KfW-/ERP-Programme für Existenzgründer und junge Unternehmen

Die Programme der KfW gehen aber noch deutlich über die Ausbildungsfördermaßnahmen hinaus. Wer entweder den Aufbau einer wirtschaftlichen Existenz oder die Gründung eines Unternehmens durch günstige Kredite fördern will, hat auch hier äußerst gute Chancen durch einen entsprechenden Antrag über die KfW. Wer zum Beispiel ein Start-up plant, hat die Möglichkeit, dies über eine KfW-Startgeld-Förderung zu erreichen, bei dem die KfW bis zu 50.000 Euro an Unterstützungsleistung fördert.

Des Weiteren werden durch die KfW auch so genannte ERP-Regionalförderungsprogramme vergeben. Diese müssen allerdings vorab genau definiert und festgelegt sein. Gefördert werden in diesem Bereich insbesondere all diejenigen Maßnahmen innerhalb einer Region, die als strukturschwach gelten, die aber andererseits im jeweiligen Unternehmen wieder als Investition zuzurechnen sind. Hierunter fallen beispielsweise der Grundstückserwerb, die Finanzierung von Gebäuden sowie von Baumaßnahmen. Gleiches gilt für den Erwerb von Maschinen, Firmenfahrzeugen, der Anschaffung neuer Technologien sowie für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung. All diese Programme lassen eine Kombination mit anderen KfW-Fördermaßnahmen zu.

Die jeweiligen Finanzierungsanteile richten sich entsprechend nach den Regionen, wo sie zwischen 50 und 85 Prozent liegen. Der Höchstbetrag der jeweiligen Förderung liegt bei drei Millionen Euro, die Kreditlaufzeit ist wählbar zwischen fünf oder 15 Jahren. Hierbei ist sogar die Finanzierung von Bauvorhaben möglich. Den KfW-Kredit gibt es dafür mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren, wobei die ersten 10 Jahre festverzinslich sind, für den Rest gilt der jeweils gültige Zinssatz aus dem ERP-Programm. Die Auszahlung erfolgt dabei zu 100 Prozent, die zu entrichtende Bereitstellungsprovision 0,25 Prozent. Unter die KfW-Förderung fallen weiter alle energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen. Gefördert wird allerdings nur für den Fall, dass die Maßnahmen anschließend eine bestimmte Norm erfüllen, bspw. im Energieverbrauch. Interessenten haben dabei die Wahl, Fördermaßnahmen für ein neu saniertes Objekt oder für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Kredite werden daher gewährt für Dämmmaßnahmen, für Maßnahmen, die den Lüftungseinbau betreffen, sowie für Hauserneuerungen bzw. den Austausch von Fenstern oder Heizkörpern.

KfW-Start-up-Förderungen

Auch Start-up- und Existenzgründungen lassen sich über ein KfW-Darlehen fördern. Wer bezüglich seiner Existenzgründung Ausgaben für Investitionen oder die Anschaffung von Betriebsmitteln hat, kann auch hier auf Förderungen durch die KfW zurückgreifen. Dafür steht Interessenten das Programm „KfW-StartGeld“ zur Verfügung. Auf diese Förderung können sowohl Selbständige als auch Freiberufler und kleinere Unternehmen innerhalb der ersten drei Jahre nach Existenzgründung zurückgreifen. Existenzgründer erhalten hierdurch eine gute Basis, die sie für den wirtschaftlichen Erfolg aufwenden können, weil das KfW-Darlehen entsprechend dafür sorgt, dass der Betrieb mit all seinen notwendigen Mitteln ausgestattet werden kann.

Gefördert werden alle Maßnahmen wie zum Beispiel Betriebsübernahmen oder Unternehmensbeteiligungen. Letztere dürfen allerdings nicht passiv gestaltet werden, vielmehr muss der Beteiligte aktiv in diesem Unternehmen tätig sein. Gleichfalls findet die Förderung bei der Anschaffung von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen oder Anlagen statt. Auch Einrichtungsgegenstände, der Fuhrpark sowie alle anfallenden Baunebenkosten fallen unter dieses Förderprogramm. Gewährt wird das KfW StartGeld pro Person für maximal zwei Förderungen, die Höhe der maximalen Darlehenssumme liegt bei 50.000 Euro. Alle anfallenden Kosten werden dabei zu 100 Prozent finanziert. Der größte Vorteil liegt aber in der 80-prozentigen Haftungsfreistellung, bezogen auf die eigenen Hausbank. Hierdurch wird der Zugang zu diesem Darlehen deutlich erleichtert.

