Kredite und Darlehen der KfW für Privatpersonen
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Förderprogramme erhalten neben den Kommunen, den Unternehmen auch Privatpersonen. Somit haben auch Verbraucher als Privatpersonen de Möglichkeit, auf KfW-Kredite mit günstigen Zinsen zurückzugreifen. Gefördert werden hierbei die Kategorien „Bauen, Wohnen und Energieersparnis“, Fördermaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung“ sowie „Existenzgründung für Jungunternehmer“. Wer Förderprogramme aus der Rubrik Bauen, Wohnen und Energie sparen in Anspruch nehmen möchte, hat die Auswahl unter den Programmen „Altersgerechte Umbaumaßnahmen (z.B. barrierefreies Wohnen)“, „Energieeffizienz (Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Erneuerbare Energien)“ und „Hausbau bzw. Hauskauf“.
Ein weiterer Schwerpunkt der Fördermaßnahmen durch die KfW sind Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung. Hier haben zum Beispiel Studenten die Möglichkeit, auf diese Weise günstige Studentenkredite zu erhalten. Wer sich bereits in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase befindet, hat auch hier die Möglichkeit, neben dem KfW-Bildungskredit auch das BAföG-Bankdarlehen zu beantragen. Recht günstige Zinssätze erhalten somit die Sparten Beruf, Ausbildung und Studium, aber auch Ausbildung. Für Zielgruppen wie Studierende, die sich in einer Höheren Fachschule, einer Hochschule oder an einer Akademie befinden, stellt die KfW das BAföG Bankdarlehen bereit. Gefördert wird dabei nicht nur innerhalb, sondern auch nach Ablauf der Regelstudienzeit sowie bei einer Studienverlängerung bzw. für den Fall eines Ergänzungsstudiums.
Bei der Darlehensfestlegung wird auf den Einzelfall abgestellt und wird vom Amt für Ausbildungsförderung zur Verfügung gestellt. Hinzuverdienstmöglichkeiten sind in diesem Falle bis zu einer Höhe von 400 Euro erlaubt. Aber auch all diejenigen, die aus der normalen BAföG-Förderung herausfallen, haben eine Möglichkeit, bestimmte Fördermaßnahmen zu erhalten. Hierfür stellt die KfW nämlich all denjenigen ein BAföG-Bankdarlehen zur Verfügung, die sich im letzten Abschnitt einer Ausbildung bzw. eines Studiums befinden. Zudem darf das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten sein. Lediglich Fördermaßnahmen für Absolventen des zweiten Bildungsweges sind von dieser Altersbeschränkung nicht betroffen. Gefördert werden diesbezüglich neben allen Berufstätigen, die keine formelle Hochschulzugangsberechtigung besitzen auch Personen, die eine Ausbildung aus persönlichen Gründen erst ab dem 30. Lebensjahr oder noch später beginnen.
Die Auszahlung des KfW-Bankdarlehens erfolgt dabei in monatlichen Teilbeträgen. Dem jeweiligen Zinssatz liegt der 6-Monats-EURIBOR zu Grunde, der mit einem 1-prozentigen Aufschlag versehen ist und zweimal jährlich angepasst wird. Der Kredit enthält keine Kosten oder Gebühren und kann über einen Zeitraum von zwanzig Jahren zurückgezahlt werden, zusätzliche Tilgungen sind stets möglich. Die Tilgung beginnt ab dem siebten Monat nach Ende der monatlichen Darlehens-Teilbetragsauszahlung. Neben dem KfW-Bankdarlehen erhalten Interessierte auch einen KfW-Bildungskredit das sich wiederum an Schüler und Studenten wendet, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Ausbildungsstadium befinden. Gefördert wird neben einem Aufbaustudium auch ein Praktikum. Der Vorteil: Der Bildungskredit wird unabhängig vom BAföG vergeben. Zudem spielen weder das eigene Einkommen noch das Vermögen der Eltern eine wesentliche Rolle bei der Antragstellung. Förderfähig sind allerdings nur Personen ab dem 18. Lebensjahr sowie bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres. Auch sollte die Studiendauer nicht über 12 Semester liegen. Das Studium hat, um die Förderung zu erhalten, an einer BAföG-anerkannten Hochschule bzw. Universität stattzufinden.
All diejenigen, die also ihren ersten Studiengang abgeschlossen haben und nunmehr ein Master-, Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium absolvieren möchten, haben einen Anspruch auf den KfW-Bildungskredit. Gebunden ist der Kredit allerdings an die Deutsche Staatsbürgerschaft bzw. wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort sich in Deutschland befindet bzw. wenn ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist. Gleiches gilt, wer vor Beginn seiner Ausbildung in Deutschland mindestens fünf Jahre erwerbstätig war. Die Höhe der maximalen Darlehenssumme wurde auf 7.200 Euro festgelegt, die Auszahlung erfolgt monatlich in 100, 200 bzw. 300-Euro-Teilbeträgen. Sicherheiten müssen von den Antragstellern keine gestellt werden, zudem ist das KfW-Darlehen einkommens- und elternunabhängig. Eine Rückzahlung hat erst vier Jahre nach Erhalt der ersten Auszahlung stattzufinden.
Wer in seinem Beruf bereits praktische Erfahrungen gesammelt hat und sich deshalb beruflich verbessern möchte, für den steht das Meister-BAföG der KfW zur Verfügung. In diesem Bereich wird entsprechend die praktische Tätigkeit selbst gefördert. Der Vorteil: Das Meister-BAföG der KfW kann in jeder Phase der beruflichen Weiterbildung in Anspruch genommen werden und gilt dabei sowohl für Weiter- als auch für Fortbildungsmaßnahmen. Zum zinsverbilligten KfW-Darlehen können Interessierte zudem noch weitere individuelle Zuschüsse erhalten. Zudem besteht beim Meister-BAföG der KfW keinerlei Altersbegrenzung. Förderfähig sind neben den Weiterbildungsmaßnahmen als Fachkraft des gewerblichen Handels, der Industrie oder der Wirtschaft auch Maßnahmen bei technischen Berufen oder in der Landwirtschaft.
