Klassische Förderprogramme
für Nachfolge und Gründung
Begriffserklärung
Eine Nachfolger oder Gründer können verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen, unter anderem auch die Hilfe der Landes- und Bundesregierung. Interessenten sollten sich hierbei von einem qualifizierten Berater unterstützen lassen. Hierzu gehört neben der Prüfung des Konzeptes auch eine entsprechende Beratung hinsichtlich der Unternehmensorganisation sowie des Marketings, der Vertriebsorganisation, aber auch des Kapitalbedarfs und der Kostenanalyse. Hinzu kommen Unterstützungsmaßnahmen bei der Finanz- und Liquiditätsplanung sowie anderen anfallenden Finanzierungsmöglichkeiten. Zudem erfolgt eine ausgewogene Unterstützung bezüglich der Abwicklung aller Formalitäten.
ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EKH)
Das ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm setzt genau dort an, wo Nachfolger und andere Existenzgründer „normalerweise“ ihr Hauptproblem haben: bei den fehlenden Eigenmitteln. Dieser Mangel bringt in aller Regel auch ein zweites Problem mit sich: Wer kein eigenes Geld einsetzen kann und außerdem keine oder nur geringe Sicherheiten anzubieten hat, bekommt auch kein Geld von der Bank geliehen. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, stellt das ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm eigenkapitalähnliche Gelder zur Verfügung. Das Besondere: Für diese Gelder sind keine Sicherheiten notwendig.
Verwendungszwecke:
- die Übernahme eines Unternehmens, wenn die Eigenkapitalhilfe zur wirtschaftlichen Fortführung eines Unternehmens erforderlich ist;
- die Gründung einer selbstständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz;
- „Tätige Beteiligungen“ (im Gegensatz zu „stillen Beteiligungen“);
- die Festigung der selbstständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz (noch bis zu zwei Jahren nach der Existenzgründung, in den neuen Ländern und Berlin noch bis zu vier Jahren nach der Existenzgründung).
Dabei kann das Geld verwendet werden für:
- betriebsnotwendige Investitionen,
- die Kapitaleinlage bei „tätigen Beteiligungen“, den Kaufpreis für ein Unternehmen,
- Markterschließungsaufwendungen (z. B. Werbung)
- die Beschaffung bzw. Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers (neue Bundesländer und Berlin (Ost): alle hierfür entstehenden Kosten; alte Länder: bei Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten 30 Prozent des Gesamtvorhabens)
Förderkonditionen:
- Höchstbetrag: 500.000 Euro je Antragsteller; bei Privatisierungen oder Reprivatisie-rungen in den neuen Ländern und Berlin (Ost) bis zu 1 Mio. Euro
- Laufzeit: 20 Jahre
- Tilgungsfreie Jahre: 10 Jahre
Der Antrag an die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) muss bei der Hausbank gestellt werden.
ERP-Existenzgründungsprogramm
Das ERP-Existenzgründungsprogramm bietet günstige Kredite für Nachfolger und Existenzgründer an und ist speziell für die Finanzierung von Investitionen (einschließlich Warenlager) gedacht. Es wird an natürliche Personen (also z. B. nicht an eine Gesellschaft) ausgegeben, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für ihr geplantes Vorhaben verfügen.
Grundsätzlich fördert das ERP-Existenzgründungsprogramm Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe (mit Ausnahme der Heilberufe). Dies gilt jeweils aber nur für Vorhaben, die für den Antragsteller zu seiner Haupterwerbsgrundlage werden (also nicht für nebenberufliche Gründungen).
Verwendungszwecke:
- Finanzierung notwendiger Investitionen bei der Übernahme eines Unternehmens, wenn das Existenzgründungsdarlehen zur wirtschaftlichen Fortführung des Unternehmens notwendig ist;
- Finanzierung notwendiger Investitionen bei einer Neugründung;
- Tätige Beteiligung an einem Unternehmen;
- Die Finanzierung eines ersten Waren-, Material- bzw. Ersatzteillagers sowie dessen Aufstockung;
- Folgeinvestitionen nach der Gründung.
