Mittelstandsprogramme

Begriffserklärung

Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, steht allgemein vor einer Vielzahl von Fragen, die den unternehmerischen Auf- und Ausbau betreffen. Eine hohe Bedeutung haben hierbei die Finanzierungsfragen. Problematisch gestaltet sich dabei vielfach die Phase bis zur Festigung eines Unternehmens am eigenen Markt. In dieser Zeit hat das Unternehmen entsprechend einen Bedarf an Eigen- und Fremdmittelausstattung. Daher muss gerade am Anfang oberstes Ziel sein, die Liquidität eines Unternehmens zu sichern. Zudem sollte auch das Unternehmenskonzept einer Überprüfung durch Außenstehende Stand halten. Vielfach ist sogar Bedingung, dass bei bestimmten Zuschussprogrammen sogar erst die Bewilligung abgewartet werden muss.

Das Mittelstandsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Zur Finanzierung von Investitionen bietet die KfW ihr Mittelstandsprogramm an. Es kann dann in Anspruch genommen werden, wenn das DtA-Existenzgründungsprogramm nicht in Frage kommt und/oder aber die Eigenmittel besonders gering sind, die Finanzierungssumme besonders hoch ist und durch die „klassischen“ Förderhilfen nicht abgedeckt werden kann.

Verwendungszwecke:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden;
  • Baumaßnahmen;
  • Anschaffung von Maschinen und Fahrzeugen.

Förderkonditionen:

  • Höchstbetrag: In der Regel bis zu zwei Drittel des Investitionsbetrags, höchstens aber 2 Mio. Euro.
  • Laufzeiten/Tilgungsfreie Jahre: 10 bzw. 2 Jahre; 20 bzw. 3 Jahre (bei Bauvorhaben)

Der Antrag an die KfW muss bei der Hausbank gestellt werden.

Das ERP-Aufbauprogramm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Nachfolger und Gründer in Ostdeutschland und Berlin zusätzliche günstige Darlehen an. Das ERP-Aufbauprogramm kann dann in Anspruch genommen werden, wenn das DtA-Existenzgründungsprogramm nicht in Frage kommt und/oder aber die Eigenmittel besonders gering, die Finanzierungssumme besonders hoch ist und durch die „klassischen“ Förderhilfen nicht abgedeckt werden kann. Es ist gedacht für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler (keine Heilberufe).

Besondere Verwendungszwecke:

  • Finanzierung von Unternehmensübernahme
  • Erweiterung und Umstellungen oder Rationalisierungen, wenn damit eine angemessene Zahl von Arbeitsplätzen geschaffen bzw. gesichert wird.

Förderkonditionen:

  • Höchstbetrag: in der Regel bis zu 75 % der Investitionskosten, höchstens aber 2 Mio. Euro
  • Laufzeiten: 15 Jahre für Anlageinvestitionen; 20 Jahre für Bauinvestitionen
  •  Tilgungsfreie Jahre: 5

Der Antrag an die KfW muss bei der Hausbank gestellt werden.

Das ERP-Beteiligungsprogramm

Übernahmen werden häufig mit Unterstützung von Beteiligungen finanziert. Wichtig ist: Gefördert wird hier nicht direkt der Nachfolger, sondern eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die sich – im Rahmen einer Übernahme – an kleinen oder mittleren Unternehmen beteiligt.

Besondere Verwendungszwecke:

  • Innovationen;
  • Erweiterung, Umstellungen, Rationalisierung von Betrieben;
  • Ausscheiden (Auszahlen) von Gesellschaftern;
  • Erbauseinandersetzungen (Auszahlen von Erben).

 Förderkonditionen:

  • Höchstbetrag: alte Länder und Berlin (West): bis 75 Prozent der Beteiligungssumme, maximal 500.000 Euro; neue Länder und Berlin (Ost): bis 85 Prozent der Beteiligungssumme, maximal 1 Mio. Euro
  • Beteiligungsdauer: bis zu 10 Jahre, in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) bis zu 15 Jahre
  • Der Antrag an die KfW muss bei der Hausbank gestellt werden.

 Der KfW-Beteiligungsfonds (Ost)

Übernahmen werden häufig mit Unterstützung von Beteiligungen finanziert. Wichtig ist: Gefördert werden hier nicht direkt der Nachfolger, sondern Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Banken, Unternehmen und Privatpersonen, die sich – im Rahmen einer Übernahme – an kleinen oder mittleren Unternehmen beteiligen. Die KfW stellt mit dem Beteiligungsfonds Ost zinsgünstige Refinanzierungsdarlehen für Beteiligungsgeber bereit, die sich an kleinen und mittleren Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) beteiligen. Dabei sollen Maßnahmen finanziert werden, die in der Betriebsstätte (in den neuen Bundesländern) durchgeführt werden sollen.

Verwendungszwecke:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  •  Bauinvestitionen;
  • Anschaffung von maschinen und Fahrzeugen;
  •  Betriebs- und Geschäftsausstattung;
  •  Managementhilfen;
  •  Umstellungs- und Konsolidierungsmaßnahmen.

 Förderkonditionen:

  •  Höchstbetrag: bis zu 100 % der Beteiligung, maximal 5 Mio. Euro
  •  Laufzeit: bis zu 10 Jahre
  •  Der Antrag an die KfW muss bei der Hausbank gestellt werden.