Kredite für Selbständige
Ein Kredit besteht nicht nur aus dem Kostenfaktor Zinsen, vielmehr benötigt ein Kreditnehmer Informationen über den Zinssatz, die Kreditlaufzeit sowie über die Anzahl und Fälligkeit der Raten. Hinzu kommen Kreditprovisionen und etwaige sonstige Nebenkosten. Grundsätzlich sollte alles Anlagevermögen wie Gebäude oder Maschinen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert werden. Gleichzeitig sollte die Kreditlaufzeit der Lebens- und Nutzungsdauer der finanzierten Investitionen entsprechen. Daher sollte eine Finanzierung von Maschinen nicht über einen Kontokorrentkredit erfolgen.
Viele Selbständige versuchen gerade in der Anfangsphase ihrer Selbständigkeit, die Tilgung eines Darlehens möglichst lange zu strecken. Auf diese Weise wird versucht, die eigene Zahlungsfähigkeit zu verbessern. Dabei wird allerdings vergessen, dass jede Tilgungsstreckung auch ein Darlehen verteuert. Gleiches gilt für all zu hohen Investitionskrediten, auch diese können den Unternehmenserfolg wegen der Zinsbelastung und den hohen Tilgungsraten schnell gefährden.
Wer Kapital benötigt, sollte vor dem Bankgespräch Kontakt zu Kunden oder Geschäftspartnern aufnehmen, denn viele von diesen Personen sind auf der Suche nach einer lukrativen Geldanlage. Solche kapitalmäßigen Beteiligungen sind neben der Vergabe von Genussrechten auch die stille Beteiligung, Kommanditbeteiligungen, Genusscheine oder Anleihen. Der Vorteil für den Geschäftspartner: Er nimmt an dem unternehmerischen Erfolg teil, der mit eben diesem Geld erwirtschaftet wurde. Kunden und Geschäftspartner sind auf diese Weise langfristig finanziell mit dem Unternehmen verbunden. Bevor allerdings Geschäftspartner einsteigen, prüfen diese die Umsatz- und Ergebniserwartung kritisch. Ferner wird innerhalb der Unternehmensführung ein nachweislich funktionierendes Debitorenmanagement und ein brauchbares Controlling erwartet.
Diese Kontrollinstrumente sind vor allem in der Anfangsphase einer Selbständigkeit von großer Bedeutung, denn nur so erhält der Jungunternehmer auch alle vergleichbaren Informationen zu seinen laufenden und aktuellen Planungen. Hieraus lassen sich dann auch entsprechend schnell alle Fehlentscheidungen erkennen. Denn egal ob Bankkredite oder Beteiligungen: Sie müssen immer bedient werden, ganz gleich, wie die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens aussieht. Wer zudem über eine einwandfreie Bonität verfügt, zahlt auch weitaus günstigere Zinsen wegen seines günstigeren Ratings. Dies gilt selbstverständlich auch für alle Fördermaßnahmen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Problematisch sind allerdings Finanzierungen für Kleinstunternehmungen. Hier rechnet sich weder das aufwendige Rating noch helfen Förderprogramme der KfW weiter. Denn auch bei Förderprogrammen muss zuerst einmal die Hausbank von der Idee überzeugt sein, um einen Kredit auszukehren. Zwar haben auch Kleinstunternehmer bei einer schlechten Bonitätseinstufung noch eine Chance, wenn sie genügend Sicherheiten bieten, doch gerade dies dürfte vielfach nicht machbar sein. Ist die Ausfallwahrscheinlichkeit zu groß, erfolgt häufig nur noch die Ablehnung des Kreditantrags. Spätestens in dieser Phase müssen Selbständige jetzt umdenken. Jetzt muss neben der erforderlichen Transparenz auch noch der nötige Informationsfluss geschaffen werden.
Dies setzt gleichzeitig vom Jungunternehmer voraus, dass er sämtliche unternehmerische Strukturen und Prozesse professionalisiert, um sich auf diese Weise ein betriebswirtschaftliches Know-how zu verschaffen. Die Kreditinstitute selbst werden hier nicht behilflich sein, vielmehr muss diese erforderliche Grundlage alleine durch den Unternehmenslenker geschaffen werden.