Förderkonditionen:
- Höchstbetrag: neue Bundesländer und Berlin: 1 Mio. Euro; alte Bundesländer: 500.000 Euro
- Laufzeiten: 10 Jahre (alte Länder), bei Bauvorhaben 15 Jahre; 15 Jahre (neue Länder), bei Bauvorhaben 20 Jahre
- Tilgungsfreie Jahre: bis 3 Jahre (alte Länder); bis 5 Jahre (neue Länder)
Der Antrag an die DtA muss bei der Hausbank gestellt werden.
Das DtA-Existenzgründungsprogramm
Das DtA-Existenzgründungsprogramm bietet Nachfolgern und Existenzgründern ebenfalls günstige Kredite. Es erfüllt drei Zwecke:
1) Es ergänzt die EHK- und ERP-Mittel zur Unternehmensgründung, falls diese für eine Gründungsfinanzierung nicht ausreichen, und zwar für notwendige Investitionen, für den auf eines Betriebes oder zur Finanzierung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen.
2) Es ist eine Alternative für diejenigen, die ERP-Darlehen nicht in Anspruch nehmen können (z. B. die Heilberufe).
3) Das DtA-Existenzgründungsprogramm kann darüber hinaus noch bis zu acht Jahre nach der Gründung selbst in Anspruch genommen werden, um Folgeinvestitionen zur Existenzsicherung zu finanzieren. Es steht für Nachfolger und Existenzgründer (= natürliche Personen) sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen Freier Berufe (einschließlich der Heilberufe) zur Verfügung.
Wichtig ist auch, dass Antragsteller über die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen für ihr geplantes Vorhaben verfügen (z. B. Meisterprüfung oder Anstellung eines Meisters im Handwerksbetrieb).
Verwendungszwecke:
- die Übernahme von Betrieben oder Betriebsteilen sowie in Zusammenhang stehende Investitionen;
- Investitionen, die zur Einrichtung und Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze führen;
- Investitionen für Qualifizierung, Weiterbildung, Markterschließung;
- Finanzierung von Betriebsmitteln (z. B. bei Liquiditätsengpässen);
- die Errichtung von Filialen;
- die Erweiterung oder Umstellung des Sortiments, Produkt- oder Dienstleistungsangebots;
- die Aufstockung des Materials-, Ersatz- oder Warenlagers;
- die Standortsicherung (z. B. Kauf von Immobilien);
- die Verlagerung des Betriebsstandorts (in den neuen Ländern und Berlin auch bei länger als acht Jahre bestehenden Unternehmen);
- Investitionen für neue oder neuartige Produkte bzw. Verfahren (Innovationen).
Förderkonditionen:
- Höchstbetrag: In der Regel 2 Mio. Euro
- Laufzeiten/tilgungsfreie Jahre: 10 Jahre mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren; 20 Jahre mit maximal 3 tilgungsfreien Jahren
Der Antrag an die DtA muss bei der Hausbank gestellt werden.
Das DtA-Startgeld
Das DtA-Startgeld bietet eine besondere Kreditvariante für Existenzgründer an. Es ist gedacht für Gründungsvorhaben, deren Finanzierungsbedarf nicht über 50.000 Euro liegt. Die gesamte Summe wird dann ausschließlich aus dem Startgeld-Topf finanziert (während die übrigen Förderprogramme miteinander kombiniert werden können und auch sollen). Eine Förderung mit Startgeld ist auch dann möglich, wenn das geplante Unternehmen zunächst nur als Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass es mittelfristig ein Vollerwerbsbetrieb wird.
Verwendungszwecke:
- Unternehmensübernahmen
- Gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen (auch Heilberufe)
- Aktive Beteiligungen
Förderkonditionen:
- Höchstbetrag: 50.000 Euro
- Mindestbetrag: keiner
- Laufzeit: 10 Jahre
- Tilgungsfrei: 2 Jahre
Der Antrag an die DtA muss bei der Hausbank gestellt werden. Als Hausbanken werden auch die Landesförderinstitute akzeptiert.
Das Eigenkapital-Ergänzungsprogramm (EKE) der DtA
Zusätzliche Eigenkapitalmittel für kleine und mittlere Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) bietet das DtA-Eigenkapital-Ergänzungsprogramm. Dies betrifft kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Umsatz von maximal 125 Euro. Ziel ist die nachhaltige Steigerung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Unternehmen.
Der Antrag an die DtA muss bei der Hausbank gestellt werden.