichervertrag festgelegt. Der Kreditvermittler erbringt dem Kreditnehmer wichtige zusätzliche Leistungen, so kann er zum Beispiel den Markt unter Betracht der verschiedensten Konditionen analysieren und vergleichen. Da ein externer Vermittler nicht an eine bestimmte Bank gebunden ist, kann er eventuell günstigere Angebote für den Kreditnehmer finden. Zusätzlich können Kreditvermittler auch Beratungszeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten anbieten und somit flexibel auf die Bedürfnisse der Geldnehmer reagieren. Bevor ein potentieller Kreditnehmer jedoch mit einem Kreditvermittler in Verbindung tritt, sollte er sich über dessen Seriosität und über die zu erbringenden Entgelte an den Vermittler gründlich informieren. Grundsätzlich ist weder die Vermittlung von Krediten noch die Berechnung eines Entgeltes dafür, als bedenklich anzusehen. Es besteht im Grunde kein Unterschied zu anderen Dienstleistungsbranchen. So hängt die Balance zwischen Kundeninteresse und Provisionsgier vom Charakter des jeweiligen Dienstanbieters ab. Gute oder schlechte Beispiele lassen sich somit in jeder Branche finden.
Versicherungen, besonders Lebensversicherungsunternehmen, zeichnen sich dadurch aus, dass sie über einen sehr langen Zeitraum hinweg aus den abgeschlossenen Verträgen mit ihren Kunden höhere Zahlungseingänge erzielen, als sie etwa an Auszahlungen in Form von Versicherungssummen zu erbringen haben. Dadurch sind Versicherer darum bemüht, die eingegangenen Überschüsse mittelfristig zu investieren. Dieses Vorgehen hat eine hohe Bedeutung für die gesamte Wirtschaft eines Landes. Wie sie Ihr Vermögen anlegen, können die Versicherer allerdings nicht völlig frei wählen. In ihren Entscheidungen sind Sie an das Aufsichtsrecht gebunden. So müssen Versicherungsunternehmen in Form von Deckungsrückstellungen künftig zu zahlende Versicherungsleistungen für bereits abgeschlossene Versicherungsverträge decken. Aus diesen Rückstellungen werden auch Prämien an Kunden ausbezahlt. Zudem sorgt das so genannte Sicherungsvermögen dafür, dass im Falle der Insolvenz des Versicherungsunternehmens die Kunden ihre ihnen zustehenden Leistungen auch erhalten. Zudem wird Versicherungsunternehmen vorgeschrieben ihre Investitionen oder Anlagemöglichkeiten hinsichtlich der Anlagesicherheit zu prüfen. Das bedeutet, dass nur Anlageformen erlaubt sind, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit einen gewinnbringenden Rückfluss des eingesetzten Kapitals ermöglichen. Ein ebenfalls wichtiger Faktor bezüglich der Wahl der Anlageform von Versicherungen bildet die zu erwartende Rendite. Hierbei muss sich die Rendite nach Abzug der Steuern als rentabel erweisen, um als Anlageform gewährt zu werden. Zudem muss ein Versicherungsunternehmen immer über ausreichend Liquidität verfügen, um jederzeit zahlungsfähig zu bleiben. Die gesetzlichen Anlagevorschriften belassen dem Unternehmen jedoch gewisse Freiheiten um nicht zu einer schädigenden Einflussnahme zu führen.
Für die Überwachung der Einhaltung der vorgegebenen Sicherungskriterien ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verantwortlich. Die Aufsicht hat ihren Sitz in Frankfurt und bildet eine Abteilung des Finanzministeriums. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert in der Funktion einer Aufsichtsbehörde alle Bereiche der Finanzwirtschaft in Deutschland. Das Hauptaugenmerk der Aufsicht liegt auf Banken, Versicherungen und dem Wertpapierhandel. Ihre Aufgabe ist es die Seriosität und Verlässlichkeit des deutschen Finanzsystems zu gewährleisten. Ihr Auftrag hat zudem im öffentlichen Interesse, dies bedeutet im Sinne der Konsumenten stattzufinden. Die Bundesanstalt überprüft die Liquidität von Banken und Versicherungen und schafft somit vertrauensbildende Maßnahmen für Aktionäre, Versicherte und Bankkunden.
