Kredite Zusammenfassen und Umschulden
Wer Kredite richtig nutzen will, der muss nicht nur die richtige Kreditart wählen, sondern auch Alternativen prüfen. Millionen Bürger nehmen zum Beispiel ihren Kontokorrentkredit – zumindest einmal jährlich – in Anspruch. Dieser Dispokredit ist allerdings lediglich für einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten gedacht. Wird diese Kreditart jedoch länger – zum Beispiel über mehrere Jahre hinweg – in Anspruch genommen, dann wäre an dieser Stelle ein Ratenkredit die weitaus billigere Lösung. Denn nach heutigem Stand (04.2011) müssen Disponutzer rund 15 Prozent an Zinsen aufbringen, während der Zinssatz bei einem Ratenkredit lediglich zwischen acht und zehn Prozent liegt.
Wer eine Umschuldung ins Auge fassen möchte, kann heute aus einer Vielzahl von Angeboten auswählen. Direktbanken und das Internet bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten, auch Vergleiche können über das Internet abgerufen werden. Wichtigstes Detail beim Kreditvergleich ist der Effektivzinssatz. Dieser fällt je nach Kreditsumme und Laufzeit entsprechend unterschiedlich aus. Wer also konkret auf eine Darlehenssumme in Höhe von 20.000 Euro und einer Laufzeit von 5 Jahren angewiesen ist, sollte nicht den Standardvergleich mit 10.000 Euro Darlehenssumme und 2 Jahren Laufzeit durchführen. Wer auf Sondertilgungen Wert legt, sollte diesen Aspekt auch in den Konditionsvergleich mit einfließen lassen.
Wann ist eine Umschuldung sinnvoll?
Ein Großteil unserer Bürger ist heute überschuldet – überschuldet, weil man für die monatlichen Kreditraten nicht mehr aufkommen kann, überschuldet, weil das regelmäßige Einkommen nicht mehr ausreicht und überschuldet, weil man eine Überschuldung nicht durch eine Umschuldung verhindert. Umgeschuldet werden sollte immer dann, wenn man nicht bereits in einer Überschuldung steckt. Wer versucht, einen oder mehrere Kredite mit hohen Zinsen durch ein oder mehrere Darlehen mit geringeren Zinsen zu ersetzen oder eine Vielzahl von Krediten zu einem Kredit zusammenfasst, strukturiert damit nicht nur seine finanzielle Lage, sondern spart auch gleichzeitig Kosten ein. Wer zum Beispiel einen Dispokredit längere Zeit für sich nutzt, sollte wegen der hohen Zinsbelastung auf einen Ratenkredit umsteigen. Dieser Ratenkredit lässt sich wiederum in einen zinsgünstigeren Ratenkredit umschichten.
Vorhandene Kredite oder Finanzierungen lassen sich immer durch andere günstigere Darlehen ersetzen, verschiedene Kredite zu einem neuen Gesamtkredit zusammenfassen. So können beispielsweise Darlehens bereits dann umstrukturiert werden, wenn sie noch gar nicht fällig sind. Eine solche Umstrukturierung sollte dann vorgenommen werden, wenn man für die Zukunft Kosten einsparen will oder seine Finanzierung anders aufteilen möchte. Gerade bei der Immobilienfinanzierung, wenn es um Hypothekendarlehen geht, ist eine Umschichtung vielfach sinnvoll. Insbesondere dann, wenn seit der Aufnahme des Darlehens die Hypothekenzinsen deutlich gesunken sind.
Auch Kreditnehmer, die über eine Vielzahl von kleineren Krediten verfügen, verlieren nicht selten den Überblick, so dass es sinnvoll sein kann, diese Vielzahl von kleinen Krediten durch ein oder zwei größere Kredite zu ersetzen. Auch eine solche Umschuldung führt wegen der letztlich geringeren Zinsbelastung zu einem großen Vorteil. Auch Ratenkredite untereinander lassen sich in sinnvoller Weise umschulden, wenn die Zinsen des neuen Kredites vorteilhafter sind als die der bisherigen Darlehen. Bei der Umschuldung von Ratenkrediten hat der Kreditnehmer auch den Vorteil, dass für eine vorzeitige Auflösung keine Gebühren fällig werden.