Der Höchstbetrag für die Betriebsmittelanschaffungen liegt bei 20.000 Euro, dieser Betrag muss aber von der Gesamtfinanzierungssumme in Höhe von 50.000 Euro abgezogen werden. Die Anlaufzeit ist tilgungsfrei und liegt zwischen einem oder zwei Jahren, wobei die Zinsen während der gesamten Laufzeit fest garantiert sind. Ein Abruf des bereitgestellten Darlehens ist maximal innerhalb von neun Monaten nach Bereitstellung möglich, je nicht abgerufenem Monat ist eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 Prozent zu entrichten.

ERP-Programme, gefördert durch die KfW, gibt es auch speziell für Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen. Das Programm dient aber speziell nicht nur für Gründungen, sondern Darlehen fließen auch für den Fall einer Existenzsicherung. Gefördert werden allerdings nur Maßnahmen, die innerhalb der ersten drei Jahre nach Gründung vorgenommen werden. Dabei spielt es aber keine Rolle, ob es sich um den Aufbau einer freiberuflichen Existenz oder um den Aufbau einer Unternehmung handelt. Der Kredit selbst wird als Nachrangdarlehen bereitgestellt, so dass Maßnahmen in Fremdfinanzierungen deutlich mehr gefördert werden, da ein Nachrangdarlehen als Eigenkapitalmaßnahme behandelt wird. Der weitere Vorteil liegt in der 100-prozentigen Haftungsübernahme durch die Hausbank.

Personen, die an einer Unternehmensneugründung oder aber an einer Unternehmensübergabe interessiert sind und zudem eine aktive Beteiligung anstreben (müssen), können ihre Existenz mit diesem Darlehen kostengünstig festigen. Gefördert wird neben dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden inklusive aller anfallenden Nebenkosten auch der vollständige Erwerb des Sachanlagevermögens sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Gleiches gilt für den Erwerb von Waren und Materialien, allerdings wird hier vorausgesetzt, dass diese zur Erst- bzw. Grundausstattung eines Unternehmens gehören. Die Anlaufzeit beträgt sieben Jahre und ist tilgungsfrei. Förderfähig sind die gesamten Aufwendungen aber nur für den Fall, dass der Jungunternehmer zusätzlich auch noch Eigenmittel vorweisen kann. Weitere Bedingung: Dieser Eigenanteil muss auf die Gesamtfinanzierungskosten verteilt zwischen 10 und 15 Prozent liegen (neue bzw. alte Bundesländer).

Der Höchstbetrag ist auf 500.000 Euro festgelegt, die Kreditlaufzeit auf maximal 15 Jahre. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist werden die Zinsen neu verhandelt. Die genannte Fördermaßnahme hat allerdings zwei Besonderheiten aufzuweisen: Darlehensnehmer müssen für den jeweils vorherrschenden Restschuldbetrag ein Garantieentgelt von einem Prozent entrichten. Hinzu kommt eine Vorfälligkeitse3ntschädigung für den Fall einer außerplanmäßigen Tilgung. Werden hingegen Gelder für eine Unternehmensfinanzierung benötigt, die in jeder Phase vergeben werden, stellt die Fördermaßnahme des KfW-Unternehmenskredits die optimale Finanzierungsstrategie dar. Finanziert werden sowohl Aufwendungen für Investitionen und Betriebsmittel, egal ob im Inland oder im Ausland. Da es keine besonderen Bedingungen für diesen Kredit gibt, können auch Existenzgründer darauf zurückgreifen.

Die Förderung kommt entsprechend für mittel- als auch für langfristige Maßnahmen in Frage. Der Antragsteller muss lediglich nachweisen, dass die Investitionen auch auf einen nachhaltigen Erfolg aufbauen. In den Förderbereich fallen somit Grundstücke, Gebäude sowie alle Baumaßnahmen. Aber auch Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge sowie die gesamte Betriebs- und Geschäftsausstattung lassen sich mit diesem Kredit kostengünstig finanzieren. Zudem ist es zulässig, diesen Kredit mit anderen KfW-Förderprogrammen zu kombinieren. Optimale Gestaltungsmöglichkeiten findet die Kombination „KfW StartGeld“ in Verbindung mit dem „KfW UnternehmerKredit“. Nicht nur die Zinssätze liegen äußerst günstig, auch eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent dient als Vorteil. Zinsbindungen können für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren festgelegt werden! Die maximale Höhe des Förderbetrages liegt bei 10 Millionen Euro.