Versicherungsunternehmen haben trotzdem die Möglichkeit Ihr Vermögen in Form von Darlehen an Unternehmen oder an Privatpersonen anzulegen. Kreditnehmende Unternehmen wiederum dürfen hierbei nicht selbst finanzmarkttechnisch aktiv sein, umso im Krisenfall in der Finanzbranche nicht das Versicherungsunternehmen mit zu schädigen. Solche Darlehen an gewerbliche Betriebe bezeichnet man generell als Schuldscheindarlehen, da früher das Darlehen in Form eines Schuldscheines gegengerechnet wurde. Heutzutage wird jedoch auf das Aushändigen eines Schuldscheins verzichtet. Die Laufzeit von Schuldscheindarlehen beträgt meist 5-10 Jahre. Der Kreditbetrag befindet sich meist oberhalb von € 500.000 und kann durchaus mehrere Millionen Euro umfassen. Das Darlehen kann zu einem bestimmten Zeitpunkt gesamtheitlich zurückgezahlt werden oder ebenfalls im gleichmäßigen Raten. Gewerbliche Unternehmen haben dazu die Möglichkeit einen gewissen Zeitraum als tilgungsfrei zu vereinbaren. Der Zinssatz wird in den meisten Fällen für die gesamte Laufzeit festgeschrieben und die anfallenden Zinsen sind oft im Halbjahres- oder Jahresrhythmus fällig.
Der weltgrösste Finanzdienstleistungskonzern, nämlich die Allianz SE hat seinen Sitz in Deutschland. Das Versicherungsunternehmen ist an der Frankfurter Börse indiziert. Die Allianz SE weist einen Gesamtumsatz von über € 100 Milliarden pro Jahr auf. Die Allianz SE delegiert Anlagewerte sowohl für Privatpersonen als auch für organisierte Anleger wie etwa Investmentfonds.
4. Leasing als Finanzdienstleistung
Eine weitere besondere Form der Geldvergabe, oder besser gesagt der Gütervergabe, findet innerhalb eines so genannten Leasingvertrags statt. Unter Leasing bezeichnet man unterschiedlichste Vertragsarten, die jedoch gewisse Regelungen gemeinsam haben. Unter anderen beinhaltet ein Leasingvertrag die Vorgabe, dass ein Leasinggeber sich verpflichtet einen Gegenstand dem Leasingnehmer zur Verfügung zu stellen und dafür so genannte Leasingraten erhält. Die Dauer für diese Leihgabe ist zeitlich begrenzt, daher könnte man auch sagen, dass Leasingverträge gewisse Gemeinsamkeiten mit Mietverträgen teilen. Leasingangebote können von den Anbietern unterschiedlich ausgestaltet werden. Beim Leasing eines Automobils etwa, kann sich der Leasinggeber zusichern lassen, dass der Leasingnehmer künftige Servicearbeiten vom Leasinggeber selbst durchführen lässt. Im Gegenzug kann der Leasinggeber durchaus sehr kurze Kündigungsfristen gewähren. Generell ist zu beachten, dass die Verantwortung über das gelieferte Objekt beim Leasingnehmer liegt. Kosten oder Schäden, wie technische Defekte, aber auch Diebstähle sind im Allgemeinen vom Leasingnehmer zu tragen. Das sogenannte Finanzierungsleasing unterscheidet sich von der vorher erwähnten Leasingmethode. Die Verträge sind hierbei für längere Zeitspannen unkündbar. Dies wird generell als Mietzeit bezeichnet und kann zur Gänze die übliche Nutzungsdauer des Objekts umfassen. Zudem muss der Leasingnehmer meist eine Anfangszahlung tätigen. Grundsätzlich möchte der Leasinggeber alle seine Ausgaben gedeckt wissen und kann daher auf vertraglich zugesicherte Zusatzleistungen verzichten. Auch beim Finanzierungsleasing trägt die Verantwortung über das Objekt der Leasingnehmer und muss eventuell aufkommende Defekte selbst reparieren, bzw. auf eigene Kosten beheben lassen. Meist wird ein Leasingangebot einem Kreditangebot vorgezogen, da sich das Leasing hinsichtlich der Nutzbarkeit des Objekts nicht allzu sehr von einem realen Kauf unterscheidet. Je nach Höhe der Leasingraten können hier deutliche Unterschiede zu einem Sofortkauf auftreten.