Vielfach werden auch viele kleine oder Kredite mittlerer Größe aufgenommen, wobei es sich stets um unterschiedliche Finanzierungen handelt. Über den Autohändler wird eine Finanzierung für ein neues Auto angeboten, die neue Kücheneinrichtung wird durch den Küchenhersteller finanziert, der Großbild-TV oder die Wohnzimmereinrichtung über den Händler usw. Nicht selten ist man schnell im „Besitz“ einer Vielzahl von verschiedenen Darlehen für ganz alltägliche Dinge. Kaum ein Mensch behält hierbei die Ratenbelastung im Auge, die sich monatlich aus der Gesamtsumme ergeben. Zudem ergeben sich auch noch vielfach unterschiedliche Kreditlaufzeiten, unterschiedlich hohe Zinssätze. Gerade hier kann eine Umschuldung in einen Großkredit sinnvoll sein, weil sich neben der Zinsersparnis auch wieder ein Überblick ergibt. Denn nunmehr muss nur noch für einen Kredit mit einer einheitlichen Laufzeit auch nur noch eine Kreditrate beglichen werden
Die Umschuldung eines Kontokorrent- (Dispo) in einen Ratenkredit
Dass in vielen Fällen eine Umschuldung von einem Dispo- zu einem Ratenkredit sinnvoll erscheint, liegt ganz einfach an der Art des Dispos, einem Kredit, der die meisten Kosten verursacht. Damit machen ihn die Zinssätze mit 13 und 15 Prozent zum teuersten Kredit überhaupt. Ein Kontokorrent- oder auch Dispokredit genannt dient ausschließlich dazu, um kurzfristige Liquiditätsengpässe damit zu überbrücken. Dies wird allerdings von den wenigsten bedacht, somit wird er meist in großem Umfang über Jahre genutzt. Nur die wenigsten bedenken aber dabei, dass gerade die hohe Zinsbelastung beim Dispokredit bei der vierteljährlich stattfindenden Kontoabrechnung erfolgt.
In Zahlen ausgedrückt werden viele vielleicht hellhörig: Heute fast normal ist eine konstante Dispokreditüberziehung in einer Höhe von 5.000 Euro. Bei einem Zinssatz von 12 Prozent hätte der Bankkunde jährlich einen Betrag in Höhe von 600 Euro zu bezahlen. Verteilt man diesen Gesamtbetrag über 4 Quartale, dann ist der Zinsbetrag mit jeweils 150 Euro relativ niedrig. Dies wiederum drückt das Bewusstsein beim Kunden, man merkt einfach nicht, wie teuer der Kredit in Wirklichkeit ist. Zwar erzielt man auch mit einem Ratenkredit Schulden, diese werden aber – im Gegensatz zum Dispo – kontinuierlich mit einem weitaus niedrigeren Zinssatz wieder abgebaut. Bei dem obigen Zahlenbeispiel wäre bei einem Ratenkredit allenfalls die Hälfte an Zinsen angefallen. Über 10 Jahre hochgerechnet fielen beim Dispo 6.000, beim Ratenkredit 3.000 Euro an Zinsen an. Ein merklicher Unterschied, der vielleicht für den einen oder anderen die Finanzierung des Urlaubs mit diesem Unterschiedbetrag unnötig macht.
Umgeschuldet werden kann ein Dispokredit relativ einfach, da hierbei weder Fristen bezüglich der Tilgung noch bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten sind. Der Kunde benötigt lediglich zu erst einen Ratenkredit – entweder bei seiner Hausbank oder einer anderen Bank. Lediglich die Höhe des Kreditbetrages sollte der Summe entsprechen, die auf dem Konto im Soll stehen. Nach Genehmigung des Kredits durch die Bank kann das Geld in einer Summe ausgezahlt und damit auf das eigene Konto übertragen werden. Damit ist der Dispo wieder ausgeglichen. Jetzt sollte natürlich nicht – wie bei vielen – der Fehler begangen werden, irgendwann in der Zukunft wieder auf den Dispo zurückzugreifen. Denn dann kommt neben dem Dispo auch noch der Ratenkredit zum Tragen – ein sicherer Weg in die Schuldenspirale.
Wer nämlich seinen Dispokredit umschuldet, um ihn dann gleich wieder in Anspruch zu nehmen, vergrößert damit seine Gesamtkreditsumme. Juristisch gesehen dürfte bei dieser Fallkonstellation keine Kreditkarte mehr in Umlauf gebracht werden. Zu Groß wäre hier der Tatbestand des vorsätzlichen Betruges. Denn Schulden dürfen nicht wieder mit weiteren Schulden gedeckt werden, da hier vorauszusehen ist, dass die Gefahr einer Insolvenz schon vorprogrammiert wäre.