KfW-Programme zur Eigenkapitalstärkung

Unternehmen, die insbesondere ihre Eigenkapitalbasis erweitern möchten, sollten hierfür das ERP-Beteiligungsprogramm für sich nutzen. Hierdurch kann eine optimale Refinanzierungsmöglichkeit des jeweiligen Beteiligungskapitalgebers erreicht werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist allerdings ein Vorliegen einer Garantie durch die Bürgschaftsbank. Wer die Möglichkeit zur Eigenkapitalstärkung in Anspruch nimmt, eröffnet sich hierdurch auch die Möglichkeiten neuer Finanzierungswege. Gefördert werden insbesondere Innovationsprojekte, also die Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte. Aber auch dringend nötige Umstellungen, die auf Grund eines Strukturwandels durchgeführt werden müssen, können auf diese Weise kostengünstig gefördert werden.

Förderfähig sind demnach auch Errichtungen, Umstellungen oder Erweiterungen von Betriebsbestandteilen sowie Existenzgründungen. Dadurch wird nicht unbedingt vorausgesetzt, dass sich das Unternehmen bereits mehrere Jahre auf Markt befindet. Dieses Programm ist zudem auch wieder mit anderen KfW-Förderungen kombinierbar. Wird das ERP-Darlehen in Form einer Beteiligung ausgeschüttet, werden an den Kreditnehmer seitens der KfW keine Bedingungen gestellt. Zudem ist jede Art der Beteiligung, sofern rechtlich überhaupt zulässig, erlaubt. Einzige Voraussetzung: Der Beteiligungsgeber darf in keinem Falle vor Verlust oder Insolvenz ausgeschlossen werden. Die Förderung ist der Höhe nach begrenzt auf eine Million, die Laufzeiten liegen zwischen 10 und 15 Jahren (alte bzw. neue Bundesländer). Eine Verlängerung der Förderung ist bei Bedarf jederzeit möglich. Eine laufende Beteiligung lässt sich durch den Beteiligungsnehmer unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Frist jederzeit aufkündigen.

ERP-Förderungen als Gründungskapital

Existenz- und Unternehmensgründungen benötigen heutzutage viel Unternehmerkapital. Auf dieses können Unternehmensgründer und Freiberufler, aber auch Unternehmer, die Kapital für Festigungsmaßnahmen benötigen, zurückgreifen. Gefördert werden allerdings nur die ersten drei Jahre nach Unternehmensgründung. Das Darlehen selbst erfolgt auf Nachrang-Basis, so dass es hinter anderen Darlehen an zweiter Stelle steht. Dadurch besteht die Möglichkeit, weiteres Fremdkapital zu erhalten,. So dass dieses an die erste Stelle treten kann. Durch die Hausbank erfolgt eine Haftungsfreistellung zu 100 Prozent. Gefördert werden Unternehmensbeteiligungen (tätige Beteiligungen), nicht hingegen der ausschließliche Erwerb von Unternehmensanteilen.

Förderfähig sind neben Gebäuden und Grundstücken auch Aufwendungen für Sachanlagen sowie die Kosten der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Auch bei dieser Förderung ist wieder eine Kombination zu anderen Programmen möglich. Die Haftungsfreistellung erfolgt zu 100 Prozent, die Anlaufzeit kann bis zu sieben Jahre tilgungsfrei gestellt werden. Vollfinanzierungen durch die KfW sind bei dieser Förderung allerdings nicht erlaubt, so dass vorhandenes Eigenkapital als Bedingung angesehen werden muss. Das Gründungsdarlehen wurde insbesondere für Gründungen, Existenzsicherungen sowie zu Unternehmensfestigungen aufgelegt. Zudem können innerhalb der ersten drei Jahre auch alle weiteren Vorhaben damit finanziert werden. Vorausgesetzt wird lediglich eine tätige Beteiligung, alleine ein Aktienerwerb an einem Unternehmen wäre hier nicht ausreichend.