Nach Ende der Mietzeit kann das Objekt an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Alternativ kann der Leasingnehmer das Objekt zu einem zuvor festgelegten Preis kaufen. Dies stellt eine Option dar, der Leasingnehmer ist jedoch nicht gezwungen das Objekt in sein Eigentum zu übertragen. Zudem gibt es Angebote bei welchen der Leasingnehmer nach Beendigung der Mietzeit das Objekt weiterhin mieten kann, aber nicht muss.
Vor Abschluss eines Leasingvertrages sollten sich Interessenten eines Objekts gründlich von einem professionellen Finanzdienstleister beraten lassen oder sich selbst Informationen zur Beurteilung von diversen Angeboten einholen. Leasing stellt häufig nur eine von mehreren Finanzierungsmöglichkeiten dar. Dabei ist es wichtig, sorgfältig über die Vorteile und Nachteile des Leasings gegenüber anderen Finanzierungsmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt zu werden. Leasing oder das Aufnehmen eines Kredits sind mit unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen verbunden. Dies ist besonders für Unternehmen bei der Entscheidung des Finanzierungsmodels mit einzubeziehen. Ein weiterer Faktor den besonders gewerbliche Unternehmen berücksichtigen sollten, ist die Tatsache, dass Leasingverträge bilanzunwirksam sind. Dies kann in gewissen Situationen für das Unternehmen von Vorteil sein. Darüber hinaus kann je nach Leasingvertrag die Situation auftreten, dass das Objekt nach Ablauf der Mietzeit dem Leasingnehmer nicht mehr zur Verfügung steht, während es im Falle des Kreditkaufs weiter genutzt werden könnte. Grundsätzlich ist für alle Leasingnehmer das Eigentumsrisiko zu beachten, welches objektbezogene Gefahren oder Schäden betrifft. Der Leasinggeber bleibt zwar Eigentümer des Objekts während der ganzen Laufzeit und wäre somit auch für das Objekt verantwortlich, jedoch wie bereits erwähnt sind die Verträge oftmals so ausgearbeitet, dass der Leasinggeber von seinen Pflichten freigestellt wird. Das Risiko der Beschädigung oder Vernichtung des Objekts wird also auf den Leasingnehmer abgewälzt. Trotzdem kann Leasing als eine Form der Arbeitsteilung angesehen werden, da der Leasingnehmer das Objekt im Gegensatz zum Kreditkauf nicht selbst beschafft, ursprünglich finanziert, versteuern muss und am Ende entsorgt. Diese Aufgaben hat der Leasinggeber zu übernehmen.
Finanzdienstleister, welche Leasingangebote offerieren sind etwa die Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH, die Deutsche Anlagen Leasing oder die Hannover Leasing. Diese beispielhaft aufgeführten Leasinggeber decken das breite Gebiet ein Leasingsangeboten ab. So ist etwa die Alphabet Fuhrpark Management GmbH Teil der BMW Gruppe und bietet Leasing ganzer Fuhrpark-Managementsysteme an. Das Unternehmen wurde zwar in Großbritannien gegründet, ist aber auch in Deutschland tätig. Die Deutsche Anlagenleasing hingegen bietet als Finanzierungsdienstleister vor allem Leasing für Immobilien an. Der Kundenstamm besteht zum großen Teil aus Kunden aus Industrie und den öffentlichen Gemeinden. Die Hannover Leasing GmbH bietet ihren Geschäftskunden ein breites Spektrum an Leasingmöglichkeiten an, welches vom Automobilleasing bis hin zum Wohnungsleasing reicht.
5. Wertpapiere
Neben der Geldeinlage bei Banken und Lebensversicherungsunternehmen stellt der Kauf von Wertpapieren eine wesentliche Anlageform dar. Als Wertpapiere werden Urkunden bezeichnet, mit welchen man einen Anspruch auf Waren oder Werte zuerkannt bekommt. Interessant sind in der Regel Wertpapiere, die an den Börsen gehandelt werden.
