Avalkredit

Der Avalkredit findet seine Zugehörigkeit fast ausschließlich bei gewerblichen Kunden und stellt dort einen so genannten Bürgschaftskredit dar. Der Unterschied zu anderen Kreditformen liegt darin, dass die Bank keine Darlehenssumme auszahlt, sondern lediglich die Bürgschaft über einen bestimmten Kreditbetrag übernimmt. Daher auch die Ausgabe an gewerblichen Kunden, die zum Beispiel an einer Ausschreibung teilnehmen, um hierdurch einen Auftrag zu erhalten. Der Auftraggeber dieser Ausschreibung verlangt entsprechend nach Sicherheiten. Denn nur so kann auch sichergestellt werden, dass der Auftragnehmer dazu in der Lage ist, seinen Auftragspflichten auch entsprechend nachzukommen.

Für diesen Fall tritt der Unternehmer nun an seine Bank heran und lässt sich die vereinbarte Leistung durch eine Bürgschaft – den Avalkredit – absichern. Die Bank selbst übernimmt damit die Haftung gegenüber den Forderungen des Dritten, auch wenn effektiv hierbei kein Kapitalzufluss erfolgt. Für dieses übernommene Risiko hat der Kunde entsprechend eine Avalprovision zu entrichten, der in der Regel bei 1 bis 2,5 Prozent, ausgehend vom Bürgschaftsbetrag, liegt.

Privatpersonen nützen diese Kreditart zwischenzeitlich in Form einer Mietbürgschaft. Die Bank übernimmt damit gegenüber dem Vermieter eine Haftungserklärung, so dass in diesem Fall von einer Kautionszahlung abgesehen werden kann. Avalkredite für Privatkunden im Bereich des Mietrechts können also ihre Vorteile haben, insbesondere dann, wenn neben hohen Umzugsausgaben keine geeigneten liquiden Mittel für Kautionszahlungen zur Verfügung stehen.