Neben den günstigen Konditionen findet sich in diesem Programm auch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung wider. Zudem ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu sieben Jahren möglich. Ein kleiner Nachteil wäre bei dieser Finanzierungsmöglichkeit aufzuführen: Es darf sich keinesfalls um eine Vollfinanzierung handeln. Daher benötigt der Antragsteller Eigenkapital, das er in die Finanzierung mit einbindet. Dabei wird ein 15-prozentige Eigenkapitalanteil – gesehen an den Gesamtkosten – verlangt. Pro Antragstellung liegt der Höchstbetrag bei 500.000 Euro. Wurden durch den Antragsteller bereits zuvor ERP-Darlehen in Anspruch genommen, werden diese entsprechend auf diese Maximalsumme mit angerechnet. Die Darlehenslaufzeit beträgt insgesamt 15 Jahre, nach Ablauf der 10-Jahresfrist hat der Antragsteller die Möglichkeit, die Zinsbindung neu auszulegen.

ERP-Innovationsprogramme

ERP-Innovationsprogramme dienen insbesondere der Förderung von Start-UP-Unternehmen aus dem Bereich Technologie. Wichtig werden solche Förderungen insbesondere bei der Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen. Wichtig ist lediglich, dass ein Unternehmen in seiner Branche einen neuen Trend erkennt und diesen auch für sich umsetzen möchte. Auf diese Weise lässt sich das Vorhaben dann auch in finanzieller Hinsicht umsetzen. Finanziert werden daher auch so genannte Testreihen. Wegen der Notwendigkeit wurden durch die KfW zwei Programme aufgelegt: das Innovationsprogramm Forschung und Entwicklung und das Innovationsprogramm Investitionen. Die erste Förderung unterstützt Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung neuer Produkte bzw. Produktlinien. Antragsteller erhalten hierbei neben günstigen Konditionen auch sieben tilgungsfreie Jahre, gleichfalls entfällt jegliche Bereitstellungsprovision. Die zweite Förderung dient alleine der Einführung neuer Produkte, Techniken oder Dienstleistungen.

Förderfähig sind in diesem Rahmen alle hierbei entstehenden Personal- und Reisekosten, Material- und EDV-Kosten, Ausbildungskosten sowie die Kosten der Markteinführung. Eingeschlossen sind entsprechend in diesem Programm auch alle Beratungsleistungen. Gefördert werden allerdings neben den Unternehmen auch Freiberufler, die bereits seit 24 Monaten am Markt erfolgreich tätig sind. Gefördert werden 80 Prozent aller anfallenden Kosten, der Maximalbetrag liegt bei 2,5 Mio. Euro.

Mit einem neu am Markt aufgelegten ERP-Startfonds werden hingegen vor allem junge Technologieunternehmen gefördert, die insbesondere in die Bereiche Technologie und Forschung investieren möchten. Diese Unternehmen erhalten hierfür entsprechendes Beteiligungskapital. Hierbei handelt es sich um eine unbefristete Beteiligung ohne notwendig werdende Besicherung. Ein weiterer Vorteil liegt in der transparenten Vertragsstruktur, weshalb der Zugang zu Beteiligungskapital erheblich erleichtert wird. Förderfähig sind insgesamt alle Investitionen, die die Entwicklung eines neuen oder fortschrittlichen Produktes oder Dienstleistung umfassen. Daher kommen auch Produktweiterentwicklung innerhalb des Unternehmens fördermäßig zum Tragen. Eine Förderung erfolgt sogar für den Fall, dass sich ein solches Produkt bereits im Markt befindet, es muss lediglich als „modern“ angesehen werden können.

Das Programm „KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen“ richtet sich an all diejenigen Jungunternehmer, die langfristige Pläne im Visier haben und daher Kapital benötigen, um die verschiedenen Investitionen zu tätigen. Dabei dürfen die Investitionen sowohl in Deutschland als auch im Ausland durchgeführt werden. Dadurch sichern sich die Unternehmen nicht nur die Arbeitsplätze, sie können auch neue erschaffen. Das vergebene Finanzierungspaket sorgt nämlich für eine ausgezeichnete Kapitalstruktur im Unternehmen. Hierfür müssen die entsprechenden Unternehmen lediglich drei Jahre lang erfolgreich am Markt tätig sein. Die KfW stellt Kapital bereit, damit Maßnahmen und Investitionen gefördert werden, die ausschließlich der Schaffung, zum langfristigen Erhalt oder aber zur langfristigen Finanzierung von Arbeitsplätzen dienen sollen.