Wertpapiere werden hinsichtlich der in ihnen bekundeten Ansprüche in drei verschiedene Gruppen unterteilt. So gibt es festverzinsliche Wertpapiere, Aktien oder auch Anteile an Kapitalanlagegesellschaften. Zudem unterscheidet man zwischen so genannten Inhaberpapieren und Orderpapieren. Inhaberpapiere laufen nicht auf eine bestimmte Person, sondern können vom jeweiligen Inhaber des Papiers umgesetzt werden. Der Besitzer gilt also als Verfügungsberechtigter. Es genügt eine einfache Übergabe um die Besitzervollmacht an eine andere Person zu übertragen. Oderpapiere sind im Gegensatz dazu auf den Namen einer Person ausgestellt worden. Jedoch hat auch diese Person die Möglichkeit sein Papier an eine andere Person weiterzugeben, indem er etwa auf der Rückseite des Wertpapiers einen Übertragungsvermerk anbringen. |
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Erworbene Wertpapiere werden von so genannten Händlern an der Wertpapierbörse gehandelt. Für den Einzelnen ist es daher nötig seine Wertpapiere über einen Händler an der Börse zu veräußern oder zu erwerben. Der Händler kann hierbei auch von Banken oder anderen Investmentfirmen beauftragt sein. Der Börse gegenüber muss dabei der Händler für die aus dem Geschäften entstehenden Pflichten einstehen. Auch wenn der auftraggebende Anleger seinen Verpflichtungen nicht nachkommen würde, müsste der Händler den vereinbarten Kaufpreis an der Börse zahlen.
Will ein Unternehmen selbst erreichen, dass seine Aktien an einer der Deutschen Börse gehandelt wird, so muss dieses Unternehmen bei der betreffenden Börse einen Antrag hier zu stellen. In diesem Antrag muss das Unternehmen den Nachweis über seine Aktionärsstruktur, das Geschäftsfeld oder auch Tätigkeitsdauer erbringen. Zudem muss sich das Unternehmen zur Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln verpflichten, insbesondere zur Wahrung der Transparenz und Informationspflicht. Die genauen Richtlinien für die Zulassung von Aktien zum Handel an der Börse ergeben sich aus dem Börsengesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz. Darüber hinaus stellen die unterschiedlichen Börsen ihre jeweiligen Geschäftsbedingungen dem Handel voraus.
Anleger, die ihr Vermögen in Börsen gehandelten Wertpapieren anlegen möchten, nutzen hierfür normalerweise die Dienstleistungen von Kreditinstituten. Diese bringen im Auftrag des Kunden die Wertpapieren in den Börsenhandel ein und übernehmen zu dem die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapieren. Dies wird hinlänglich als Depotgeschäft bezeichnet. Das Kreditinstitut kann bezüglich des Wertpapierhandels in verschiedenen Rollen auftreten. Zum Einen kann das Institut das Geschäft des Kunden vermitteln und für diese Vermittlungsentgelte beziehen oder das Kreditinstitut kann selbst die Geschäfte ausführen und mit dem Guthaben des Kunden verrechnen. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass das Kreditinstitut mit dem Kunden einen Festpreis vereinbart und selbst als Auftraggeber die Geschäfte umsetzt. Der Bankkunde erhält in diesem Fall den zuvor festgelegten Betrag, welcher sich aus dem Wertpapiergeschäft ergibt.
Bezüglich des Depotgeschäfts sei erwähnt, dass die Verwahrung der Wertpapierurkunden heutzutage weitgehend über die zentrale Wertpapiersammelbanken erfolgt. Bei dieser Sammelbank sind ausschließlich Kreditinstitute als Hinterleger erfasst. Die Kreditinstitute führen ihrerseits so genannte Depots ihrer Kunden in welchen verzeichnet ist, in welcher Anzahl verschiedener Wertpapiere für den jeweiligen Kunden hinterlegt sind. Das Depotgeschäft setzt sich also aus dem Verhältnis zwischen Kunde, Bank und Wertpapiersammelbanken zusammen. Der Kunde hat hierbei nicht nur Anspruch auf seine hinterlegten Wertpapier gegenüber seiner Bank sondern auch gegenüber der Wertpapiersammelbank. Der Gefahr, dass Banken die Wertpapieren der Kunden eigenwillig gegenüber der Wertpapiersammelbank verwenden wird durch eine strenge Gesetzgebung entgegengewirkt.