Ein ganz wichtiger Punkt muss hier auch noch angesprochen werden: Förderfähig sind auch alle Weiterbildungen, die im Erziehungs- und Altenpflegebereich anfallen. Bei der Förderfähigkeit finden auch hier keine Altersbeschränkungen statt, allerdings müssen Geförderte die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. sich perspektivisch auf eine dauerhafte Arbeit in Deutschland festlegen. Die Auszahlung erfolgt als monatlicher Betrag zum Lebensunterhalt, die jeweilige Höhe wird bestimmt durch eigenes Einkommen, vorhandenem Vermögen, dem Familienstand sowie der Anzahl der Kinder. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird ein Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent erteilt. Dieser muss vom Geförderten nicht mehr zurückbezahlt werden. Die Höchstgrenze für den KfW-Kredit liegt bei 10.266 Euro (Stand 04.2011).
Förderfähig sind insgesamt 36 Monate an Vollzeitmaßnahmen bzw. 48 Monate an Teilzeitmaßnahmen. Die Zinssätze sind variabel gestaltet und richten sich nach dem 6-Minats-EURIBOR. Die ersten zwei Jahre stellen eine tilgungsfreie Zeit für den Geförderten dar. Eine weitere Möglichkeit stellt der KfW Studienkredit dar, der an Studenten während der gesamten Studiendauer vergeben wird. Dieser Kredit braucht – im Gegensatz zu den Studentenkrediten von Banken – erst nach Ende des Studiums getilgt werden. In aller Regel dient der Studentenkredit zur Finanzierung des Lebensunterhalts neben dem Studium. Dadurch benötigt der Student nicht unbedingt einen Nebenjob, weshalb er sich besser auf sein Studium konzentrieren kann und dadurch auch eine entsprechende Studienverkürzung anstreben kann. Dies wiederum spart zusätzlich Studiengebühren.
Um in den Genuss einer solchen Finanzierung zu gelangen, müssen Studenten zu Beginn der Finanzierung das 18. Lebensjahr vollendet haben, die längste Förderung endet mit 30 Jahren. Zudem muss das Studium an der Hochschule, der Fachhochschule oder an der Universität als Vollzeitmaßnahme erfolgen. Die Schule muss entweder staatlich oder staatlich anerkannt sein. Zudem darf der Kreditnehmer noch nicht über einen Hochschulabschluss verfügen, so dass eine Förderung eines Zweitstudiums leider nicht in Frage kommt. Eine Ausnahme bildet lediglich der Bachelor-Abschluss. Da dieser nicht als abgeschlossenes Erststudium angesehen wird, kann entsprechend auch noch ein daran folgender Master-Studiengang per Studienkredit gefördert werden. Weitere Voraussetzung ist die Deutsche Staatsbürgerschaft, ausreichend ist allerdings, dass man Familienangehöriger eines Bundesbürgers ist. Förderfähig ist das Studium über 14 Semester, ausgekehrt werden Monatsbeiträge zwischen 100 und 650 Euro, maximal 14 Semester á 650 Euro. Eine Stellung von Sicherheiten erfolgt nicht, die Auszahlung ist einkommensunabhängig vom eigenen Einkommen bzw. vom Vermögen der Eltern.
Die jeweilige Ratenzahlung kann dabei flexibel vorgenommen werden, auch außerplanmäßige Tilgungen sind jederzeit möglich. Als maximale Rückzahlungsdauer werden von der KfW 25 Jahre festgelegt. Die Zinsen sind variabel festgelegt und richten sich am 6-Monats-EURIBOR aus. Rückzahlungen müssen nach minimal sechs bzw. maximal 23 Monaten nach Studienabschluss vorgenommen werden.
Eine weitere Förderung, an dem Privatpersonen profitieren können, liegt in der Finanzierung von Wohneigentum durch die KfW. Die Förderung greift im Bereich energieeffizientes Bauen, Wohnen und Sanieren. Darüber hinaus wird auch noch Wohneigentum gefördert – und zwar unabhängig von der jeweiligen Energieeffizienz. Gefördert wird dabei der Kauf oder der Bau von Wohneigentum, diese muss jedoch anschließend privat genutzt oder selbst bewohnt werden. Bei Vermietung oder Verpachtung ist eine Förderung hingegen nicht möglich. Darlehen werden sowohl für Häuser als auch für Wohnungen vergeben. Alle anfallenden Aufwendungen wie Grundstückskosten, Bau- und Baunebenkosten sowie Kosten für Außenanlagen können über dieses Darlehen gefördert werden. In dieses Programm fallen aber auch Kosten für Umbauten und Renovierungen.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, das erste Jahr ist tilgungsfrei. Bei einer Kreditlaufzeit von 20 Jahren lassen sich bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre nutzen, bei einer Laufzeit von 35 Jahren bis zu fünf. Weiterhin besteht eine Zinsbindungswahl zwischen fünf, zehn oder 15 Jahren, die Auszahlung erfolgt ohne Disagio zu 100 Prozent. Es besteht zudem eine kostenlose Sondertilgungsmöglichkeit. Die Höhe der Zinsen richtet sich zum einen nach der gewählten Zinsbindungsdauer, zum anderen nach der gewählten Kreditlaufzeit. Pro nicht abgerufenen Monat ergibt sich ein Bereitstellungszins in Höhe von 0,25 Prozent.