Die Umschuldung eines Immobilienkredits
Immobilienbesitzer sind häufig gezwungen, ihren Immobilienkredit umzuschulden. Der Grund liegt ganz einfach in der Festzinsvereinbarung, die irgendwann nach einer bestimmten Laufzeit wieder endet. Zu diesem Zeitpunkt muss die Finanzierung wieder neu überdacht werden: Soll verlängert werden oder eine Umschuldung vorgenommen werden? Wird zudem noch Geld aus einer anderen Quelle fällig, erleichtert dies die Überlegung: Es kommt zu einer echten Umschuldung, in dem man den Kredit vorzeitig ablöst. Problemlos ist meist die Umschuldung, wenn das Darlehen automatisch ausläuft. Etwas anderes gilt bei der Umschuldung vor Fälligwerden des bisherigen Darlehens. Denn dann muss genau gerechnet werden: Zum einen müssen deutlich günstigere Kreditkonditionen geboten werden, zum anderen ist der Darlehensnehmer in jedem Fall auf die Zustimmung der Kredit gebenden Bank angewiesen. Denn diese ist nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer vorzeitig aus der Finanzierung zu entlassen.
Und sollte die Zustimmung dennoch vorliegen, dann wird ein ziemlich hohes Strafgeld fällig: die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank lässt sich diesen Zinsverlust, bedingt durch die vorzeitige Kreditauflösung, sehr gut bezahlen. Wer hier nicht nachrechnet und vergleicht, wird nicht feststellen, dass die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung im Endeffekt weitaus höher ausfällt als die Summe an Zinsen, die durch eine Umschuldung wieder eingespart worden wäre. Die Umschuldung wäre für den Immobilienbesitzer also zu einem Verlustgeschäft geworden.Hierzu ein Beispiel:
Kreditkündigung: Banken rechnen bei Vorfälligkeitsentschädigung oft falsch!
Darlehensnehmer, die ihren Kredit vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kündigen, müssen nachrechnen. Zum einen beträgt der Ablauf der Zinsbindungsfrist üblicherweise 10 Jahre. Durch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung wird die Bank für die ausbleibenden Zinsen entschädigt, die sie nach der vollständigen Tilgung nicht mehr verlangen kann. Bei der Berechnung der zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung nimmt man die noch ausstehenden Zinszahlungen, die bis zum Ende der festgelegten Kreditlaufzeit noch angefallen wären. Hiervon wird nun derjenige Betrag abgezogen, den die Bank mit dem zurückgezahlten Betrag in der Zeit bis zur Fälligkeit noch erwirtschaftet hätte. Grund: Das Kapital aus der Tilgung legt die Bank entweder in Wertpapieren an oder leiht es sofort wieder aus.
Wer nun seinen Kredit tilgt und die Immobilie weiter behält, hat äußerst schlechte Karten, denn hier ist die Bank bei Ihrer Berechnung der Höhe nach frei. Denn der Immobilienbesitzer hat leider kein Recht, einen Immobilienkredit zu kündigen. Somit ist er stets auf Kulanz durch das Kreditinstitut angewiesen. Natürlich wird die Bank der Kündigung zustimmen, sie darf aber im Gegenzug die kompletten Zinsen verlangen, die ihr durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens entgangen sind. Diese großzügige Möglichkeit hat die Bank nicht, wenn die beliehene Immobilie verkauft wird. In diesem Fall steht dem vormaligen Eigentümer das Recht zu, seinen Kredit vorzeitig zu kündigen. Zwar muss auch in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet werden, diese ist aber der Höhe nach begrenzt.
In diesem Zusammenhang hat zwischenzeitlich auch der Bundesgerichtshof (BGH) Stellung genommen. Die Richter legen die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Immobilienverkauf wie folgt fest: Die Bank muss von der Zinssumme mindestens den Betrag abziehen, was ein Hypothekenbrief innerhalb der gleichen Laufzeit erbringen würde (Az. XI ZR 27/00). Der Bank ist es dabei aber nicht gestattet, Hypothekenpfandbriefe herauszusuchen, deren Zinsen am niedrigsten sind. Denn hierdurch fiele die Vorfälligkeitsentschädigung entsprechend wieder höher aus. Vielmehr ist die Bank verpflichtet, zur Berechnung die Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank heranzuziehen. Geht die Bank hierauf nicht ein, ist Klage geboten. Die Banken lenken in diesen Fällen allerdings sehr schnell ein.