Erzählt eine Aktiengesellschaft Gewinne, so werden diese zum Teil in Form einer Dividende an den Aktionär weitergegeben. Ein anderer Teil des Gewinns wird jedoch einbehalten und in Rücklagen der Aktiengesellschaft transferiert, um damit Investitionen zu tätigen, die Liquidität zu erhöhen oder Sicherheiten zu schaffen. Neben einer regulären Dividendenauszahlung kann es auch zu einer so genannten Dividende kommen. Gesondert Dividende entspricht einer einmaligen Ausschüttung an den Aktionär. Sonderdividenden haben in der Regel keinen langfristigen Auswirkungen auf den Der Unternehmensaktien, jedoch für gesondert Dividende kurzfristig zu einem Rückgang des Kurses um die Betragshöhe der Ausschüttung. Grundsätzlich haben Sonderdividenden ihren Nutzen für das Unternehmen darin, dass zur Bilanzoptimierung überflüssige Geldmitteln abgebaut werden können. Für den Kunden ist es zudem interessant zu wissen, dass Sonderdividenden steuerfrei zu behandeln sind, da diese Rücklagen bereits als Gewinne versteuert wurden.
Eine herkömmliche Dividendenausschüttung findet dann statt, wenn die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft dies mit einfacher Mehrheit beschließt. Der Vorstand hat hierbei ein Vorschlagsrecht über die Höhe des auszuschüttenden Betrags. Meistens wird die Dividende am Tag der Hauptversammlung ausgeschüttet. Aktieninhaber sind dazu verpflichtet die Dividenden mit der so genannten Abgeltungssteuer zu versteuern. Diese beträgt 25 % des Aktienwertes zuzüglich Solidaritätszuschlags und je nach Konfession ist auch hier die Kirchensteuer zu entrichten. Um eine möglichst hohe Dividende zu erhalten sollten sich Kunden vornehmlich an spezialisierte Finanzdienstleister wenden, welche gezielt in Wertpapiere von Unternehmen investieren, die ein hohes Dividendenpotenzial aufweisen. Generell gibt es nur sehr wenige Aktien, die monatlich Dividenden auszahlen. Hierbei sind Anlagealternativen wie Fonds oder Anleihen vorzuziehen.
Tätigt eine Bank Wertpapiergeschäfte im Auftrag eines Kunden so fallen für diesen Dementsprechende gebühren an. Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach dem Preis Vorgaben der jeweiligen Bank. Die Höhe der Gebühr wird hierbei von der Bank in eigenem Ermessen festgelegt. Wie bei allen anderen Unternehmen bezieht sich die Ausgestaltung der Gebühren auf die jeweilige Geschäftskonzeption des Unternehmens. Der Staat, als gesetzgebendes Organ nimmt hier keine gesetzlichen Regelungen vor. Jedoch wird von dem Finanzdienstleister erwartet, dass er seine Gebühren transparent anführt. Das bedeutet dass der Kunde vom Finanzdienstleister selbst die Möglichkeit erhält sich über die Gebührenhöhe und die Zusammenstellung der Gebühren genau zu informieren. Der Kunde hat zudem zu beachten, dass die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank es dem Unternehmen ermöglichen ihre Gebührenpolitik nach eigenem Ermessen zu ändern. Die Gesetzgebung ermächtigt den Kunden von Finanzdienstleister jedoch in einem solchen Fall dazu, dass der Kunde die Geschäftsbeziehung innerhalb von wenigen Wochen auflösen kann.
6. Anleihen
Eine herkömmliche Alternative zur Geldanlage in Aktien besteht im erwarb langfristiger festverzinsliche Wertpapiere, insbesondere Wertpapiere, die von öffentlichen Organen wie etwa Staaten, angeboten werden und über einen längeren Zeitraum hinweg zu einem gleich bleibenden Einkommen führen sollen. Hierbei verfügt der Käufer solcher Anleihen über keine gesellschaftlichen Mitgliedschaftsrechte. Als Herausgeber solcher Papiere können, Länder oder sogar Gemeinden auftreten, aber auch Unternehmen diverser Branchen. Anleihen werden natürlicherweise auch von ausländischen Organen vergeben.
7. Weitere Finanzdienstleister
Neben dem erwähnten Spektrum an Finanzdienstleistungen, gibt es ebenfalls Unternehmen die ihre nicht Finanz marktbezogenen Produkte durch Finanzprodukte erweitern. So bietet etwa der Einzelhändler Tchibo auch Versicherungsprodukte an. Das größte deutsche Warenhaus Arcandor bietet sowohl Kreditkarten als auch verschiedene Bankprodukte an. Diese Unternehmen versuchen die klassische Vermittlerrolle der Finanzdienstleister zu umgehen um neue Vertriebswege zu öffnen. Durch zunehmend branchenfremde Konkurrenten verschärft sich die Wettbewerbssituation, und der Kunde hat generell vielfältigere Ansprüche an seinen Finanzdienstleister, als dies früher der Fall war.