Auch für Unternehmer gilt: Überschuldung vermeiden
Wer selbstständig ist, richtet sich neben seinem privaten Girokonto auch noch ein Geschäftskonto ein. Zwar besteht vom Gesetz her keine Pflicht zur Trennung, eine saubere Aufteilung der jeweiligen Zahlungsvorgänge ist aber stets sinnvoll. Um eine einwandfreie Gewinnermittlung vorzuweisen, ist eine Trennung sogar unverzichtbar. De Kontoeröffnung selbst ist in den meisten Fällen unproblematisch, der Selbstständige muss sich hierzu mit dem Personalausweis legitimieren und eine Gewerbeanmeldung vorlegen. Je nach Rechtsform des Betriebes sind zudem noch ein Registerauszug und die Steuernummer nötig. Freiberufler sollten sich diesbezüglich zuerst nach einem Privatgirokonto erkundigen, denn dieses ist in den meisten Fällen billiger als ein Geschäftskonto, das fast alle Buchungen schon inklusive sind. Selbstständige, die nur wenige Buchungen im Monat haben, sollten ein Konto mit einem niedrigen Grundpreis vorziehen. Wer dagegen viele Umsätze im Monat hat, achtet besser auf geringe Postenpreise.
Wer mit seiner Hausbank bereits schon über lange Zeit gute Erfahrung bezüglich seines Privatkontos hat, kann in vielen Fällen auch deutlich günstigere Konditionen für sein Geschäftskonto erhalten. Denn je länger die Geschäftsbeziehungsdauer und je besser deren Entwicklung, desto größer ist die Chance, die Konditionen zum eigenen Vorteil nach zu verhandeln. Wichtig ist zudem ein regelmäßiger, ehrlicher, aber auch selbstbewusster persönlicher Kontakt zum Bankmitarbeiter. Dies gilt umso mehr in Zeiten unerwarteter Engpässe. Sollte dennoch durch die Bank eine Absage erfolgen, muss nach den genauen Gründen gefragt werden, damit das nächste Gespräch mit einer anderen Bank besser vorbereitet werden kann.
Bonitätsprüfung für einen Kontokorrentkredit
Die Kontoeröffnung ist für den Selbstständigen nur die erste Hürde. Die nächste ist der Kontokorrentkredit. Die Prüfung erfolgt entweder nach Einzelfall, individuell oder variiert je nach Kunde. In diesem Zusammenhang verrät die Schufa-Auskunft, wie viele Konten, Kredite und Kreditkarten ein Kunde hat, weist aber auch auf Konto- oder Kreditkündigungen hin oder auf einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Bankauskunft erfasst vorhandene Kredite, deren Besicherung, die Regelmäßigkeit der Kontoverbindung und wird von der Hausbank erstellt. Hierzu gehört auch, ob sich der Kunde an die getroffenen Absprachen hält. Der Kunde hingegen verfasst eine Selbstauskunft, d.h. welche Einkünfte er hat, wie hoch sein Vermögen ist und welche Belastungen er hat.
Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) gibt monatlich bzw. vierteljährlich Auskunft über den wirtschaftlichen Status des Kunden. Sie wird am Jahresende durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder aber den Jahresabschluss ersetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist lediglich ein Teil des Jahresabschlusses. Als Sicherheiten für einen Kredit kommen sowohl das Privatvermögen des Kunden als auch eine Sicherungsübereignung (z.B. Betriebsvermögen, Maschinen oder Forderungsabtretungen) infrage.
Alternative zur Bank: Der Kredit über die Lebensversicherung
Eine Alternative zum regulären Konsumentenkredit ist das Policendarlehen. Wer eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, kann diese beleihen. Das bisher aufgebaute Guthaben dient als Sicherheit, von daher entspricht die maximale Darlehenssumme etwa dem Rückkaufswert der Police. Die Zinssätze sind von Versicherung zu Versicherung individuell. Zudem entfällt beim Policendarlehen die gesonderte Kreditwürdigkeitsprüfung. Der Versicherungsvertrag hingegen läuft unverändert weiter, d.h. der Kunde zahlt die Prämie plus die Darlehenszinsen. Auch der Versicherungsschutz bleibt bestehen, im Versicherungsfall wird das Darlehen mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet.
Auch private Rentenpolicen können maximal bis zu dem Betrag beliehen werden, der im Todesfall gezahlt werden würde. Die Tilgung des Policendarlehens kann der Kreditnehmer entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten. Wird die Schuld allerdings erst nach Vertragsablauf mit der Auszahlungssumme verrechnet, dann schrumpft entsprechend sowohl die eigene als auch die Hinterbliebenen-Vorsorge erheblich.
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