8. Fazit
Die wirtschaftliche Entwicklung hat sich in Gesamteuropa wieder stabilisiert, was sich positiv auf das gesellschaftliche Klima auswirkt. Von der guten Stimmung profitieren Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister im allgemeinen, da ihnen nur noch vereinzelt Kritik in Bezug auf ihr Geschäftsgebaren entgegengebracht wird. Die Finanzdienstleistungsinstitute haben sich für viele Verbraucher vielmehr zur echten Partner entwickelt, die den Menschen durch ihre Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit in einer Zeit unübersichtlicher Markte sowie in einer äußerst dynamischen Umwelt Sicherheit und Orientierung bieten. Der Großteil der Kunden bevorzugt daher auch nur höchstens ein oder zwei Bankverbindungen und zeigt sich relativ Geschäftstreue. Das hergestellte Vertrauen, dass die Kunden in Ihren Finanzanbietern setzen, zeigt sich insbesondere darin, dass sie ihm ihre persönlichen Kundendaten weit gehend zur Optimierung und Profilbildung überlassen. Zudem hat sich das Verständnis der Verbraucher hinsichtlich der Finanzwirtschaft deutlich verbessert. Die Erfahrungen aus der Finanzkrise zeigen deutlich auf, dass Konsumenten über ihre Produkte und den dazu gehörenden finanztechnischen Instrumenten zu wenig Bescheid wissen. Durch hohe Verluste in Krisenzeiten bemüht sich der Kunde mehr ein Verständnis über die Funktion seiner eigenen Produkte zu erlangen. Es lässt sich also eine steigende Entscheidungskompetenz in Finanzfragen feststellten. Der Kunde wird kritischer und setzt sich mehr mit der Produktpalette verschiedenster Anbieter auseinander.
Zur Zeit macht jedoch besonders Lebensversicherungsunternehmen das niedrige Zinsniveau zu schaffen. Für sie wird es immer schwieriger ihren Renditeankündigungen nachzukommen. Experten sind jedoch davon überzeugt dass der Finanzmarkt seine Funktionalität baldmöglichst zurück gewinnen wird. Dies geschieht auch durch den neu geschaffenen Regulierungsmaßnahmen, welche zu hohe systematische Risiken eindämmen und mehr Kontrolle bedeuten werden. Die Zusammenarbeit der des Anstalt für Finanzaufsicht, sowie das Bundesministerium für Finanzen und die Deutsche Bundesbank arbeiten aktiv daran die gesetzlichen Lücken in der globalen Weltwirtschaft zu schließen und den Informationsaustausch zu erhöhen, um dadurch mehr Stabilität in den Krisen gebeutelten Finanzsektor zu bringen. Ziel ist es, insbesondere das Risikomanagement von Kreditinstituten zu verbessern, um so die Robustheit des Marktes im ganzen zu stärken. Nicht nur der Endschuldner, sondern auch Finanzdienstleister selbst, werden künftig schärfere Vorschriften bezüglich ihrer Liquidität einzuhalten haben. Von ihnen wird zu dem eine konservativere Eigenkapitalpolitik verlangt werden. Nach dem großen finanziellen Einbußen der Anleger während der Finanzkrise wird zudem daran gearbeitet den Anlegerschutz deutlich zu verbessern und auszubauen. Dem Anleger sollen künftig mehr Rechtsmittel zur Verfügung stehen, um sich gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf dem Finanzsektor wehren zu können. Die so genannte Falschberatung soll vehement eingedämmt werden, die Verjährungsfrist von Ansprüchen auf Schadensersatz soll ebenfalls angehoben werden. Wie bereits erwähnt verfügt der Kunde zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nur über ein vermehrtes Wissen über die Finanzwirtschaft im allgemeinen, zudem hat er auch ein gesteigertes Bedürfnis nach mehr Transparenz in Geschäften, die der Finanz Leister für ihn tätig. Ein Anleger hat die Möglichkeit über schriftliche Nachweise zu verfügen, dieser Finanzdienstleister über die getätigten Transaktionen zu führen hat. Der Finanzdienstleister ist auch im eigenen Interesse dazu verpflichtet dem Kunden diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
Dieses gesamtheitliche Maßnahmenpaket soll zu einem Rückgang der Beschwerden über Finanzdienstleister oder Kreditinstitute führen und das Vertrauen in sie bestärken.